“Der Mandant benötigt einen Ruhepol, der ihm die Lage verlässlich einschätzt.“
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Online-Rechtsberatung
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von N. L. am 21.03.2025 um 11:20 Uhr
Ausgezeichneter Fachanwalt für Verkehrsrecht
Strafrecht

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Ich bin seit 2008 als Rechtsanwalt und seit 2012 als "Fachanwalt für Verkehrsrecht", ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig. Aufgrund meiner Spezialisierung verfüge ich über besondere Kenntnisse, die ich zu Gunsten meiner Mandanten einzusetzen weiß.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der bundesweiten Strafverteidigung bei Verkehrsstraftaten sowie bei Bußgeldverfahren, allen voran, wenn rechtliche Maßnahmen wie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, mithin überprüfen wir alle technischen Messverfahren (Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstöße etc.). 

Ich vertrete meine Mandanten ebenso im Bereich des Fahrerlaubnisrechts. Gemeinsam mit meinen ebenfalls im Verkehrsrecht versierten Kollegen, vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschäden sowie im Bereich des Autokaufrechts.

Allgemeine Info:

Laut dem Nachrichtenmagazin FOCUS SPEZIAL, welches eine jährliche Online-Befragung unter Rechtsanwälten vornimmt, gehört Herr Rechtsanwalt Fuhrmann seit Jahren, wiederkehrend in den Ausgaben „Deutschlands Top-Anwälte" 2014 bis 2023, zu den TOP-Anwälten im Bereich Verkehrsrecht. 


Bußgeldverfahren

Bundesweite Verteidigung bei Bußgeldverfahren aller Art. Einfach anrufen oder E-Mail schreiben.

-Ich helfe bei einem drohenden Fahrverbot, der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen; Handyverstößen uvm.

Poliscan Speed, Traffistar S 350, Traffistar S 330; Minirack,  Einseitensenso 3.0, Einseitensenso 8.0, Jenoptik, Riegl FG 21-P, LTI TRU Speed, Traffipax; Traffiphot digital, Lasermessung, VKS 3.0, LaserPatrol, LEIVTEC XV3  Abstandsverstößen, Bußgeldbescheid Anhörung, Punkte, Fahrtenbuchauflage, Fahreignungsregister, Verkehrsanwalt, Verkehrsrechtsanwalt, Handyverstoß, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Punkten, uvm. -


Verkehrsstrafrecht

Bundesweite Verteidigung bei Verkehrsstraftaten aller Art.

Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Beleidigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Anklage, Strafbefehlsverfahren, Ermittlungsverfahren, Polizeiliche Vorladung etc.


Fahrerlaubnisrecht 

Anhörung zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Betäubungsmittelkonsum, MPU, fachärztliche Begutachtung, 8- Punktegrenze im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Sperrfristverkürzungsmodelle, Kurs § 70 FeV, Tauglichkeitsprüfungen, Abstinenznachweise, etc.


Unfallregulierung

Schmerzensgeld, Unfallregulierung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen, Schadensersatz, Schadensregulierung, Unfallregulierung, Unfall, Schadenregulierung, Totalschaden, Wertminderung, Sachverständigengutachten, Hinterbliebenengeld, 

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Mitgliedschaften:

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins


Weiterbildungen:

Jährliche Fachanwaltsfortbildung gem. § 15 FAO im Bereich Verkehrsrecht

Christian Fuhrmann ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

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Sprachen

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Bewertungen 708

NL

von N. L. am 21.03.2025 um 11:20 Uhr

Ausgezeichneter Fachanwalt für Verkehrsrecht
Strafrecht
Ich bin absolut begeistert von der Arbeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Schon beim Erstkontakt hat er sich viel Zeit genommen, um auf meine Fragen einzugehen und mir alles verständlich zu erklären – ohne mich einfach abzuwimmeln. Besonders hervorzuheben ist, dass er mir realistische Prognosen für meinen Fall gegeben hat, ohne mir falsche Hoffnungen zu machen. Der Kontakt war stets schnell und zuverlässig, und auch bei kleineren Anliegen hat er sich nie gehetzt oder weniger engagiert gezeigt. Man merkt, dass er jeden Fall ernst nimmt und sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Ich kann ihn nur wärmstens empfehlen!
AS

von A. S. am 20.03.2025 um 12:37 Uhr

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Absolut Empfehlenswert!!!
Verkehrsrecht
Wir hatten gleichzeitig zwei sehr schwierige Fälle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Rechtsanwalt Herr Christian Fuhrmann hat uns aus der Hölle geholt. Wo keine Chance auf ein positives Ende war, hat er den Fall erfolgreich abgeschlossen. Er hat unsere Angelegenheit sehr schnell und mit großem Erfolg erledigt. Herr Christian Fuhrmann ist ein herausragender und professioneller Anwalt! Wir sind froh, dass es heutzutage Anwälte gibt, die sich in allen Belangen um dich kümmern und die schwierigsten Fälle zum Erfolg bringen. Wer einen starken, engagierten und erfahrenen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen!
TM

von T. M. am 20.03.2025 um 09:33 Uhr

Kompetent und zuverlässig.
Strafrecht
Herr Fuhrmann stand mir von Beginn an mit all seiner Kompetenz zur Seite. Er ist praktisch jederzeit erreichbar und antwortet auf Anfragen prompt. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass er im Raum Stuttgart/Böblingen sehr gut vernetzt ist und somit stets dir richtigen Leute zu den entsprechenden Fragen an seiner Seite weiß. Ich hätte mir keine bessere Unterstützung vorstellen können.

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Telefon: 0711-5532390
E-Mail: fuhrmann(a)blf-partner.de

Umsatzsteuer-ID: ​DE 264107638

Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen von der auch als Aufsichtsbehörde zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, www.rak-stuttgart.de.

Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen – Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE), Fachanwaltsordnung (FAO), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) – sind abrufbar auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit örtlichem Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland und europäisches Ausland bei der R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org. Es besteht grundsätzliche Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist aufrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.
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