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Nachehelicher Unterhalt: Prüfen Sie Ihren Anspruch!

  • 5 Minuten Lesezeit
Nachehelicher Unterhalt: Prüfen Sie Ihren Anspruch!

Nach einer Scheidung sollten beide Ex-Ehepartner ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann trotzdem ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Prüfen Sie jetzt, ob in Ihrem Fall ein Unterhaltsanspruch vorliegt!

Die wichtigsten Fakten

  • Nachehelicher Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
  • Er kommt nur unter strengen Voraussetzungen infrage.
  • Ein Anspruch besteht z. B. bei Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes.
  • Daneben sind Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Erwerbslosigkeitsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Aufstockungsunterhalt möglich.
  • Die Berechnung orientiert sich am Einkommen des Ex-Ehegatten.

So gehen Sie vor

  1. Gesamtjahreseinkommen berechnen.
  2. Bereinigtes Monatsnettoeinkommen ermitteln.
  3. Differenz der Nettoeinkommen beider Partner errechnen.
  4. Aus der Differenz wird im Einzelfall die Höhe des Unterhalts berechnet.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Beim nachehelichen Unterhalt handelt es sich um eine Unterhaltszahlung, die nach der Scheidung zu leisten ist. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung sind beide Ex-Ehegatten grundsätzlich dazu verpflichtet, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es deshalb strenge Voraussetzungen.

Wann bekommt man nachehelichen Unterhalt?

Da nach der Scheidung jeder in der Lage sein sollte, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, reicht etwa ein geringes Einkommen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht aus. Jeder Ex-Partner muss sich um einen Arbeitsplatz bemühen, mit dem er seinen eigenen Unterhalt bestreiten kann.

Aus diesem Grund kommt nachehelicher Unterhalt nur infrage, wenn einer der Ex-Ehepartner aus triftigen Gründen nicht imstande ist, für sich zu sorgen. Diese Bedürftigkeit muss er auch beweisen. Zudem muss der andere Ex-Partner leistungsfähig sein.

Es gibt keine festen Grenzen dafür, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Grundsätzlich gilt: Ein Anspruch kommt so lange infrage, wie der Bedürftige auf die finanzielle Hilfe angewiesen ist und die Unterhaltsvoraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Die Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch sind gesetzlich in den §§ 1570–1576 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:

Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB)

Betreut einer der Ex-Partner nach rechtskräftiger Scheidung ein gemeinsames Kind unter drei Jahren, hat er oder sie einen Unterhaltsanspruch. Dafür müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Man spricht auch vom Betreuungsunterhalt.

Alter (§ 1571 BGB)

Ist ein geschiedener Ehegatter aus Altersgründen nicht mehr in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, hat er ebenfalls einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Diese Voraussetzung muss entweder zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegen oder sobald die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes unter drei Jahren endet.

Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)

Kann einem der Ex-Ehegatten aufgrund einer Krankheit, eines Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen bzw. körperlichen Kräfte keine Erwerbstätigkeit mehr zugemutet werden, hat dieser einen nachehelichen Unterhaltsanspruch.

Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)

Geschiedene Ehegatten können auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn sie weder ein gemeinsames Kind betreuen noch zu alt oder krank für eine Arbeit sind. Sollten sie trotz ausreichender Bemühungen unverschuldet keine Arbeit finden, kommt ein Anspruch wegen Erwerbslosigkeit in Betracht.

Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Der Ex-Mann oder die Ex-Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen Aufstockungsunterhalt verlangen. Dieser kommt infrage, wenn man den Lebensunterhalt vom eigenen Einkommen nicht bestreiten kann. In dem Fall wird die Differenz der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten errechnet. Meist erhält der Bedürftige dann 3/7 dieser Differenz als Unterhalt.

Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)

Hat ein Ex-Partner während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen bzw. nicht aufgenommen, steht ihm nach der Scheidung ein Ausgleich dieser ehebedingten Nachteile zu. Er hat dann Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, um eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zu finanzieren.

Billigkeitsgründe (§ 1576 BGB)

Ist keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt in manchen Fällen dennoch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt infrage. Das ist der Fall, wenn der Betroffene aus anderen schwerwiegenden Gründen keine Arbeit aufnehmen kann und es deshalb grob unbillig wäre, ihm keinen Unterhalt zu zahlen. Ob solche Billigkeitsgründe vorliegen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Beispiele sind etwa:

  • Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes oder eines Pflegekindes
  • Betreuung von Enkelkindern
  • Pflege naher Angehöriger des Verpflichteten
  • Unterhaltsberechtigter arbeitete jahrelang im Betrieb des Unterhaltsverpflichteten mit

Wann ist nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen?

In § 1579 BGB ist geregelt, unter welchen Umständen kein nachehelicher Unterhalt verlangt werden kann oder der Unterhalt gekürzt wird. Dazu gehören folgende Fälle:

  • Die Ehe war nur von kurzer Dauer (unter zwei Jahre).
  • Der Unterhaltsberechtigte lebt bereits in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat eine Straftat gegen den Unterhaltspflichtigen begangen.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, z. B. durch Verschwendung seines Vermögens oder Abbruch einer Ausbildung.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten mutwillig hinweggesetzt, z. B. durch heimlichen Verbrauch des ehelichen Vermögens.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, vor der Trennung über einen längeren Zeitraum grob verletzt.
  • Es liegt ein anderes schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten vor.

Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?

Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts erfolgt immer individuell im Einzelfall. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge, wie es etwa beim Kindesunterhalt der Fall ist.

Ausgangspunkt: Bruttoeinkommen

Für eine grobe Einschätzung kann das Bruttoeinkommen der beiden Ex-Ehegatten hergenommen werden. Dazu zählen nicht nur Lohn und Gehalt von Arbeitnehmern. Hinzugerechnet werden auch Posten wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Sachleistungen des Arbeitgebers, z. B. ein Dienstwagen. Auch Abfindungen, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten, Steuererstattungen oder BAföG zählen zum Bruttoeinkommen.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Anhand des Bruttoeinkommens wird das bereinigte Nettoeinkommen errechnet. Das bedeutet, dass vom Bruttoeinkommen zunächst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge subtrahiert werden. Außerdem können folgende Positionen abgezogen werden:

  • Versicherungsprämien
  • Grundsteuer für Immobilien
  • private Altersvorsorgeleistungen
  • berufsbedingte Aufwendungen (5 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 150 Euro)
  • bei Selbstständigen und Freiberuflern ohne Sozialversicherungspflicht ca. 20 Prozent des Bruttoeinkommens
  • Fortbildungskosten
  • Unterhaltszahlungen gegenüber vorrangig berechtigten Kindern

Berechnung

Es wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ex-Ehepartner ermittelt. Anhand dieser Differenz bestimmt sich schließlich der nacheheliche Unterhalt. In der Regel erhält der Unterhaltsberechtigte 3/7 des Differenzbetrags, der Unterhaltspflichtige darf 4/7 behalten.

Nachehelicher Unterhalt vs. Trennungsunterhalt

Nicht zu verwechseln ist der nacheheliche Unterhalt mit dem Trennungsunterhalt. Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt, der erst nach rechtskräftiger Scheidung und unter strengen Bedingungen gezahlt wird, besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Trennungsdatum bis zur Scheidung. Besondere Voraussetzungen gibt es dafür nicht; der Trennungsunterhalt muss bei Vorliegen eines Anspruchs immer gezahlt werden und kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Begriff „Ehegattenunterhalt“ ist ein Überbegriff, der sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt umschließt.

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Foto(s): ©Fotolia/Marco2811

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Rechtstipps zu "Nachehelicher Unterhalt" | Seite 2

  • 19.04.2024 Rechtsanwältin Nuray Logen
    „… einvernehmlich über die Scheidung geeinigt haben. Im Klartext heißt es dann, es besteht Einigkeit über alles andere, wie z.B. das Sorgerecht, Kindesunterhalt, Haushaltsaufteilung oder nachehelichen …“ Weiterlesen
  • 16.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… der Scheidung nachehelichen Ehegattenunterhalt, erlischt der Unterhaltsanspruch , wenn der Ex-Partner erneut heiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet (§ 1586 BGB). Fällige Ansprüche …“ Weiterlesen
  • 23.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „Nach der Scheidung hat derjenige Partner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, der aufgrund ehebedingter Nachteile nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Je länger …“ Weiterlesen
  • 10.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… - und Trennungsunterhalt, später ggf. auch nachehelichen Unterhalt. Reicht sein Einkommen nicht für beides aus, ist nach der gesetzlichen Rangfolge immer erst der Kindesunterhalt zu zahlen. Beide Zahlungen fließen …“ Weiterlesen
  • 16.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… nach der Scheidung zum Beispiel Beruf und Branche, und erhält ein gewaltiges Einkommensplus, bleibt dies im nachehelichen Unterhalt oft unbesehen. Dann, wenn er oder sie diesen Schritt nachvollziehbar …“ Weiterlesen
  • 27.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… auf den Trennungsunterhalt erledigt sich aber insoweit, als das Paar geschieden wird und der Unterhaltsanspruch nach den Maßstäben des nachehelichen Unterhalts zu bewerten ist. Muss man wieder zurück …“ Weiterlesen
  • 25.01.2023 Rechtsanwalt Mathias Drewelow LL.M.
    „… des Wortlautes in § 137 Abs. 2 FamFG mindestens 3 Wochen vor der mündlichen Scheidungsverhandlung den Ehegatten mitgeteilt werden. 2 Wochen vor dem Termin müssen spätestens Anträge wegen nachehelichen …“ Weiterlesen
  • 11.04.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… nicht geltend machen. Im Übrigen richtet sich die Dauer des nachehelichen Unterhalts nach der Dauer der Ehe und nicht danach, wie lange Sie getrennt gelebt haben. Warum manche Partner die Scheidung erst …“ Weiterlesen
  • 29.09.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… er die Zahlung eines etwaigen nachehelichen Unterhalts einstellen dürfte. Die andere ist eigentlich keine Ausnahme, aber hier hat sich erst im letzten Jahrzehnt das nötige getan: Verpartnerte, also …“ Weiterlesen
  • 11.04.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… oder Unterhalt und Sorgerecht. Diese Vereinbarung kostet zwar zunächst wieder etwas mehr (je nach Umfang), erspart Ihnen aber spontan auftretenden und im Nachhinein kostspieligen Ärger. Achten Sie bei beiden …“ Weiterlesen
  • 24.11.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… Düsseldorf auseinanderzusetzen (Beschluss vom 29.8.2022 – 5 UF 197/22): Eheleute stritten über den Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt. Nachdem die Ehefrau den Ehemann aufgefordert hatte …“ Weiterlesen
  • 10.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… Unterhalt, den Lebensbedarf abzusichern. Was geschieht also mit dem Anspruch auf Unterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? Soweit die Erben in der Verantwortung stehen, ist zu unterscheiden …“ Weiterlesen
  • 02.11.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… aus Gründen der nachehelichen Solidarität auch über die Ehe hinaus unterstützen sollen, wenn dies notwendig erscheint. Beispielsweise kann ein Partner nachehelichen Unterhalt vom anderen verlangen …“ Weiterlesen
  • 02.11.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… , sollte ein Interesse daran haben, zügig das Scheidungsverfahren einzuleiten, damit die Trennungszeit zeitnah beendet wird. 3. nachehelicher Unterhalt Muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden, hängt …“ Weiterlesen
  • 26.09.2022 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann
    „… besteht auch schon die (teilweise beschränkte) Möglichkeit, Regelungen hinsichtlich einer etwaigen Scheidung vorzunehmen. So kann beispielsweise der nacheheliche Unterhalt oder der Zugewinnausgleich …“ Weiterlesen
  • 26.09.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… , weiterführt oder Fragen des nachehelichen Unterhalts geregelt werden . Außerdem sind Sie nicht mehr auf die Zustimmung Ihres Ehepartners angewiesen, wenn Sie das Unternehmen veräußern möchten …“ Weiterlesen
  • 19.09.2022 Rechtsanwalt Bernd Koch
    „… : Aufteilung Hausrat und Immobilien Verfahren hinsichtlich laufender Kredite und sonstiger gemeinsamer Verträge Betreuung und Versorgung gemeinsamer Kinder Nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt …“ Weiterlesen
  • 01.09.2022 Rechtsanwalt & Mediator Tobias Voß
    „… eine umfassende Rechtsberatung im Einzelfall zu erhalten. 2. Muss ich meinem Ehegatten Unterhalt zahlen? Ab der Trennung hat der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen im Grundsatz einen Anspruch gegen den anderen …“ Weiterlesen
  • 29.08.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… , wenn Sie nicht erwerbstätig sind, brauchen Sie keinen Unterhalt zu zahlen. Ihre Unterhaltspflicht besteht aber als solche fort. Ihr Selbstbehalt führt also lediglich dazu, dass Sie den geschuldeten Unterhalt zumindest …“ Weiterlesen
  • 10.08.2022 Rechtsanwalt Dominik Steidle
    „… der gesetzlichen Regelungen vorsehen, zunehmender Beliebtheit. Dabei können sich die Eheleute über Fragen nachehelichen Unterhaltes, über den Güterstand bis zur Rechtskraft der Scheidung und auch möglichen …“ Weiterlesen
  • 08.08.2022 Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
    „… , der in der Immobilie verbleibt und die Hälfte überschrieben bekommt, auf andere Rechte (bspw. Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich) verzichtet . Auch dies könnte …“ Weiterlesen
  • 09.07.2022 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
    „… eine Verpflichtung zu nachehelichem Unterhalt. Der Ehevertrag als Rettung Wie wäre es also, wenn man alle Vorteile der Ehe mitnehmen könnte, ohne die Nachteile erdulden zu müssen? Diesen Wunsch können …“ Weiterlesen
  • 08.07.2022 Rechtsanwalt Vincent Aydin
    „… kann jedoch im Einzelfall auch erforderlich sein. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn in der Vereinbarung der nacheheliche Unterhalt, eine Vermögensübertragung von Immobilien …“ Weiterlesen
  • 08.07.2022 Rechtsanwältin Annette Deichmann
    „… Angelegenheiten, Vermögen, Unterhalt einig sind. Auch bei kinderloser Ehe empfiehlt sich gegebenenfalls der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung in welcher alle wesentlichen Punkte für …“ Weiterlesen