Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 2
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05.04.2024 Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.„… im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mehr sind. ABER: Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 CanG. Gleiches gilt, wenn jemand über 50 Gramm …“ Weiterlesen
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03.04.2024 Rechtsanwalt Osama Momen LL.M.„… stellt ab dem 1.4.2024 nur noch eine Ordnungswidrigkeit, mithin keine Straftat mehr da. Ferner ist der Besitz von bis zu drei Marihuana-Pflanzen zuhause erlaubt. Auch haben sich insoweit die alten …“ Weiterlesen
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03.04.2024 Rechtsanwalt Johannes Richard„… Auspuffanlagen. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a StVG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 EU-Typ-BV sein. In der Anhörung des Kraftfahrt-Bundesamtes wird Bezug genommen …“ Weiterlesen
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07.04.2024 Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa„… Aufenthalt im Bundesgebiet) pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben. § 36 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig …“ Weiterlesen
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02.04.2024 Rechtsanwalt Christoph Schönhofer„… oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, bestimmt sich wie folgt: Ordnungswidrigkeit: Besitz von mehr als 50 bis einschließlich 60 Gramm Cannabis in der Wohnung Besitz von mehr als 25 bis einschließlich 30 Gramm …“ Weiterlesen
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01.04.2024 Rechtsanwalt Alexander Engelhard„… (KWG). Hierbei handelt es sich auch um keine Ordnungswidrigkeit oder um ein sonstiges Kavaliersdelikt, sondern um einen schwerwiegenden Verstoß gegen geltendes deutsches Recht. Dies hat verschiedenste …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwältin Sophia Glania„… handelt gemäß § 24a Absatz 2 StVG ordnungswidrig, wer unter Wirkung bestimmter berauschender Mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines …berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“ Der derzeit gültige Grenzwert liegt NOCH bei 1,0 Nanogramm …“ Weiterlesen
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31.03.2024 Rechtsanwalt Michael Böhler„… zu einer Freiheitsstrafe (z.B. bei Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit Todesopfern) enden können. Ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24a Abs. 2 StVG …“ Weiterlesen
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30.03.2024 Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen„… , dass zukünftig erhebliche Unsicherheit für Betroffene herrscht. Ähnlich einer Promillegrenze im Straßenverkehr wird zukünftig (!) davon Abstand genommen werden, dass es für eine Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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30.03.2024 Rechtsanwalt Max Matusewicz„… eine Ordnungswidrigkeit mit den oben genannten Konsequenzen (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot, MPU) gegeben sein. Q&A: Q: Wie komme ich legal an Cannabis? A: Grundsätzlich ist das über …“ Weiterlesen
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29.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang„… man besitzen? Außerhalb seiner Wohnung darf man bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis besitzt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Rechtsanwalt Sergej Rogal„… auf eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung hinweist. Eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG wird gegenwärtig bereits bei einer Konzentration von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Michael Hoog„… nachgewiesen wird, liegt (ohne Ausfallerscheinungen) mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen im weniger schlimmen Fall 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot . Bei höheren …“ Weiterlesen
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28.03.2024 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Wer dort mit maximal 5 Gramm mehr erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab mehr als 30 Gramm ist der Besitz strafbar. Zu Hause sind pro Erwachsenen bis zu 50 Gramm erlaubt sowie maximal drei …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwalt Oliver Schüler„… 0,8 Promille als Grenzwert. Wer mit 0,8 und 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit für welche eine Geldbuße von mindestens 528,50 droht. Zusätzlich ist mit einem Fahrverbot an einem Monat …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwalt Claus Erhard„… ein illegales Einführen von Samen vorgeworfen werden, was gemäß § 36 I Nr. 4 CanG eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 4. Die Anbauvereinigungen Die Regelungen zu den Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.„… , wenn Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Das gilt auch, wenn der Mindestlohn unterschritten wird. Ordnungswidrigkeit und Straftat Bei Schwarzarbeit kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Yves Junker LL.M.„… hinaus handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung wird angenommen, wenn im Blut des Autofahrers ein Wert …“ Weiterlesen
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25.03.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… verkürzt. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für welche eine Selbstanzeige ebenfalls möglich ist. Hierbei sind die Anforderungen geringer als im Falle der vorsätzlichen Steuerhinterziehung …“ Weiterlesen
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24.03.2024 Rechtsanwalt Michael Böhler„… ist. Weiterhin: Ahndung ab 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum bei Cannabis! Ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24a Abs. 2 StVG verwirklicht. Weil …“ Weiterlesen
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22.03.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… Ordnungswidrigkeiten . Verstößt ein Autofahrer zum Beispiel gegen die Straßenverkehrsordnung (Vorfahrtsverstöße/ unvorsichtiges Überholen) muss er mit einem Bußgeld rechnen. Eine Nötigung und damit …“ Weiterlesen
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22.03.2024 Rechtsanwalt Jens Wilke„… , dass ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, liegt keine allgemeine Verkehrskontrolle mehr vor. Wenn die Polizisten den Verkehrsteilnehmer also als Beschuldigten ansehen …“ Weiterlesen