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Andreas Hartmann

Kanzlei Hartmann
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www.kanzlei-hartmann.net
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  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
AF
von A. F. am 25.02.2025 um 10:57 Uhr
Best Performance
Sozialversicherungsrecht
Ich habe rundherum nur gute Erfahrungen gemacht, und bin froh Herrn Hartmann an meiner Seite gehabt zuhaben.

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Im Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht:    

  • Statusfeststellung (Scheinselbständigkeit, mitarbeitende Familienangehörige, etc.)
  • Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger
  • Rentenversicherungsrecht & Rentenberatung (zB Erwerbsminderung, Erwerbsmiderungsrente, Berufsunfähig, Berufsunfähigkeitsrente,
    Erwerbsunfähig, Erwerbsunfähigkeitsrente, vorgezogene Altersrente)
  • Pflegeversicherungsrecht (zB Pflegegeld, Pflegestufen)
  • Krankenversicherungsrecht (zB Krankengeld, Mitgliedschaft)
  • Arbeitslosengeld, Sperrzeit, etc.

Andreas Hartmann  
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.
Fachautor.
Dozent in der Steuerberaterfortbildung.

Geboren 1973. Studium der Rechtswissenschaft in Gießen. Referendariat unter anderem am Landgericht Limburg und bei Insolvenzverwalter Gerhard Hauk (Gießen). Arbeit in wirtschafts-, und medienrechtlich orientierter Anwaltskanzlei. 2005 Gründung der eigenen Kanzlei. Umfangreiche Fortbildung im Sozialversicherungsrecht bei der DAI in Bochum. Überregionale Dozententätigkeit in der Steuerberaterfortbildung.  Veröffentlichungen:

  • Fachbücher
    "Beratungsbrennpunkte in der Sozialversicherung" bei DATEV, Art.-Nr. 36119."Selbstständige in der Sozialversicherung" bei DATEV, Art.-Nr. 36115. "Mindestlohn kompakt", HDS-Verlag, ISBN-10: 3955542823.

  • Fachartikel
    "Sozialversicherungsrechtlicher Status des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberater-GmbH" in NWB 9/2019. "Sozialversicherungsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2018" in NWB 51/2018. "Beitragsoptimierung in der gesetzlichen Krankenversicherung" in NWB 40/18. "Rückkehr Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung" in NWB 33/18. "Die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger" in NWB 15/18."Das Sozialversicherungsrecht 2017" in NWB 52/17."Beitragsrisiken durch Leistungen freier Mitarbeiter im Steuerbüro" in NWB 43/17."Mindestlohnunterschreitung durch Entgeltumwandlung" in NWB 36/17."Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter  einer Kommanditgesellschaft" in NWB 26/2017."Arbeit 4.0 und Rentenversicherungspflicht Selbständiger" in NWB 50/2016.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-hartmann.net

Andreas Hartmann ist gelistet in Rechtsanwälte Wetzlar und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Englisch

Bewertungen 65

AF

von A. F. am 25.02.2025 um 10:57 Uhr

Best Performance
Sozialversicherungsrecht
Ich habe rundherum nur gute Erfahrungen gemacht, und bin froh Herrn Hartmann an meiner Seite gehabt zuhaben.
CP

von C. P. am 12.02.2025 um 23:08 Uhr

Statusfeststellung/Rentenversicherung
Sozialversicherungsrecht
Herr Hartmann wurde uns empfohlen! Wir haben uns bei ihm mit unserer komplizierten Angelegenheit sehr gut beraten gefühlt. Wir wurden sachlich, kompetent, verständlich und geduldig aufgeklärt über weitere Schritte und Vorgehensweisen und waren erfolgreich! Ein super Rechtsanwalt! Eine 1000 % Weiterempfehlung
SK

von S. K. am 14.11.2024 um 13:34 Uhr

Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht
Habe für meinen Sohn Hilfe gesucht und sehr gute Unterstützung gefunden. Die Klage vor dem Sozialgericht war erfolgreich. Sehr freundlicher, sachkundiger und hilfsbereiter RA. Ich würde jederzeit wieder um Hilfe ersuchen. Kann man wirklich weiterempfehlen. Topp.

Rechtstipps 9

Rechtsanwalt Andreas Hartmann
(13)10.03.2016 von Rechtsanwalt Andreas Hartmann
Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht

Immer noch besteht Unklarheit bei der Frage, ob Sachleistungen (Kost, Logis, private Kfz-Nutzung, kostenlose Kinderbetreuung, Tankgutscheine, Monatstickets ÖPNV etc.) auf den allgemeinen Mindestlohn

Rechtsanwalt Andreas Hartmann
(5)20.08.2015 von Rechtsanwalt Andreas Hartmann
Arbeitsrecht

Der allgemeine Mindestlohn beträgt 8,50 € je Stunde. So viel ist klar. Das Mindestlohngesetz schweigt aber zu der Frage, wie hoch denn ein Monatslohn bemessen sein muss, um MiLoG-konform zu sein. Da

Rechtsanwalt Andreas Hartmann
(9)27.03.2015 von Rechtsanwalt Andreas Hartmann
Sozialversicherungsrecht

Wer als selbständiger Unternehmer Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist (wie viele Dozenten, Coaches, Physiotherapeuten, Handwerksmeister oder auch IT-Freelancer mit im Wesentlichen nur

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Kanzlei-Impressum

Verantwortlicher Herausgeber:
Andreas Hartmann
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Frankfurter Str. 39
35578 Wetzlar
Tel. 06441-2009600
Fax 06441-2009603
hartmann@kanzlei-hartmann.net

Andreas Hartmann führt die in Deutschland erworbene Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main.

Es sind folgende berufsrechtliche Regelungen anwendbar: Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese sind einsehbar unter http://www.brak.de/seiten/06.php

AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG, Allgemeine Informationspflichten nach § 36 VSBG: Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org. Rechtsanwalt Hartmann ist grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen.

Rechtsanwalt Hartmann unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei HDI Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Riethorst 2, 30659 Hannover, Versicherungsnummer 70-005831650-1. Deckunssumme für Vermögensschäden: 500.000 EUR je Versicherungsfall. Deckungssumme für Personen- und Sachschäden: 2.500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Berufsrechtlichen Mindestanforderungen ergeben sich aus § 51 BRAO. Der Versicherungsschutz genugt mindestens den Anforderungen des §§ 51, 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung umfasst:

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland. Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht, einschließlich desjenigen der Türkei;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme fur Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tatigkeiten über im Ausland eingerichteten oder unterhaltenen Kanzleien oder Büros.

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Verantwortlicher: Rechtsanwalt Andreas Hartmann, Frankfurter Str. 39, 35578 Wetzlar, Deutschland Email: hartmann@kanzlei-hartmann.net Telefon: 06441-2009600 Fax: 06441-2009603
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