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Bewertungen

KW

von K. W. am 05.01.2018 um 12:46 Uhr

Vertretung in mehereren Instanzen nach Betriebsbedingter Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Ich kann Frau Hirsch nur sehr empfehlen. Sie hat mich mit sehr viel Fachwissen und geschick erfolgreich gegen meine Fa. und deren Anwälte aus einer sehr großen Kanzlei vertreten. Nachdem ich meinen Prozess im Kündigungsschutzverfahren vor dem lokalen Arbeitsgericht vollumfänglich gewonnen hatte wurde die Berufung, nach direkter Ankündigung, zurückgezogen und ich arbeite weitererhin zu genau gleichen Bedingungen bei meiner alten Fa.! Frau Hirsch war in allen Punkten fachlich bestens vorbereitet und hatte immer sehr gute Ideen. Am Ende sehr Erfolgreich!
Vielen Dank für die freundliche Rückmeldung. Kündigungsschutzverfahren müssen nicht immer mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung enden. Manchmal ist es besser, man hält an dem Arbeitsverhältnis fest. Alles Gute weiterhin!
JK

von J. K. am 17.12.2017 um 11:06 Uhr

Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Mit Frau Hirsch als Anwältin war ich mehr als zufrieden. Neben der fachlichen Kompetenz zeigte sie überragendes Engagement und auch das menschliche "Miteinander" empfand ich als sehr angenehm. Der Erfolg in der ersten Instanz war so überzeugend, dass der Arbeitgeber auf die zweite Instanz verzichtete.
Als Arbeitsrechtlerin kann ich Frau Hirsch guten Gewissens weiterempfehlen.
Es freut mich, dass ich Sie erfolgreich vertreten konnte und wünsche Ihnen beruflich und privat weiterhin alles erdenklich Gute.
DV

von D. V. am 15.12.2017 um 16:10 Uhr

Trennung vom Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Sehr gute Beratung mit der besprochen Umsetzung. In kritischen Situationen immer erreichbar. Jederzeit würde ich Frau Hirsch weiter empfehlen.
Vielen Dank. Tatsächlich verlaufen Verhandlungen mit Arbeitgebern nicht immer zwischen 9.00 und 15.00 Uhr und ja:
Manchmal findet man das Kündigungsschreiben im Briefkasten zu einer Uhrzeit vor, die nicht mit den Bürozeiten von Anwaltskanzleien übereinstimmt. Gerade dann ist es aber wichtig, die Situation wieder richtig einordnen zu können. Dabei habe ich gerne geholfen.
Viel Erfolg im neuen Job!
AI

von A. I. am 12.12.2017 um 17:12 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
In jeglicher Hinsicht eine positive Erfahrung.
Eine sehr kompetente Beratung und Abwicklung.
Gerne habe ich Ihre Ziele umgesetzt und mich für Ihre Interessen eingesetzt.
MK

von M. K. am 14.11.2017 um 09:35 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Frau Bärbel Hirsch hat mich in meinem Kündigungsschutzverfahren vor Gericht sehr kompetent und souverän vertreten, nachdem meine ehemalige Firma mich nach über 33 Jahren betriebsbedingt gekündigt hatte. Frau Hirsch hat es stets verstanden die doch sehr komplexen und komplizierten arbeitsrechtlichen Themen für mich als Laien verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären. Auch in unübersichtlichen Situationen hat Frau Hirsch nie das Ziel und meine Interessen aus den Augen verloren.
Nachdem in der ersten Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt und die Weiterbeschäftigung durchgesetzt wurde, konnten wir in der zweiten Instanz eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen, die im vollen Umfang meine Erwartungen erfüllt haben. Dies habe ich Frau Hirsch zu verdanken.
Ich kann Frau Bärbel Hirsch mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Sie ist eine hervorragende Anwältin mit viel Gespür für die Situation und die Umstände ihres Mandanten.
Danke für das entgegengebrachte Vertrauen, die positive Rückmeldung und die Zusammenarbeit!
JW

von J. W. am 13.11.2017 um 14:51 Uhr

Arbeitsrecht; Kündigungsschutz
Arbeitsrecht
Zunächst fand ein Beratungsgespräch in angenehmer Athmosphäre statt. Das fundierte Fachwissen der Bärbel Hirsch in Rechts- und Verfahrensvorschriften in Verbindung mit ihrem sehr souveränen Auftreten führte sodann zu einem gewünschten Ergebnis vor Gericht .
In kompetenter Art und Weise vertritt Bärbel Hirsch die Interessen ihrer Mandanten !

Dafür bedanke ich mich sehr gerne bei Bärbel und kann sie nur wärmstens Weiterempfehlen !
Kündigungen treffen Mandanten manchmal unerwartet und nicht immer liegt ein klassischer Kündigungsgrund vor. Dennoch und gerade dann muss mit Augenmaß eine Zielsetzung und ein Ausweg aus der Situation gefunden werden. Schön, dass ich dabei behilflich sein konnte.
FM

von F. M. am 06.10.2017 um 10:16 Uhr

Kündigung / Aufhebung
Allgemeine Rechtsberatung
Der Wegfall meines Arbeitsplatzes nach 18 Jahren Firmenzugehörigkeit traf mich im ersten Schritt hart. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und war immer sehr aktiv und engagiert. Lediglich der "neue" Geschäftsführer wollte ein komplett neues Team aufbauen und tauscht sukzessive die "alten Mitarbeite" (nicht bezogen auf das Alter) aus. Mein Fall war nicht der Erste in dieser Art in der Firma. Somit suchte ich mir einen Rechtsbeistand, welcher bereits Erfahrungen mit der unseriösen Vorgehensweise dieser Firma hatte. Frau Hirsch kannte diese Firma bereits sehr gut. Ich fühlte mich immer sehr gut beraten und betreut durch Frau Hirsch. Zudem auch der persönliche Kontakt sehr "menschlich" war. M. E. ein wichtiger Punkt in dieser schwierigen Situation. Letztendlich kam es zu einem akzeptablen Vergleich. In dieser Firma mit dieser geringen Wertschätzung für die Mitarbeiter wollte ich nicht mehr arbeiten.
Vielen Dank. In Krisensituationen ist es für mich wichtig, nicht nur die jurisitsche Seite zu betrachten sondern auch den Zusammenhang, das System, in dem der mögliche Rechtsverstoß stattfindet, einzubeziehen. Nicht immer ist der Verbleib beim Arbeitgeber das beste Ziel und deshalb ist es gut, dass eine angemessene Abfindung erzielt werden und Sie einen neuen Weg einschlagen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute dabei und bin der festen Überzeugung, dass es ein guter Neuanfang wird.
RB

von R. B. am 29.09.2017 um 11:19 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Frau Hirsch hatte ich auf mehrfache Empfehlung als Rechtsvertreterin für meine Kündigungsschutzklage gewählt.

Sie hat sich für die Ausarbeitung der Klageschrift intensivst in die betrieblichen Besonderheiten eingearbeitet und dieses mit ihrem rechtlichen Knowhow verknüpft. Dabei informierte Sie stets ausführlich zum jeweiligen Stand des Verfahrens und stand immer zur Besprechung jeweiliger unterschiedlicher Optionen im Verlauf des Verfahrens in einer angenehmen und Nicht-Juristen verständlichen Weise zur Verfügung.

Dies gab jederzeit die Sicherheit optimal vertreten zu werden. Letzlich konnte mit dem Sieg in 1. Instanz und der Rücknahme der Kündigung in meinem Fall das bestmöglichste Ergebnis erreicht werden. Vielen Dank dafür nochmals !!!
Vielen Dank. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm und ich freue mich für Sie, dass sie erfolgreich war.
SM

von S. M. am 26.09.2017 um 10:13 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Sehr kompetente und auch für Laien verständliche Beratung und Erklärung von Rechtslage und Prozessablauf. Erfolgreiche Vertretung meiner Klage vor Gericht. Freundliche und ausführliche Kommunikation im persönlichen Gespräch, per Mail und Telefon.
Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Es freut mich, dass ich auch in Ihrem Fall ein für Sie gutes Ergebnis erzielen konnte und wünsche Ihnen alles Gute!
JP

von J. P. am 13.09.2017 um 14:42 Uhr

Betriebsschliessung / Kündigung durch den Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Im Jahr 2016 erfuhr ich über die geplanten Entlassungen meiner damaligen Firma. Nur klar, daß ich sofort nach einem Rechtsbeistand gesucht habe. Über Empfehlungen bin ich an Frau Hirsch gekommen. Nach einem ersten Gespräch mit Frau Hirsch hatte ich das Gefühl sehr gut aufgehoben zu sein. Von der Betreuung bis hin zur rechtlichen Beratung war alles äußerst lobenswert. In den Monaten des Wartens wurde ich immer wieder über die aktuelle Situation informiert - ich fühlte mich menschlich als auch juristisch super vertreten.

Ich habe Frau Hirsch viel zu verdanken :-)
Gerne. Vielen Dank für die Bewertung und eine gute Zeit im neuen Betätigungsfeld.