Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Normann 7

Rechtsanwalt Christian Normann
(5)02.05.2024 von Rechtsanwalt Christian Normann
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Durch den Ausgleichsanspruch soll der Handelsvertreter eine Gegenleistung für Vorteile des Unternehmers erhalten, für die die Bemühungen des Handelsvertreters ursächlich waren. Da dem Unternehmer

Rechtsanwalt Christian Normann
(1)02.04.2024 von Rechtsanwalt Christian Normann
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Einberufung der VersammlungDie Einberufungskompetenz für die Gesellschafterversammlung liegt beim Geschäftsführer. Häufig sind mehrere Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, sodass jeder

Rechtsanwalt Christian Normann
(1)01.04.2024 von Rechtsanwalt Christian Normann
Steuerrecht

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Nachzahlungs- und Erstattungszinsen    Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachzahlungen und auch Steuererstattungen

Rechtsanwalt Christian Normann
(1)31.03.2024 (aktualisiert am 01.04.2024) von Rechtsanwalt Christian Normann
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Häufig findet man Konstellationen, in denen Fremdgeschäftsführer für ihre langjährigen Verdienste und auch zu weiteren Leistungsanreiz in der Zukunft mit einer Minderheitsbeteiligung an der

Rechtsanwalt Christian Normann
(2)30.03.2024 (aktualisiert am 01.04.2024) von Rechtsanwalt Christian Normann
Steuerrecht

Hinzuschätzungen im Anschluss an Betriebsprüfungen… …wegen unvollständiger bzw. nicht ordnungsgemäßer Buchführung sind nach wie vor ein Dauerbrenner bzw. Dauerärgernis  in der steuerlichen

Rechtsanwalt Christian Normann
27.03.2024 (aktualisiert am 01.04.2024) von Rechtsanwalt Christian Normann
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Haben sich Gründer mit einer vielversprechenden Geschäftsidee...erst einmal dazu durchgerungen, den Schritt in ihre unternehmerischen     Zukunft zu vollziehen, kann es mit der Umsetzung dann oft

Rechtsanwalt Christian Normann
(1)26.03.2024 (aktualisiert am 01.04.2024) von Rechtsanwalt Christian Normann
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Bei der 2 Mann GmbH mit gleich hoher Beteiligung (50:50 oder paritätische GmbH) gibt es in streitanfälligen Bereichen einige Details mit teils erhebliche Abweichungen im Vergleich zu einer „normalen“