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Was macht ein Opferanwalt?

Als Opferanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der Opfern besonders schwerer Straftaten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Mithilfe des Opferanwalts soll ihnen und Angehörigen der Opfer der anwaltliche Beistand bei einer Nebenklage erleichtert werden, etwa wenn sie als Zeugen aussagen.

Der Opferanwalt wurde mit dem Opferschutzgesetz eingeführt und ist jetzt in § 397a Strafprozessordnung (StPO) verankert. Im Zuge weiterer Gesetzesänderungen wurde der Personenkreis erweitert, der einen Opferanwalt beanspruchen kann.

Straftaten, bei denen Opfer und ihre Angehörigen als Nebenkläger einen Antrag auf einen Opferanwalt stellen können, sind beispielsweise:

  • Mord und Totschlag, die Angehörigen bzw. - bei Versuchsdelikten - das Opfer
  • Schwere Körperverletzung
  • erpresserischer Menschenraub
  • Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also z. B. Vergewaltigung
  • Menschenhandel
  • Misshandlung Schutzbefohlener, auch bei Vergehen, wenn das Opfer unter 16 Jahre oder besonders schutzbedürftig ist.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Opfer, die sich als Nebenkläger an dem Prozess beteiligen, statt einem Opferanwalt Prozesskostenhilfe beantragen, damit die Kosten für einen Anwalt übernommen werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten im Großen und Ganzen dieselben Voraussetzungen wie bei der Prozesskostenhilfe für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten.

Sowohl über den Opferanwalt als auch über die Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende Richter des mit der Straftat befassten Gerichts.


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