Bewertungen von Christian Fuhrmann
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ON
von O. N. am 11.04.2025 um 01:05 Uhr
Absolut empfehlenswert!
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bin rundum zufrieden mit der Arbeit von Herrn Fuhrmann. Die Beratung war kompetent, die Kommunikation stets klar und zuverlässig. Besonders beeindruckt hat mich sein engagierter Einsatz und sein strategisches Vorgehen. Dank seiner Unterstützung konnte das Verfahren zu meinen Gunsten beendet werden. Jederzeit wieder – absolute Empfehlung!
GA
von G. A. am 10.04.2025 um 12:27 Uhr
Der beste Anwalt
Verkehrsrecht
Sehr zuverlässig sehr freundlich ausführliche Beratung sofortige Antwort.
Bin super super zufrieden

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Ich habe für ihr entgegengebrachtes Vertrauen zu danken.
Allg. Info: auch hier konnte einmal mehr ein angeblicher Handyverstoß während des Führens eines Kraftfahrzeugs zur Einstellung gebracht werden. Ein Einspruch bei einem solchen Vorwurf lohnt sich häufig!
Allg. Info: auch hier konnte einmal mehr ein angeblicher Handyverstoß während des Führens eines Kraftfahrzeugs zur Einstellung gebracht werden. Ein Einspruch bei einem solchen Vorwurf lohnt sich häufig!
NA
von N. A. am 02.04.2025 um 17:28 Uhr
Azemovic Naser
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit meines Anwalts. Er hat mich professionell beraten und stets zeitnah auf meine Anliegen reagiert. Insgesamt eine klare Empfehlung!“

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank dafür!
BK
von B. K. am 01.04.2025 um 13:39 Uhr
Anwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsrecht
Kompetent, Hilfsbereit,Glaubwürdig. Kann ich nur weiterempfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Danke! Das freut mich!
LF
von L. F. am 26.03.2025 um 03:54 Uhr
Kompetent, engagiert und erfolgreich – sehr empfehlenswert!
Verkehrsrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Unterstützung durch meinen Anwalt im Blitzerverfahren. Er war stets freundlich, gut erreichbar und hat sich viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Die Kommunikation war klar und verständlich, und ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Besonders beeindruckt hat mich sein Engagement und seine Kompetenz – dank seiner Hilfe war die Verteidigung erfolgreich. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Vielen Dank für ihre Rezension. Es freut uns als Kanzlei, wenn Sie rundum zufrieden gewesen sind, allen voran mit der Kommunikation. Das erzielte Ergebnis ist natürlich ebenso erfreulich.
NL
von N. L. am 21.03.2025 um 11:20 Uhr
Ausgezeichneter Fachanwalt für Verkehrsrecht
Strafrecht
Ich bin absolut begeistert von der Arbeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Schon beim Erstkontakt hat er sich viel Zeit genommen, um auf meine Fragen einzugehen und mir alles verständlich zu erklären – ohne mich einfach abzuwimmeln. Besonders hervorzuheben ist, dass er mir realistische Prognosen für meinen Fall gegeben hat, ohne mir falsche Hoffnungen zu machen. Der Kontakt war stets schnell und zuverlässig, und auch bei kleineren Anliegen hat er sich nie gehetzt oder weniger engagiert gezeigt. Man merkt, dass er jeden Fall ernst nimmt und sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Ich kann ihn nur wärmstens empfehlen!

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Ich darf mich recht herzlich für Ihre hinterlassene Rezension bedanken.
Allg. Info: Hier konnte den Mandanten im Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr zulasten eines minderjährigen Fußgängers, das Strafverfahren dahingehend vermieden werden, dass durch eine gezielte Einlassung (Staatsanwalztschaft Tübingen) unter vorheriger Prüfung der Ermittlungsakte, das Verfahren gemäß § 153 a Strafprozessordnung durch Leistung einer Geldauflage eingestellt wurde. Dadurch konnte eine strafrechtliche Sanktion (Geldstrafe, eventuell ein Fahrverbot) sowie auch die Eintragung in das Fahreignungsregister und in das Bundeszentralregister vermieden werden. Durch die Leistung der Geldauflage wird ein Verfahren endgültig eingestellt.
Allg. Info: Hier konnte den Mandanten im Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr zulasten eines minderjährigen Fußgängers, das Strafverfahren dahingehend vermieden werden, dass durch eine gezielte Einlassung (Staatsanwalztschaft Tübingen) unter vorheriger Prüfung der Ermittlungsakte, das Verfahren gemäß § 153 a Strafprozessordnung durch Leistung einer Geldauflage eingestellt wurde. Dadurch konnte eine strafrechtliche Sanktion (Geldstrafe, eventuell ein Fahrverbot) sowie auch die Eintragung in das Fahreignungsregister und in das Bundeszentralregister vermieden werden. Durch die Leistung der Geldauflage wird ein Verfahren endgültig eingestellt.
AS
von A. S. am 20.03.2025 um 12:37 Uhr
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Absolut Empfehlenswert!!!
Verkehrsrecht
Wir hatten gleichzeitig zwei sehr schwierige Fälle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Rechtsanwalt Herr Christian Fuhrmann hat uns aus der Hölle geholt. Wo keine Chance auf ein positives Ende war, hat er den Fall erfolgreich abgeschlossen. Er hat unsere Angelegenheit sehr schnell und mit großem Erfolg erledigt. Herr Christian Fuhrmann ist ein herausragender und professioneller Anwalt!
Wir sind froh, dass es heutzutage Anwälte gibt, die sich in allen Belangen um dich kümmern und die schwierigsten Fälle zum Erfolg bringen.
Wer einen starken, engagierten und erfahrenen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen!

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
vielen Dank für Ihre positiven Worte.
Allgemeine Info: Hier stand bei zwei unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, der jeweilige Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raum. Auch hier konnte durch eine gezielte Vorbereitung in beiden Strafverfahren die eigentlich drohende isolierte Sperrfrist für den Mandanten vermieden werden, sodass nach Abschluss der beiden Strafverfahren, der Weg für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis frei war.
Allgemeine Info: Hier stand bei zwei unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, der jeweilige Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raum. Auch hier konnte durch eine gezielte Vorbereitung in beiden Strafverfahren die eigentlich drohende isolierte Sperrfrist für den Mandanten vermieden werden, sodass nach Abschluss der beiden Strafverfahren, der Weg für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis frei war.
TM
von T. M. am 20.03.2025 um 09:33 Uhr
Kompetent und zuverlässig.
Strafrecht
Herr Fuhrmann stand mir von Beginn an mit all seiner Kompetenz zur Seite. Er ist praktisch jederzeit erreichbar und antwortet auf Anfragen prompt. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass er im Raum Stuttgart/Böblingen sehr gut vernetzt ist und somit stets dir richtigen Leute zu den entsprechenden Fragen an seiner Seite weiß.
Ich hätte mir keine bessere Unterstützung vorstellen können.

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Das Ergebnis ihres Verfahrens freut mich besonders, nachdem von vornherein offenkundig eine fehlerhafte Anklage seitens der Staatsanwaltschaft bestand.
Allg. Info: die gute Zusammenarbeit mit dem hiesigen Mandanten und gezielte Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Amtsgericht, haben früh den Weg für ein positives Ergebnis geebnet, sodass am Ende nach einer nochmals längeren Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung das Strafverfahren gemäß § 153 Strafprozessordnung eingestellt wurde.
Allg. Info: die gute Zusammenarbeit mit dem hiesigen Mandanten und gezielte Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Amtsgericht, haben früh den Weg für ein positives Ergebnis geebnet, sodass am Ende nach einer nochmals längeren Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung das Strafverfahren gemäß § 153 Strafprozessordnung eingestellt wurde.
AL
von A. L. am 17.03.2025 um 09:35 Uhr
Sehr guter Anwalt
Verkehrsrecht
Herr Fuhrmann setzte sich voll für meine Angelegenheit ein und ist telefonisch wie auch schriftlich immer zeitnah erreichbar.
Ich werde ihn jederzeit weiter empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Das freut mich sehr.
Allg. Info: mal wieder ein qualifizierter Rotlichverstoß, (Böblingen Calwer Straße / Ecke Herrenberger Straße), bei welchem wegen schlechter Verkehrsführung, ein Roltichtverstoß zur Last gelegt, mit drohendem Fahrverbot und man wegen a-typischer Umstände, das Fahrverbot vermeiden konnte.
Allg. Info: mal wieder ein qualifizierter Rotlichverstoß, (Böblingen Calwer Straße / Ecke Herrenberger Straße), bei welchem wegen schlechter Verkehrsführung, ein Roltichtverstoß zur Last gelegt, mit drohendem Fahrverbot und man wegen a-typischer Umstände, das Fahrverbot vermeiden konnte.
FK
von F. K. am 14.03.2025 um 04:46 Uhr
In vollstem Umfang zufrieden
Ordnungswidrigkeitenrecht
Antworten bekam ich schnell und der Eindruck der bei mir als Mandant ankam war stets professionell, freundlich und sehr kompetent.
Am Ende wurde das Verfahren (Blitzer) zu meinen Gunsten eingestellt ohne das ich mich um irgendwas kümmern musste, obwohl ich am Anfang damit gerechnet hab das ich wirklich viel Geld bezahlen muss.
Ich kann hier auf jeden Fall eine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen, denn ich bin in vollstem Umfang positiv überrascht gewesen wie unkompliziert alles lief und wie gut es ausgegangen ist.

Antwort von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Das freut uns sehr. Vielen Dank für Ihre Bewertung unserer Dienstleistung.