Erfolg ist kein Zufall!
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Kanzlei Martin:
Herr Martin ist seit 2006 auf die Beratung von Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen spezialisiert. Er berät Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich. Das Medizinrecht ist ein Schwerpunkt der Beratung soweit es die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen ZahnÄrzten und ZahnÄrztinnen untereinander und die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes betrifft.
Herr Martin steht Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen (von der Anstellung über die Niederlassung bis zur Praxisabgabe) mit langjähriger Erfahrung, umfangreichem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite.
Er setzt sein Motto "Erfolg ist kein Zufall" durch individuelle Beratung um. Ziel der Beratung ist es, eine für den Mandanten optimale Lösung zu finden. Dabei profitieren Mandanten von Spezialwissen und unternehmerischem Denken und Handeln. Herr Martin hat nicht nur das rechtlich Machbare, sondern auch das wirtschaftlich Sinnvolle im Blick.
Herr Martin referiert für u.a. Kassenärztliche Vereinigungen und zahnärztliche Bezirksverbände zu steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen.
Herr Martin ist Autor von Fachbüchern und Publikationen in Fachzeitschriften.
Leistungsspektrum:
Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen.
Speziell berät Herr Martin Ärzte und Zahnärzte bei der Niederlassung und bei der Gründung
- einer Praxis
- einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
- einer Organisationsgemeinschaft (z.B. Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaft)
- einer Zweigpraxis / Praxisfiliale
- eines Praxisnetzes
- eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
- eines Gesundheitszentrums
und beim Kauf oder Verkauf
- einer Praxis
- eines Gemeinschaftspraxisanteils
- einer Apotheke.
Beispiel eines Beratungsablaufs:
1. Mandant ist am Erwerb einer Praxis oder am Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis interessiert.
2. Durchführung einer Praxisanalyse und einer Praxisbewertung auf Grundlage
- der Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre,
- der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und
- des aktuellen Anlageverzeichnisses.
3. Prüfung bestehender Verträge (z. B. Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag).
4. Fertigung von Investitions- und Liquiditätsberechnungen für den Mandanten und eines Businessplans für das finanzierende Kreditinstitut.
5. Verhandlung des Kaufpreises und der übrigen Vertragskonditionen, um ein optimales Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
6. Prüfung der Finanzierungsangebote und Verhandlung der Konditionen mit dem finanzierenden Kreditinstitut.
7. Fertigung eines Praxiskaufvertrages oder eines Anteilsveräußerungsvertrages und ggfs. eines Gemeinschaftspraxisvertrages, eines Mietvertrages und der Arbeitsverträge.
8. Laufende Beratung der Praxis in steuerlicher (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse) und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Praxisoptimierung).
Kontaktaufnahme:
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Kennenlern- und Beratungstermins.
Gerne könne Sie Herrn Martin auch unter 0931-20701510 telefonisch oder per Mail unter a.martin@kanzleimartin.com erreichen.
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Homepage www.kanzleimartin.com
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