Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge oder Rente zum Nulltarif?

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1. Grundsätzliche Zielsetzung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Zielsetzung und Motivation der bAV ist zum einen die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersvorsorge nach dem BetrAVG. Arbeitnehmer haben demgemäß einen einklagbaren Rechtsanspruch, Teile Ihres Bruttogehalts in Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung umzuwandeln, § 1 a BetrAVG. Zum anderen wird die betriebliche Altersversorgung immer mehr als integrales Element bzw. integraler Baustein einer modernen Vergütungspolitik genutzt. Dies passiert regelmäßig, da eine „Vergütung“ in Form von bAV bei richtiger Gestaltung regelmäßig effektiver und nutzbringender für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als eine Gehaltserhöhung.
Seit einigen Jahren verstärkt sich auch wieder der Trend, arbeitgeberfinanzierte Versorgungs-
werke einzuführen.

2. Motive für die Einführung arbeitgeberfinanzierter Versorgungswerke

Der zunehmende Trend zu arbeitgeberfinanzierter Altersvorsorge hat unterschiedliche Ursachen. Insbesondere folgende Gründe könne eine Rolle spielen:

  • Arbeitgeber wollen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, nach dem Motto, wer bei mir ein Leben lang arbeitet, soll auch im Alter genügend Geld haben
  • Andere wollen schlicht ein attraktives Vergütungssystem schaffen oder mit dem eigenen Versorgungswerk Employer-Branding betreiben
  • Wieder andere sehen bei ihren Mitarbeitern für Entgeltumwandlung keinen Raum aufgrund des Vergütungsniveaus und möchten deshalb ein arbeitgeberfinanziertes Versorgungswerk einführen.

3. Zunehmendes Interesse an arbeitgeberfinanzierter bAV

Nachdem vor Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung arbeitgeberfinazierte betriebliche Altersversorgung der Normalfall war, änderte sich dies mit Einführung des Rechtsanspruchs schlagartig. Entgeltumwandlung wurde zum Normalfall und Unternehmen gingen dazu über, diese durch Arbeitgeberzuschüsse zu fördern. Für versicherungsförmige Systeme wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond wurde eine Verpflichtung zu einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % eingeführt. Für die Direktzusage bzw. Pensionszusage oder die rückgedeckte und pauschaldotierte Unterstützungskasse gilt diese Verpflichtung eines Zuschusses von 15 % nicht.

4. Arbeitgeberfinanzierte bAV im Vergleich zu einer bAV zum Nulltarif

4.1. Eckpunkte einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV wird ausschliesslich durch den Arbeigeber finanziert, entweder zusätzlich oder anstatt einer geplanten Gehaltserhöhung. Sie kann als Leistungszusage oder als beitragsorientierte Leistungszusage gestaltet werden. Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt nach Ablauf von 3 Jahren ein. Der Schutz durch den Pensionssicherungsverein (PSV) tritt ebenfalls nach 3 Jahren ein. Dann beginnt auch die Beitragspflicht zum PSV. Der Arbeitgeber legt unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes fest, wieviel jeder Arbeitnehmer bekommt. Abhängig vom Durchführungsweg fließen diese Beiträge aus dem Unternehmen ab oder bleiben zur Innenfinanzierung im Unternehmen erhalten.

4.2. Eckpunkte der Rente zum Nulltarif
Im meinem Rechtstipp: „Betriebsrente zum Nulltarif?“ habe ich die Grundgedanken und die Funktion dieser Gestaltungsvariante ausführlich dargestellt.
Nachfolgend kurz die Eckpunkte:
Im Kern ist die Rente zum Nulltarif eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Lediglich der Ausgleich der Nettolohneinbuße beim Mitarbeiter wird für den Arbeitnehmer günstig durch einen lohnsteuerfreien und sozialversicherungsfreien Entgeltbaustein ausgeglichen. Die gesetzliche Unverfallbarkeit und der Schutz über den PSV gelten ab sofort. Bei entsprechender Gestaltung über einen versicherungsfreien Durchführungsweg, wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse, generiert der Arbeitgeber auch erhebliche Liquidität.

5. Arbeitgeberfinanzierte bAV und Rente zum Nulltarif im direkten Vergleich
5.1 System
Rente zum Nulltarif ist, im Vergleich zur arbeitgeberfinanzierten bAV, arbeitnehmerfinanziert.
 5.2. Kosten für den Arbeitnehmer
Fur den Arbeitnehmer sind beide Varianten grundsätzlich kostenlos. Bei einem entsprechenden Nettoausgleich führt die Rente zum Nulltarif zu keiner Kaufkrafteinbuße. Es ergebenen sich durch den Entgeltverzicht lediglich kleinere Nachteile bei der Rente, beim Arbeitslosengeld und beim Krankengeld.
5.3. Kosten für den Arbeitgeber
Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge trägt der Arbeitgeber alle Kosten. Bei einer Gestaltung Rente zum Nulltarif trägt er lediglich den Nettolohnausgleich, den er - soweit er das möchte - durch Sozialversicherungsersparnisse teilweise gegenfinanziert.
5.4. Liquiditätsgewinn für den Arbeitgeber
Bei arbeitgeberfinanzierter bAV (ohne Versicherung) entsteht ein effektiver Liquiditätsgewinn lediglich durch den Steuervorteil. Im Vergleich mit einer Versicherungslösung bleibt der gesamte Monatsbeitrag im Unternehmen. Bei dem Modell Rente zum Nulltarif gewinnt der Arbeitgeber Liquidität durch die Entgeltumwandlung und die Sozialversicherungsersparnis. Dem gegenüber steht ein geringerer Aufwand für den Nettolohnausgleich.
5.5. Fluktuation
Fluktuation führt bei arbeitgeberfinanzierten Modellen und der pauschaldotierten Unterstützungskasse, die den Steuervorteil konserviert regelmäßig zu Fluktuationsgewinnen. Bei Rente zum Nulltarif bleibt bei Fluktuation innerhalb von 3 Jahren sowohl der Anspruch auf bAV als auch der Nettolohnausgleich erhalten.
5.6. Akzeptanz
Beide Modell stoßen beim Mitarbeiter auf Akzeptanz, wenn sie entsprechend erklärt werden. Vorteile beim Aufwand und der Liquidität für den Unternehmer bei der Rente zum Nulltarif lassen hier auch großzügigere Gestaltungen zu.

6. Empfehlung

Rente zum Nulltarif ist eine Variante, die man nicht aus dem Auge verlieren sollte. Letztendlich sind jedoch immer die individuellen Zielsetzungen und die Gesamtsituation eines Unternehmens die wichtigen Parameter, die eine Entscheidung beeinflussen.
Ausführliche qualitative und quantitative Beratung ist hier erforderlich.
Gerne unterstütze ich Sie hierbei.


Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf unserer Website

Auf unserer Website kann jeder Unternehmer mit dem bAV-Rechner, die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiteter Schritte machen. 


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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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