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Bewertungen

IS

von I. S. am 14.05.2019 um 12:09 Uhr

Diebstahl
Strafrecht
Vielen Dank für die Einstellung des Verfahrens was sie geschafft haben. Immer wieder würde ich zu ihnen gehen
MH

von M. H. am 14.05.2019 um 11:38 Uhr

BtM
Strafrecht
Frau Zimmermann hat mir mal wieder sehr geholfen und durch sie habe ich nochmal eine Bewährung bekommen. Ich kann sie nur empfehlen
UB

von U. B. am 03.02.2019 um 18:08 Uhr

Postdiebstahl
Strafrecht
Zum ersten Mal stand ich in einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht und war mehr als aufgeregt, denn das was man mir seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, stimmte nicht.

Meine Anwältin, Frau Zimmermann hatte mich im Vorfeld vor der Verhandlung optimal eingestimmt, ich wurde sich sehr gut vorbereitet, denn die schriftliche Aussage des damaligen Polizeibeamten stimmte vorne wie hinten nicht, eigentlich widersprach die Protokollierung sich insgesamt.

(Merken: niemals einem Polizeibeamten, selbst die einfachsten Fragen beantworten, immer unmittelbar einen Anwalt einschalten!)

Da die beiden Personen (Ehepaar) durch die falsch erhobene Anzeige gegen mich, in Verbindung mit meiner angeblichen Aussage zum Vorwurf des Postdiebstahls der Staatsanwaltschaft die Vorlage zur Hauptverhandlung gegeben war, schaffte meine Anwältin, Frau Zimmer die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Staatsanwältin wie Richterin waren von meiner Unschuld während der Verhandlung überzeugt, dieses durch meine Anwältin die mich durch diese Stunden geführt hatte, erreichbar.

Die eigene Krönung die ich durch meine Nervosität an diesem Verhandlungstage selbst verursacht hatte, ich vergaß meine Geldbörse und hatte kein Geld den gebührenpflichtigen Parkplatz zu verlassen.
Meine Anwältin Frau Zimmermann hatte für mich die Gebühren übernommen und schenkte mir meine Bringschuld in Höhe von € 3.00.

Eine Anwältin, die nicht nur sehr sympathisch ist, ihre Sachgebiet Strafrecht mehr als gut versteht und dabei nicht nur kompetent, sondern auch sehr menschlich ist.

Dieses findend man in der heutigen Zeit äußert selten noch an, gerade bei Anwälten die ich im Zivilrecht bisher kennenlernen musste, waren alle eine andere Kategorie!

Sollte ich nochmals mit dem Strafgesetzt zu tun haben, werde ich wieder diese Anwältin, Frau Zimmermann für mich einsetzen.

Kann diese Strafverteidigerin mehr als nur empfehlen!

Uwe Boh, Moers
IK

von I. K. am 09.10.2018 um 12:56 Uhr

Betrug
Strafrecht
Frau Zimmermann hat mich mal wieder gerettet. beste Anwältin in Strafrecht

von M. Ö. am 08.10.2018 um 13:45 Uhr

Diebstahl
Strafrecht
sehr gute anwältin. nochmal Bewährung bekommen! top! nur zu empfehlen

von G. Ö. am 03.07.2018 um 13:44 Uhr

Diebstahl
Strafrecht
immer zu emfehlen! hat mir schon oft geholfen
FA

von F. A. am 07.12.2017 um 09:14 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Sehr freundliche, kompetente Beratung. Fühlte mich sehr gut aufgehoben. Frau Zimmermann hat sich viel Zeit genommen, sich mein Anliegen anzuhören. Werde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder aufsuchen.
DF

von D. F. am 05.12.2017 um 16:52 Uhr

Betäubungsmittel
Strafrecht
Der Haftbefehl wurde dank Meiner Anwältin aufgehoben und ich bin mit Bewährung davongekommen! top Ergebnis! beste Anwältin!
AW

von A. W. am 04.12.2017 um 20:21 Uhr

Geschwindigkeitsverstoß
Verkehrsrecht
Hat sich nicht an vereinbarte Vorgehensweise gehalten. Nach Akteneinsicht sollte - laut eigenem Schreiben der Anwältin - eine schriftliche Stellungnahme bis zur 48. KW 2016 abgegeben werden. Anfang Februar erfolgte eine gerichtliche Ladung, da keine Stellungnahme eingegangen war. Daraufhin bei der Anwältin angerufen und nachgefragt. Die Antwort lautete, dass es zwischenzeitlich in Sache 'Poliscan' etwas Neues gäbe. Faule Ausrede, da leicht zu erkennen war, dass dieses 'Neue' auf meinen Fall keine Anwendung findet/fand. Auch hatte die Anwältin bereits nach der Akteneinsicht bekundet, dass ein Fehler bei der Poliscan-Messung nicht nachgewiesen werden kann (Eichung des Gerätes / Zertifikat von der für die Eichung Beauftragte Person / etc.).
Auf den Aspekt des Augenblicksversagen hatte sich die Anwältin nicht vorbereitet, sonst hätte sie bei bzw. unmittelbar nach der Verhandlung erklären können, dass bei verkündeter (einfacher) Fahrlässigkeit kein Fahrverbot ausgesprochen werden darf. Selbst nach der Verhandlung bekam ich noch eine falsche Information, dass ich die Beschwerde ohne Anwalt einlegen könne, da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang bestünde. Meine Beschwerde wurde schließlich mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese nicht über einen Anwalt eingereicht wurde. Super, Frau Zimmermann ...
Ich spiele immer noch mit dem Gedanken bei der Anwaltskammer Düsseldorf Beschwerde gegen Frau Zimmermann zu erheben.
Leider muss ich mindestens einen Bewertungsstern vergeben.
MS

von M. S. am 27.10.2017 um 22:09 Uhr

Kündigungsschutz
Arbeitsrecht
Ohne Zweifel gibt es viele gute Anwälte, vielleicht manche auch zuverlässig und überpünktlich sind.
Frau Zimmermann ist dazu noch sehr sympathisch und übt ihren Beruf mit viel Herz und Leidenschaft aus. Vielen Dank Frau Zimmermann.