Freiheitsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!
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Infolge der Verurteilung wegen einer Straftat kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sie ist Rechtsfolge vieler Straftatbestände. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sehen auch andere Gesetze die Freiheitsstrafe vor für bestimmte Verstöße. Vollstreckt wird die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten im Wege des geschlossenen oder des offenen Vollzugs.
Zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe wird unterschieden in zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe darf höchstens 15 Jahre betragen. Unter sechs Monaten darf eine Freiheitsstrafe dagegen nur dauern, wenn sie unerlässlich ist. Sie setzt nach § 47 StGB besondere Umstände voraus.
Eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat ist im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen, wie § 38 StGB und Art. 298 EGStGB klarstellen. Im Jugendstrafrecht liegt die Mindestdauer der als Jugendstrafe bezeichneten Freiheitsstrafe dagegen bei mindestens sechs Monaten aufgrund § 18 Jugendgerichtsgesetz.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe handelt es sich um das Höchstmaß der Freiheitsstrafe. Sie wird für schwerste Verbrechen wie etwa Mord nach § 211 StGB verhängt. Lebenslänglich bedeutet nicht bis ans Lebensende. Eine zu lebenslänglich verurteilte Person kann – sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – jedoch frühestens nach 15 Jahren im geschlossenen Vollzug wieder ihre Freiheit erlangen. Die Freilassung erfolgt dabei auf Bewährung. Ob und wann das gegebenenfalls auch erst nach mehr als 15 Jahren gelingt, hängt maßgeblich vom bisherigen Verhalten und von Prognosen über das künftige Verhalten ab.
Freiheitsstrafe bei Jugendlichen
Innerhalb des Jugendstrafrechts ist ebenfalls vorgesehen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies richtet sich nach den §§ 17 ff. JGG und wird als Jugendstrafe bezeichnet. Das Strafmaß im Jugendstrafrecht ist auf maximal 10 Jahre Freiheitsentzug begrenzt, wenn sie für ein Verbrechen erfolgt, für das mehr als 10 Jahre vorgesehen sind.
Andernfalls beträgt das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 5 Jahre. Die Mindestfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht beträgt 6 Monate. Auch hier ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren vorliegt.
Was ist Bewährung?
Unter Bewährung ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt wird. Das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er im Bewährungszeitraum nicht gegen die Bewährungsanforderungen verstößt. Der Bewährungszeitraum muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 5 Jahre betragen.
Über die Bewährung entscheidet ein Gericht. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgt in der Regel bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und ist darüber hinaus bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zulässig. Das bedeutet, dass Bewährung bei einer Verurteilung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Eine Bewährung ist dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sinn und Zweck der Bewährung ist es, dem Verurteilten zu ermöglichen, sich in Freiheit zu bewähren. Gelingt es nicht, kann der sogenannte Widerruf der Strafaussetzung und damit der Bewährung nach § 56f StGB erfolgen. Das Gericht kann unter darin ebenfalls genannten Gründen vom Widerruf der Bewährung zunächst noch absehen. Im Fall des Widerrufs muss die Freiheitsstrafe dann doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bestimmte Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat, können auf die Strafe angerechnet werden.
Was gilt für die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe?
Der noch zu verbüßende Rest einer bereits angetretenen zeitigen Freiheitsstrafe kann ebenfalls ausgesetzt werden. Diese Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel und mindestens 2 Monate der verhängten Strafe verbüßt wurden. Unter besonderen Umständen ist sie bereits nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe möglich, sofern diese bereits länger als 6 Monate verbüßt wurde.
Die Gewährung von Bewährung hängt auch hier vor allem von der Persönlichkeit der verurteilten Person, deren Einwilligung und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ab.
Für die Aussetzung des Strafrestes bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelten eigene Bedingungen. Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sein, wobei jede aus Anlass der Tat erlittene Freiheitsentziehung hinzuzählt wie insbesondere Untersuchungshaft.
Hinzu kommt, dass die Aussetzung nicht dem allgemeinen Sicherheitsinteresse widerspricht und folgende Faktoren ebenfalls für die Aussetzung sprechen:
- die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Verurteilten
- die Vorgeschichte
- die Tatumstände
- das Verhalten während des Strafvollzugs
Wie bemisst sich die Freiheitsstrafe?
Für jede Straftat ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen. Dieser wird durch sogenannte Qualifikationen und Regelbeispiele verringert oder erhöht sein. Oft ist dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen im Zusammenhang mit einer Mindeststrafe oder Höchstrafe. Eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe ist dabei vom Ausnahmefall in § 41 StGB nicht möglich. Ist eine Geldstrafe jedoch uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Zwei Tagessätze entsprechen dabei einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Gericht entscheidet im Falle einer Verurteilung anhand des jeweiligen Strafrahmens zusammen mit zahlreichen Kriterien für die Strafzumessung über die konkrete Dauer der Freiheitsstrafe. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters, also dessen persönlich vorwerfbares Verhalten. Über die Dauer der Freiheitsstrafe entscheiden vor alem die Gesinnung bei der Tatbegehung, Schwere der Pflichtwidrigkeit, Art der Ausführung, Asuwirkungen der Tat und das Verhalten danach, Schadenswiedergutmachung, Vorleben und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird dabei nach vollen Wochen und Monaten bemessen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe von längerer Dauer geschieht dies nach vollen Monaten und Jahren.
Freiheitsstrafe droht? Was Sie tun können!
Bei einer Freiheitsstrafe handelt es sich in jedem Fall um einen großen Einschnitt im Leben. Befürchten Sie, eine Freiheitsstrafe als Urteil zu bekommen, sollten Sie sich umgehend um einen kompetenten Strafverteidiger bemühen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann sich Ihres Falls sicher annehmen und für Sie den bestmöglichen Ausgang durch eine gute Verteidigungsstrategie erreichen.
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Rechtstipps zu "Freiheitsstrafe" | Seite 98
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12.10.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Bochum 2009 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000.000 Euro. Unter den rund 800 Personen, zu denen diese erste Steuer-CD Daten enthielt, war auch ein Ehepaar …“ Weiterlesen
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02.06.2020 Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer„… von Fahrunsicherheit (z. B. Fahren von Schlangenlinien) liegt die sog. relative Fahruntauglichkeit vor, die als Trunkenheit im Verkehr bestraft wird. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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30.09.2016 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„… strafbar macht, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Für die Strafbarkeit reicht es aus, wenn eine solche Gruppierung im Internet gegründet wird oder man Mitglied …“ Weiterlesen
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30.09.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten bestätigt. Im vorliegenden Fall klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung …“ Weiterlesen
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27.09.2016 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe sieht § 224 StGB …“ Weiterlesen
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26.09.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , der sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte. Dieser wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffenrecht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung …“ Weiterlesen
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23.09.2016 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… der Freiheitsstrafe setzte das Amtsgericht zur Bewährung aus. Die positive Sozialprognose ergab sich daraus, dass der Mandant zuvor niemals als Straftäter auffällig wurde. Insbesondere schaffte …“ Weiterlesen
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17.02.2017 Rechtsanwälte Zipper & Partner„… für diejenigen, die keine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren zu verbüßen haben. Bei denjenigen Verurteilten, die eine längere Freiheitsstrafe von 2 Jahren absitzen müssen, gilt § 57 Abs. 2 StGB …“ Weiterlesen
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06.09.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… beteiligte sich der Angeklagte an einer weiteren Auseinandersetzung von FC Bayern Fans und wurde dafür wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen mit Bewährung verurteilt …“ Weiterlesen
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06.09.2016 Rechtsanwälte Zipper & Partner„Bewährung, Reststrafenaussetzung, Halbstrafenaussetzung, Aussetzung der Reststrafe; mehrere Freiheitsstrafen von jeweils nicht mehr als sechs Monate; Berechnung der Mindestverbüßungszeit …“ Weiterlesen
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05.09.2016 Rechtsanwalt Pierre Weigand„… mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ist, richtet sich nach der Schwere der Tat. Die Strafen können sehr unterschiedlich …“ Weiterlesen
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04.09.2016 Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon„… , begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist. Das (Mit)Führen der SRS-Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Versammlungen, Demonstrationen, im Kino …“ Weiterlesen
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01.09.2016 Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon„… ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sogar strafbewehrt. Gesammelt werden dürfen z. B. der Maronenröhrling oder der Hallimasch und durch eine Ausnahmegenehmigung …“ Weiterlesen
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31.08.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… das nun beginnende Verfahren sind mehrere Verhandlungstag terminiert. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs …“ Weiterlesen
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31.01.2019 Rechtsanwalt Werner Hamm„… sich strafbar (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig abführt. Im Detail unterscheidet das Gesetz noch …“ Weiterlesen
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29.08.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… , Urkundenfälschung, Bankrotts, Steuerhinterziehung und verspäteter Insolvenzantragstellung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte …“ Weiterlesen
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27.08.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 49 000 Euro verurteilt. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte im Jahr 2006 als neuer Geschäftsführer in eine Nutzfahrzeugfirma …“ Weiterlesen
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23.08.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… – Freiheitsstrafe statt Geldstrafe – oder höheren Strafe muss ein Angeklagter dabei jedoch nur rechnen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht nur zu seinen Gunsten Berufung eingelegt hat. Andere wider …“ Weiterlesen
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10.08.2016 Rechtsanwalt Pierre Weigand„… Verkehrsteilnehmern unterschätzt. Immerhin sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus bekommt man nicht selten führerscheinrechtliche Probleme (Fahrverbot bzw …“ Weiterlesen
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