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Christian Demuth

Rechtsanwalt Christian Demuth Kanzlei Demuth
6.653,9 km (von Ihrem Standort)
www.cd-recht.de
solving problems
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
UC
von U. C. am 26.08.2024 um 12:32 Uhr
Erneut
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich hatte vor 7 Jahren schon einmal die Gelegenheit, mich von der Kompetenz von RA Hr. Demuth überzeugen zu können. Nun kam es erneut zu einer ungerechtfertigten Anhörung.

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts hat Herr Christi...

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Verkehrsstrafrecht • Ordnungswidrigkeiten • Fahrerlaubnis, Fachanwalt für Strafrecht     

Im Verkehrsrecht hat sich Rechtsanwalt Christian Demuth seit Jahren auf das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht spezialisiert. In Bußgeldverfahren geht es um die Abwehr von Punkten in Flensburg und von Fahrverboten. Im Verkehrsstrafrecht droht nicht selten die entgültige Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer langen Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Wurde der Führerschein bereits beschlangnahmt oder vorläufig entzogen, verteidigt Sie Rechtsanwalt Demuth mit dem Ziel, ihn möglichst schnell wieder- oder neuzuerlangen. Dabei berücksichtigt der erfahrene Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf von Anfang sämtliche fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte und berät Sie, ob und welche verkehrstherapeutischen Maßnahmen oder ein Abstinenzkontrollprogramm parallel zum Strafverfahren sinnvoll sind - damit Sie auch für eine kommenden MPU gewappnet sind. Rechtsanwalt Christian Demuth weiß, wann mit der Anordnung einer MPU zu rechnen ist und welche Weichen für das Ziel der sicheren Rückerlangung der Fahrerlaubnis gestellt werden müssen. Machen Sie nach Vorwürfen im Straßenverkehr keine Angaben gegenüber der Polizei und wenden Sie sich zeitnah an einen versierten Verteidiger. Rechtsanwalt Christian Demuth kennt die erfolgreichen Verteidigungsansätze in allen Verkehrsstrafsachen und bei der Abwehr von Fahrverboten.  

  • Verkehrsstrafrecht  
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten  
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisrecht) 
  • Verteidigung in Bußgeldsachen. Inbesondere Verteidigung gegen ein Fahrverbot nach
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsvergehen, Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze, Rotlichtverstoß etc.
     
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen:
    Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrt), Unfallflucht (unerlaubtes Enfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
     
  • Fahrerlaubnisrecht:
    Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnung
     

Rechtsanwalt Christian Demuth Rechtsanwalt Christian Demuth ist Fachanwalt für Strafrecht und widmet sich primär dem Verkehrstraf- und Bußgeldrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers sind Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Bitte besuchen Sie auch das weitere Profil von Herrn Rechtsanwalt Christian Demuth auf anwalt.de! 

Rechtsanwalt und Kanzlei sind unkompliziert und schnell zu erreichen. Wir legen Wert auf zuverlässige Erreichbarkeit und freundliche Kommunikation und Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden - auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Rufen uns jederzeit an und schildern Sie Ihr Problem aus dem Bereich Strafrecht, Bußgeldverfahren oder Fahrerlaubnisrecht. Eine telefonische Ersteinschätzung vom renomierten Experten für Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht Christian Demuth ist für Sie kostenfrei.     

Hinweis:  Einen Beratungstermin können Sie unter unserer Rufnummer 0211/2309890 oder per E-Mail unter demuth@cd-anwaltskanzlei.de jederzeit vereinbaren. Wir sind gerne für Sie da!   Weitere Informationen finden Sie unter: www.cd-recht.de

Christian Demuth ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Bewertungen 171

UC

von U. C. am 26.08.2024 um 12:32 Uhr

Erneut
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich hatte vor 7 Jahren schon einmal die Gelegenheit, mich von der Kompetenz von RA Hr. Demuth überzeugen zu können. Nun kam es erneut zu einer ungerechtfertigten Anhörung.

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts hat Herr Christian Demuth mich hervorragend unterstützt. Seine schnelle und präzise Beratung haben es ermöglicht, dass das Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt wurde.

Ich bin äußerst dankbar für seine Hilfe und kann Herrn Demuth nur wärmstens weiterempfehlen. Bei zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten (die ich nicht hoffe) würde ich mich wieder an ihn wenden.
BG

von B. G. am 18.04.2024 um 20:44 Uhr

Hervorragender Anwalt
Ordnungswidrigkeitenrecht
Noch nie hat ein Rechtsanwalt aus meiner Erfahrung so selbstlos beraten und den Fall in meinem Sinne gelöst.
RH

von R. H. am 10.06.2023 um 10:24 Uhr

Unfall
Verkehrsrecht
kompetente und schnelle Beratung
Danke für Ihr Feedback.

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Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV 3 sind aktuell ungültig.Der Radarfallenhersteller Leivtec bittet derzeit bundesweit Ordnungsämter und Polizei, sein Produkt Leivtec XV 3 nicht

Kontaktdaten von Christian Demuth

  • Adresse

    Lindemannstr. 13
    40237 Düsseldorf

    6.653,9 km (von Ihrem Standort)

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Informationen im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG)
Christian Demuth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Lindemannstraße 13
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 2 11. 2 30 98 90
Telefax: +49 (0) 2 11. 2 30 99 60
E-Mail: demuth@cd-anwaltskanzlei.de
USt-IdNr.: DE231749649
- Staat der Zulassung: Bundesrepublik Deutschland
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied des Düsseldorfer Anwaltsverein
- Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
- Mitglied Deutsche Strafverteidiger e.V.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Kostenordnung
- Standesregelung für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Die Berufsregeln können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) www.brak.de eingesehen werden. Über die Regeln des anwaltlichen Vergütungsrechts informiert die BRAK ebenfalls unter www.brak.de.
Rechtsanwalt Christian Demuth ist als Inhaltsanbieter für die „eigenen Inhalte“, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Für diese fremden Inhalte ist Rechtsanwalt Christian Demuth nur dann verantwortlich, wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 5 Abs.2 TDG).
Zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr.3 TMG :
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 02 11. 49 50 2-0
Telefax: 02 11. 49 50 2-28
Weitere Angaben nach der DL-InfoV:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG,
Postfach 10 24 64
50464 Köln
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches der Berufshaftpflichtversicherung gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen
Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstelle lautet:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25
40479 Düsseldorf


Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG,
Postfach 10 24 64
50464 Köln
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches der Berufshaftpflichtversicherung gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen
Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden.Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstelle lautet:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25
40479 Düsseldorf
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  • Wie lange dauert es, bis ich von Christian Demuth eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Christian Demuth stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Christian Demuth variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Christian Demuth aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Christian Demuth stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Christian Demuth weitere Kontaktwege.