Die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus Arbeitnehmersicht

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Neben der Direktzusage gehört die pauschaldotierte Unterstützungskasse als grundsätzlich versicherungsfreies System zu den unternehmerischen bzw. internen Durchführungswegen.

Der Mitarbeiter hat allerdings lediglich einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, nicht auf einen bestimmten Durchführungsweg, auch wenn ein versicherungsunabhängiger Durchführungsweg sicherlich den aus Mitarbeitersicht vorteilhaftesten Durchführungsweg darstellt.

Für die Vorteile für den Mitarbeiter gibt es verschiedene Gründe:

 1. Der Mitarbeiter zahlt keinerlei Kosten, da insbesondere keine Provisionen anfallen. Seine Entgeltumwandlung verzinst sich vom ersten Euro an.

 2. Der Zins liegt mit 1,0 % bis meist 1,75 % bezogen auf das eingezahlte Kapital regelmäßig über dem Zins und der Rendite von Versicherungen. Versicherer verzinsen lediglich den Sparanteil nach Abzug von Kosten und Provisionen.

 3. Auch nach einem  Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt der Vertrag für den Mitarbeiter kostenfrei und verzinst sich weiter.

 4. Kapitalzusagen sind in der pauschaldotierten Unterstützungskasse der Regelfall. Sie werden mit steuerlich begünstigter Auszahlung nach der sog. 1/5-tel Regelung von Mitarbeitern meist einer Rente vorgezogen. Versicherer errechnen die Höhe der monatlichen Renten regelmäßig auf der Grundlage einer Lebenserwartung von deutlich über 100 Jahren.

 5. Nachdem die Liquidität bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse nicht aus dem Unternehmen abfließt, ist es dem Unternehmen leichter möglich, großzügige Zuschüsse zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters zu gewähren, die regelmäßig zwischen 30 und 70 % der Entgeltumwandlung liegen.

 6. Für den Mitarbeiter ist seine Versorgung so transparent und berechenbar wie ein Sparbuch, unabhängig davon, ob er ausgeschieden oder noch aktiv ist.

 7. Mitarbeiter unterstützen damit das eigene Unternehmen, stärken und sichern den Arbeitsplatz und machen das Unternehmen stabiler, krisensicherer und bankenunabhängiger und ermöglichen dadurch Wachstum und Expansion.

 8. Mitarbeiter haben einen 100 %-igen gesetzlichen Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein. Ein Verlust der Entgeltumwandlung ist dadurch ausgeschlossen.

 9. Die Portabilität auf einen anderen Arbeitgeber ist bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse zwar nicht vorgesehen, ist aber auch nicht notwendig, da dem Mitarbeiter keinerlei Nachteile durchs ein Ausscheiden entstehen. Die bisher erworbene Anwartschaft bleibt bestehen es wird lediglich nichts mehr eingezahlt in die Unterstützungskasse.

 10. Das Aussetzen der Entgeltumwandlung in beschäftigungsfreien Zeiten kann durch eine  erhöhte Umwandlungen in der Zeit davor oder danach ausgeglichen werden.

11. In Verbindung mit Nettolohnoptimierung ist aus Mitarbeitersicht auch eine Versorgung zum Nulltarif möglich, durchschnittliche Kapitalzahlungen von 50.000 € sind keine Ausnahmen.

Somit ergeben sich für den Arbeitnehmer beim Durchführungsweg pauschaldotierte Unterstützungskasse erhebliche Vorteile, zu denen noch die Vorteile für den Arbeitgeber hinzukommen, da dieser die Liquidität und die positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung für sich nutzen kann.

Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf der Seite des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V.


Auf unserer Website kann jeder Arbeitnehmer Leistungshöhen auf Basis seiner Beiträge mit unserem bAV-Rechner errechnen und jeder Unternehmer die Auswirkung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 

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