Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema BGB?
Rechtstipps zu "BGB" | Seite 600
-
01.07.2013 Rechtsanwalt Hans-Joachim Boers„… zu erteilen. Der Berechtigte kann zur Auskunftserteilung ein sogenanntes Nachlassverzeichnis verlangen, § 2314 i.V.m. § 260 BGB. Grundsätzlich kann der Schuldner der Auskunft, im Regelfall der Erbe …“ Weiterlesen
-
01.07.2013 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… wettbewerbswidrige Inhalte auf der Internethandelsplattform eBay ab. In der Abmahnung heißt es: „Ihr Angebot auf der Internetplattform eBay verstößt allerdings gegen § 312 c BGB i.V.m. mit der Rechtsordnung …“ Weiterlesen
-
01.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer„… sagen „Ich kündige Sie!", jedoch ist diese dann nicht wirksam. Sie muss zwingend schriftlich ergehen (§ 623 BGB). Das beinhaltet einen Text auf Papier mit einer eigenhändigen Unterschrift (§ 126 Abs. 1 …“ Weiterlesen
-
01.07.2013 Rechtsanwalt Harald Uhlmann„… und 1580 BGB in Verbindung mit § 1605 BGB, soweit Unterhaltsfragen betroffen sind. § 1605 BGB gilt ansonsten direkt für Unterhaltsauskünfte von Verwandten in gerader Linie, also bei Kindesunterhalt …“ Weiterlesen
-
25.06.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… einen Partyservice als frustrierte Aufwendungen anstelle von Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden, § 284 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Schließlich hat man diese Kosten berechtigt im Vertrauen …“ Weiterlesen
-
25.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Bevollmächtigung zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommt (§ 167 BGB). Eine bestehende Rechtsbeziehung zwischen Vermittler und Käufer hindert die Annahme eines Beratungsvertrages …“ Weiterlesen
-
24.06.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB. Der Makler erbringe keine „Dienstleistungen", ihn treffe aus dem Maklervertrag keine Pflicht, tätig zu werden. Allenfalls entfalle …“ Weiterlesen
-
21.06.2013 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… ergeben, § 1578 b BGB, so BGH , Beschluss vom 13.03.2013 - XII ZB 650/11 . Unter einem ehebedingten Nachteil versteht man in der Regel den Erwerbsnachteil eines Ehegatten, der während der Ehe …“ Weiterlesen
-
21.06.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… . Die Revision wurde vom BGH zurückgewiesen. Zu klären war dabei die Rechtsfrage, ob das Widerrufsrecht ausnahmsweise durch die Regelung des § 312d IV Nr. 6 BGB ausgeschlossen ist. Nach der Regelung …“ Weiterlesen
-
20.06.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Kündigungen von Wohnungen in Berlin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht …“ Weiterlesen
-
19.06.2013 Rechtsanwälte Schulze & Greif Partnerschaftsgesellschaft„… einen Selbstbehalt vereinbart hat, diesen nicht gegenüber der mitversicherten Person (Fahrer) geltend machen. Dem entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB). (...)"“ Weiterlesen
-
19.06.2013 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„… Geschäftsbedingungen vereinbart, dass „die Zahlung eines 13. Gehalts eine freiwillige Leistung der Firma ist, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann", begründet dies bei Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB einen unbedingten Anspruch auf Zahlung.“ Weiterlesen
-
19.06.2013 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein„Heimlich, still und leise hat der Deutsche Bundestag § 1578 b BGB mit Wirkung zum 1.3. 2013 geändert. Bei dieser Bestimmung gebe es um Herabsetzung und Befristung des nachehelichen …“ Weiterlesen
-
18.06.2013 Patientenanwalt Christian Zierhut„… Gesetzbuches (BGB). Seit Februar 2013 ist dieser Anspruch nunmehr in § 630 g BGB gesetzlich normiert. Ist ein Patient verstorben, so geht der Anspruch grundsätzlich auf die Erben über (§ 1922 BGB), sodass …“ Weiterlesen
-
17.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Björn-Peter Säuberlich„Das OLG Hamm hat hier beschlossen, daß Großeltern im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Unterhalt an Ihre Enkel herangezogen werden können. Zwar haften Großeltern für …“ Weiterlesen
-
17.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… . 2 Nr. 1 BGB). Da die Bedingung für die Vertragsannahme der Antragsgegnerin aus den o. g. Gründen erst mit Zahlungseingang eintritt, wird der Kunde gezwungen, ihr den Kaufpreis zu überweisen …“ Weiterlesen
-
17.06.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nach § 651i BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu erklären, kann der verhinderte Urlauber von der Vertragsübertragung nach § 651b BGB - auch Ersetzungsbefugnis genannt - Gebrauch machen. Danach …“ Weiterlesen
-
14.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… zeigt in Ihrem Organigramm auf, dass sie sich für ihre „Onshore" Windanlagen Vertriebsunternehmen bediente. Daher muss sie sich nach § 278 BGB eine etwaige Falschberatung durch die Kapitalanlageberater …“ Weiterlesen
-
14.06.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 107/12. Ausgangslage: Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs …“ Weiterlesen
-
13.06.2013 Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz„… (Publizitätswirkung des Handelsregisters gem. § 15 Abs. 1 HGB) spielt dabei keinerlei Rolle, da eine Geschäftsführungsbefugnis durch Vollmacht gem. § 164 Abs. 1 BGB einem Dritten gegenüber zum Ausdruck gebracht …“ Weiterlesen
-
12.06.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„"Die Anordnung von Mehrarbeit - auch für einen längeren Zeitraum - unterliegt weder der Befristungs-kontrolle gem. § 14 Abs. 1 TzBfG noch der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff BGB." So hat …“ Weiterlesen
-
12.09.2023 Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer„… des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Mieter nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den "Gebrauch der Mietsache" einem Dritten zu überlassen. § 541 BGB berechtigt den Vermieter sogar …“ Weiterlesen
-
12.06.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten …“ Weiterlesen
-
11.06.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski„… § 134 BGB bzw. Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig. Jedenfalls kann er wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB angefochten werden. Fazit: Unbekannte Singles flirten in den allermeisten …“ Weiterlesen