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Bewertungen 21

IS

von I. S. am 08.05.2025 um 08:11 Uhr

Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt
Baurecht & Architektenrecht
Wir hatten ein Problem, für dessen Lösung fundiertes Fachwissen im Baurecht Voraussetzung war. Deshalb war es für uns ein Glücksfall, dass Herr Frömmel uns sehr kurzfristig einen Termin anbieten konnte. Er hat die Sachlage mit seiner Ausarbeitung sehr schnell und umfassend geklärt. Deshalb kann ich Herrn Frömmel gerne voll umfänglich weiterempfehlen
SS

von S. S. am 16.03.2025 um 14:02 Uhr

freundlicher, kompetenter Anwalt
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Frömmel hat uns sehr kompetent beraten, schnell Klage eingereicht und hielt uns stets auf dem neusten Stand bezüglich unseres Falles. Ich kann ihn nur weiterempfehlen!
LS

von L. S. am 15.03.2025 um 13:42 Uhr

Anwalt meines Vertrauens
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Seit fast 40 Jahren werde ich von Herrn Frömmel in Sachen Mietrecht- und Wohneigentumsrechts hervorragend beraten. Er ist sehr kompetent, zuverlässig und stets souverän in allen meinen Angelegenheiten aufgetreten.
DT

von D. T. am 26.02.2025 um 11:24 Uhr

Wohnungskauf
Baurecht & Architektenrecht
Wir haben Herrn Frömmel im Zuge des Kaufes einer Eigentumswohnung zur Kaufvertragseinsicht beauftragt. Im Laufe des Kaufprozesses stand uns Herr Frömmel immer beratend zur Seite, auch als es zu unvorhergesehenen Problemen kam, wurden wir stets fachlich sehr gut beraten und unterstützt. Auch die Erreichbarkeit während dieser Zeit war immer gegeben. Wir würden ihn jederzeit weiterempfehlen.
Die Mandantin hat als Käuferin von Wohnungseigentum vom Bauträger alles richtig gemacht. Denn sie hatte mich vor dem Notartermin beauftragt, den komplexen Vertragstext, der vom Hausnotar des Verkäufers stammte, vor der Beurkundung vorsorglich auf Fallstricke zu überprüfen. Deshalb konnte noch eine klarstellende Klausel ergänzend in den Vertrag aufgenommen werden, wonach dem Käufer ein Recht zum Einbehalt eines angemessenen Betrages am Kaufpreis zusteht, falls bei der Abnahme der Wohnung und damit des Sondereigentums, mit welcher der gesamte Kaufpreis in Höhe von 362.000,-€ vertraglich sofort fällig wurde, Mängel festgestellt werden sollten.
Da diese Situation wider erwarten tatsächlich eintrat, konnte aufgrund der Klausel im Verhandlungsweg mit dem Bauträger eine Minderung des Kaufpreises erreicht werden in Höhe der geschätzten Wertminderung der Wohnung. Denn es war technisch unmöglich ohne nachträgliche bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums den Mangel der Wohnung noch zu beseitigen. Einen Rechtsanspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für die notwendigen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum hatte die Mandantin nicht.
JJ

von J. J. am 17.12.2024 um 12:51 Uhr

Kompetente und nette Beratung
Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Frömmel hat uns zum Thema Vorkaufsrecht der Gemeinde sehr gut beraten und wir sind ihm für seine schnelle Bearbeitung dankbar. Er ist hilfsbereit und das Preis/Leistungsverhältnis stimmt.
SJ

von S. J. am 28.05.2024 um 15:25 Uhr

Kompetente und nette Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Vielen Dank, Herr Frömmel für Ihre schnelle und kompetente Beratung. Ich empfehle Sie sehr gerne weiter.
HG

von H. G. am 20.10.2022 um 08:05 Uhr

Erfolgreicher Arrestbefehl
Allgemeine Rechtsberatung
Anwalt Frömmel konnte einen Arrestbefehl gegen einen Schuldner während eines anhängigen Schmerzensgeldprozesses in Höhe der Klageforderung erwirken, weil der Schuldner dreist angekündigt hatte im Falle einer Verurteilung sein Vermögen dem Zugriff von Vollstreckungsmaßnahmen zu entziehen. Die Sicherungshypothek (Arresthypothek) konnte ins Grundbuch des Schuldners eingetragen werden - danke für gute Arbeit ! H.G.
UZ

von U. Z. am 05.08.2022 um 08:28 Uhr

Abwehr Regressanspruch aus Hausverkauf
Baurecht & Architektenrecht
optimale Beratung und Strategie mit schneller Bearbeitung und Erledigung.
DD

von D. D. am 18.10.2021 um 13:44 Uhr

Sachlich, schnell, sehr kompetent
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich kann Herr Frömmel nur loben. Ich bin selbstständig in der Dienstleistungsbranche, hatte alle sc hriftlichen Erforderungen wie Auftrag, Widerrufsrecht unterschrieben bekommen und meinen Auftrag erfolgreich erfüllt. Ich, klein, weiblich und zierlich hatte vor Monaten eine Rechnung ausgestellt und diese wurde dann von meinem Auftraggeber nicht bezahlt. Ich schickte Mahnungen, erhielt auf mehrere SMSe keine Rückmeldung, meine Telefonanrufe wurden nicht beantwortet. Bei einem Folgetermin vor Ort (denn meine Kunden hatten einen Schaden am Haus) bat ich ihn darum doch bitte meine Rechnung zu begleichen. Diese Aufforderung wurde auch komplett ignoriert. Mittlerweile waren es fast 5 Monate später und ich hatte die Nase voll mich von Leuten verarschen lassen zu müssen. Ich rief Herrn Frömmel an und er kam innerhalb von 24 Stunden sogar zu mir in mein Büro, das nenne ich Dienst am Kunden. Herr Frömmel teilte mir mit, dass ich alle Voraussetzungen erfüllt habe, er jetzt auch keinen Mahnbescheid ausstellen würde, sondern diesen Fall direkt an das Gericht weitergeben wird. Innerhalb von kurzer Zeit hatte ich mein Geld, warum nicht gleich so??? Ich denke, dass wenn ich ein Bulle von einem Mann wär, wäre meine Rechnung schon lange bezahlt worden. Herr Frömmel, ich bedanke mich sehr und denke, dass ich leider (gut für Sie) mich in den nächsten Tagen schon wieder bei Ihnen melden muss. MfG DD
DR

von D. R. am 19.03.2021 um 11:22 Uhr

Kompetent, zuverlässig, vertrauensvoll, besser geht nich!
Allgemeine Rechtsberatung
Ein Rechtsanwalt, wie man sich in vorstellt. Sachliche Beratung, Mit Sachverstand an den Fall ran gegangen, fachlich sehr gut. Reizt alles aus was geht. Kann ich mit ruhigem Gewissen weiter empfehlen.