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Online-Rechtsberatung
Als Rechtsanwältin ist es mir ein besonderes Anliegen meine Mandanten umfassend zu beraten und in den von mir abgedeckten Rechtsgebieten bestmöglich zu vertreten.
Mein Schwerpunkt liegt vor allem rund ums Auto:
Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall? Gerne reguliere ich Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht? Wurden Sie geblitzt oder haben unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt? Gerne betreue ich Sie in Ihrem Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Betroffener oder Beschuldigter gewahrt werden.
Ihnen drohen durch vorangegangenes Fehlverhalten führerscheinrechtliche Konsequenzen? Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiedererlangen? Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen beratend zur Seite und begleite Sie durch Überprüfungsverfahren jeglicher Art.
Sie wurden bei einem Unfall verletzt und möchten nun Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen? Gerne vertrete ich Sie auch in diesen Fällen.
Darüber hinaus vertrete ich Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechtes. Dazu gehören das Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, etc.; Durch eine versierte fachliche Ausbildung und Stationen in allen strafrechtlichen Bereichen (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Fachkanzlei für Strafrecht) habe ich mir früh einen Blick dafür angeeignet, worauf es aus Sicht der Gegenseite ankommt und mit welchen Verteidigungsstrategien sich das gewünschte Ergebnis besonders gut für Sie umsetzen lässt.
Mein Motto im Strafrecht richtet sich nach einem klassischen Zitat des ehem. Richters am Supreme Court Robert H. Jackson: "Any lawyer worth his salt will tell [a] suspect in no uncertain terms to make no statement to police under any circumstances". Ich werde Ihnen grundsätzlich immer anraten, im Ermittlungsverfahren keinerlei Angaben gegenüber der Polizei zu machen.
Auch nach einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren kann ich Sie unterstützen. Ihnen droht in der Strafvollstreckung eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine Entlassung bereits zum Halbstrafenzeitpunkt soll beantragt werden? Gerne formuliere ich für Sie entsprechende Anträge.
Eine schnelle und umfassende Beratung sowie Einschätzung der Sachlage ist unkompliziert vorab telefonisch möglich.
Ihr Problem betrifft keines der genannten Rechtsgebiete? Gerne dürfen Sie sich trotzdem an mich wenden. Sollte ich Ihnen nicht weiterhelfen können, verweise ich Sie gerne an einen meiner kompetenten Kollegen.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
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von H. D. am 30.04.2025 um 13:18 Uhr

von M. K. am 29.04.2025 um 14:29 Uhr

von E. E. am 07.04.2025 um 14:31 Uhr

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