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von R. P. am 13.04.2025 um 08:20 Uhr
Unterstützung bei Vergleich in komplexer Vermögensangelegenheit
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Christian Stalter

Fachanwalt Insolvenzrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht

Ich bin in den Bereichen Insolvenzrecht, Verkehrszivilrecht und Bankrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Sie dürfen von uns eine individuelle und persönliche Betreuung sowie eine stets gute Erreichbarkeit erwarten.

Insolvenzrecht

Ich bin seit 1999 im Insolvenzrecht tätig und seit 2002 Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Mein Fachbereich umfasst alle Bereiche eines Insolvenzverfahrens, insbesondere die Anmeldung von Insolvenzforderungen, die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten, die Abwicklung der Vertragsverhältnisse, Anfechtungssachverhalte, sozial-, arbeits-, gesellschafts- und strafrechtliche Fragen mit insolvenzrechtlichem Bezug sowie insbesondere der Bereich Verbraucherinsolvenz, Entschuldung und Restschuldbefreiung. Hier haben sich unter anderem folgende Schwerpunkte entwickelt:

Ich berate und betreue Personen (Verbraucher sowie Selbständige) im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Sofern möglich, erfolgt eine Entschuldung auch ohne Insolvenzverfahren über einen Schuldenbereinigungsplan. Gerichtliche Insolvenzverfahren dauern mittlerweile meistens nur noch drei bis fünf Jahre. Lassen Sie sich beraten! Viele Schuldner zahlen freiwillig viel zu hohe Raten an ihre Gläubiger.

Ich vertrete Forderungsinhaber gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Schuldner in allen denkbaren Sachverhalten. Hierzu gehört auch die Kündigung bzw. Abwicklung von Verträgen mit insolventen Unternehmen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen.

Immer häufiger werden von Insolvenzverwaltern im Rahmen von Insolvenzanfechtungen Rückzahlungsansprüche gegenüber Personen und Firmen geltend gemacht, die in geschäftlichen Beziehungen zum insolventen Unternehmen standen oder stehen. Längst nicht immer sind diese Forderungen berechtigt. Häufig gelingt es, diese Ansprüche mit der richtigen Argumentation zurückzuweisen. Gerade diese Materie ist so speziell, dass man sich ohne einen Spezialisten selbst nicht äußern sollte.

Ferner werden häufig Geschäftsführer und Gesellschafter von Insolvenzverwaltern auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Finanzämter und Sozialversicherungsträger machen zudem Ansprüche gegen Geschäftsführer wegen nicht bezahlter Steuern des Unternehmens sowie nicht bezahlter Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung geltend. Auch diese Forderungen lassen sich nicht selten mit der richtigen Argumentation zurückweisen.

Ferner vertrete ich sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung. Auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kann man mit der richtigen Argumentation noch beachtliche Ergebnisse erzielen.

Verkehrsrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1996 bin ich im Verkehrsrecht tätig. Seit 2007 bin ich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich begleite Unfallgeschädigte außergerichtlich und gerichtlich im Rahmen der Geltendmachung der verschiedenen Ansprüche. Die immer komplizierter werdende Rechtsprechung erfordert es mittlerweile bereits bei Blechschäden, dass beginnend ab dem ersten Schreiben an die gegnerische Versicherung die komplexe Rechtslage beachtet wird. Beginnen Sie in der Schadensregulierung nicht selbst, sondern lassen Sie sich von Anfang an kompetent helfen. Nur so erhalten Sie in den verschiedenen Schadensbereichen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden, Sachschaden usw.) das, was Ihnen zusteht. Gerade schwerverletzte Personen müssen sich darauf verlassen können, dass sie erforderlichenfalls auch über Jahre hinweg bei einer Schadensabwicklung begleitet werden. Bei Großschäden gehört hierzu natürlich auch die Kapitalisierung und Abfindung zukünftiger Ansprüche unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen usw.

Ich bin außergerichtlich und gerichtlich für Sie tätig, sofern Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Vollkaskoversicherung haben.Zuletzt betreue ich alle Beteiligten bei Kraftfahrzeugkauf, Leasing und Repa-raturverträgen. Ich kümmere mich um die Durchsetzung sowie der Rückabwicklung des Kauf- und Leasingvertrages, z. B. weil die Angaben zum Kilometerstand unzutreffend waren oder das Fahrzeug Mängel aufweist. Sofern Sie der Verkäufer des Fahrzeuges sind, unterstütze ich Sie dabei, unberechtigte Ansprüche der Käufer zurückzuweisen.

Bank- und Grundstücksrecht

Meine Tätigkeit im Insolvenzrecht bringt einen ständigen Bezug zu Immobilien und Banken mit sich. Besicherung, Grundschuld, Sicherungszweckerklärung, Bürgschaft, Mithaftung usw. sind hier die wichtigsten Themen. Längst nicht jede verschuldete Immobilie ist wirklich verloren. Ich konzipiere wirtschaftlich vernünftige Gesamtlösungen und vertrete Sie erforderlichenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.

Auch für Banken bin ich gerichtlich und außergerichtlich mit der Geltendmachung von Forderungen und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen befasst.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Übrigens: Meine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden! Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.


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Christian Stalter ist gelistet in Rechtsanwälte Memmingen und Rechtsanwälte Deutschland.

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RP

von R. P. am 13.04.2025 um 08:20 Uhr

Unterstützung bei Vergleich in komplexer Vermögensangelegenheit
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Stalter hat uns bei der Regelung einer Vermögensangelegenheit unserer Eltern beraten und aus unserer Sicht einen guten Vergleich mit der Gegenseite gefunden. Aufgrund des langen Zeitraumes des Verfahrens und der dessen Komplexität, war einiges an Recherche und Aktendurchsicht notwendig. Nicht zuletzt deshalb bedanken wir uns ausdrücklich für die gute und problemlose Unterstützung sowie die faire Honorarberechnung nach Abschluss des Verfahrens. Wir würden Herrn Stalter jederzeit wieder zu Rate ziehen und empfehlen ihn gerne weiter.
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von E. N. am 24.03.2025 um 15:40 Uhr

Unfallregulierung
Verkehrsrecht
Die Fachkompetenz, Erfahrung und Ausdauer von Herrn Rechtsanwalt Stalter führten mein Anliegen zu einem positivem Ergebnis. Mit hervorragender Beratung, regelmäßigem Informationsaustausch und intensiver Recherche wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Stalter für die wertvolle Unterstützung und die angenehme Zusammenarbeit.
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von P. V. am 18.03.2025 um 16:50 Uhr

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Verkehrsrecht
Sehr kompetent und jederzeit erreichbar.

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Sie sind selbstständig tätig und infolge eines Unfalls zumindest für eine gewisse Zeit oder gar einen längeren Zeitraum nicht in der Lage, Ihren Betrieb zu führen? Dann steht Ihnen eine Entschädigung

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Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Verkehrsrecht

Zu diesem Schadensersatzanspruch infolge eines Unfalls kommt es nur bei schwereren Unfällen bzw. Schadensereignissen. Denn in den ersten sechs Wochen leistet der Arbeitgeber Lohnfortzahlung, und

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Christian Stalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Thomas Pfaudler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Roland Veh, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Of Counsel:
Wilhelm F. Ceelen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht, wenn diese Verbrauchter sind, auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung gemäß § 1 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO). Diese finden Sie im Internet über die Homepage www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de; per Email ist diese unter der Adresse schlichtungsstelle@s-d-r.org zu erreichen. Die postalische Anschrift lautet: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin.
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 12.05.2004 (BGBl. I 2004 Seiten 718 ff ) (RVG)
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Christian Stalter
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