BAV zum Nulltarif in Zeiten steigender Inflation

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1. Prinzip der bAV zum Nulltarif

Betriebliche Altersversorgung zum Nulltarif ist nicht nur eine überaus effiziente Form der Vergütung, sondern für viele Unternehmen die einzige Chance, günstig den Arbeitnehmern Altersleistungen zukommen zu lassen, ohne das eigene Unternehmen zu stark zu belasten oder zu schwächen oder Effizienzverluste zu Lasten des Arbeitnehmers zu erleiden. 

Im Kern funktioniert die bAV zum Nulltarif sehr einfach:

Nach einer Sachlohnerhöhung zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt, z. B durch eine Internetpauschale oder einen 50-Euro-Sachbezug, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung zu Gunsten seiner betrieblichen Altersversorgung, die er sich ansonsten gar nicht leisten könnte, ohne Einbuße bei seinem verfügbaren Nettogehalt. 

2. Vorteil der bAV zum Nulltarif für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben durch eine bAV zum Nulltarif  auch in niedrigen Lohngruppen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung ohne Einbußen beim verfügbaren Nettoeinkommen.

Bei versicherungsfreien Lösungen ist nicht nur die Leistung deutlich höher im Vergleich zu versicherungsförmigen Konzepten wie Direktversicherung oder Pensionskasse, sondern auch Vorteile der steuerbegünstigten Einmalauszahlung sind möglich, die bei der Direktversicherung so nicht gegeben sind. 

Der Mitarbeiter kommt bei den versicherungsfreien Durchführungswegen häufig auch in den Genuss großzügiger Arbeitgeberzuschüsse, die so nicht gewährt werden.  Die Vorteile einer pauschaldotierten Unterstützungskasse für den Arbeitnehmer wirken sich vollumfänglich aus. 

3. Vorteil für den Arbeitgeber

Nicht nur für den Arbeitnehmer ist die bAV zum Nulltarif sehr vorteilhaft, auch der Arbeitgeber hat seinen Nutzen und seine Vorteile. Ein derartiger Weg ist für ihn nicht nur mehrfach günstiger als eine arbeitgeberfinanzierte Variante . Auch im Vergleich mit einer versicherungsförmigen Lösung gewinnt der Arbeitgeber erhebliche Liquidität und schafft darüberhinaus Mitarbeiterbindung.

Auch verschiedene Haftungsthemen der bAV vermeidet der Arbeitgeber durch versicherungsfreie Konzepte.

4. BAV in Zeiten hoher Inflation

Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich selbstverständlich auch in inflationären Zeiten. Arbeitnehmer dürfen auch in diesen Zeiten ihre Altersversorgung nicht aus dem Blick verlieren. Eigenaufwand wird hier zunehmend schwieriger.

Auch der Arbeitgeber muss verstärkt darauf achten, wie er seine Mittel einsetzt. Eine effiziente Vergütung mit Komponenten der Nettolohnoptimierung und damit Schonung unternehmerischer Mittel wird immer wichtiger. Gleichzeitig muss sich der Unternehmer im Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter behaupten. In Zeiten der Inflation ist die bAV zum Nulltarif aber häufig nicht ausreichend.

Konzepte sollten deshalb nicht nur einen Baustein in Höhe von 50 € wie die Shoppingcard vorsehen, die im Ergebnis eine Umwandlung von 100 € zu Gunsten der bAV ermöglicht, sondern darüber hinaus noch weitere Bausteine wie eine Internetpauschale oder die Erstattung der Handykosten oder auch eine Barlohnerhöhung, um auch eine effektive Nettolohnerhöhung zu bewirken. Wichtig ist, dass Liquidität nicht in überteuerte und nicht notwendige Versicherungsleistungen abfließt und damit über nicht versicherungsförmige Durchführungswege höchste Effizienz beim Arbeitnehmer landet. Ein cleverer Einsatz von Nettolohnbausteinen in Kombination mit versicherungsfreier bAV wird deshalb in inflationären Zeiten immer wichtiger.

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Foto(s): AUTHENT

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