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- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Versicherungsrecht
- Kaufrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwalt Christian Stalter
Fachanwalt Insolvenzrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht
Ich bin in den Bereichen Insolvenzrecht, Verkehrszivilrecht und Bankrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Sie dürfen von uns eine individuelle und persönliche Betreuung sowie eine stets gute Erreichbarkeit erwarten.
Insolvenzrecht
Ich bin seit 1999 im Insolvenzrecht tätig und seit 2002 Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Mein Fachbereich umfasst alle Bereiche eines Insolvenzverfahrens, insbesondere die Anmeldung von Insolvenzforderungen, die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten, die Abwicklung der Vertragsverhältnisse, Anfechtungssachverhalte, sozial-, arbeits-, gesellschafts- und strafrechtliche Fragen mit insolvenzrechtlichem Bezug sowie insbesondere der Bereich Verbraucherinsolvenz, Entschuldung und Restschuldbefreiung. Hier haben sich unter anderem folgende Schwerpunkte entwickelt:
Ich berate und betreue Personen (Verbraucher sowie Selbständige) im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Sofern möglich, erfolgt eine Entschuldung auch ohne Insolvenzverfahren über einen Schuldenbereinigungsplan. Gerichtliche Insolvenzverfahren dauern mittlerweile meistens nur noch drei bis fünf Jahre. Lassen Sie sich beraten! Viele Schuldner zahlen freiwillig viel zu hohe Raten an ihre Gläubiger.
Ich vertrete Forderungsinhaber gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Schuldner in allen denkbaren Sachverhalten. Hierzu gehört auch die Kündigung bzw. Abwicklung von Verträgen mit insolventen Unternehmen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Immer häufiger werden von Insolvenzverwaltern im Rahmen von Insolvenzanfechtungen Rückzahlungsansprüche gegenüber Personen und Firmen geltend gemacht, die in geschäftlichen Beziehungen zum insolventen Unternehmen standen oder stehen. Längst nicht immer sind diese Forderungen berechtigt. Häufig gelingt es, diese Ansprüche mit der richtigen Argumentation zurückzuweisen. Gerade diese Materie ist so speziell, dass man sich ohne einen Spezialisten selbst nicht äußern sollte.
Ferner werden häufig Geschäftsführer und Gesellschafter von Insolvenzverwaltern auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Finanzämter und Sozialversicherungsträger machen zudem Ansprüche gegen Geschäftsführer wegen nicht bezahlter Steuern des Unternehmens sowie nicht bezahlter Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung geltend. Auch diese Forderungen lassen sich nicht selten mit der richtigen Argumentation zurückweisen.
Ferner vertrete ich sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung. Auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kann man mit der richtigen Argumentation noch beachtliche Ergebnisse erzielen.
Verkehrsrecht
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1996 bin ich im Verkehrsrecht tätig. Seit 2007 bin ich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich begleite Unfallgeschädigte außergerichtlich und gerichtlich im Rahmen der Geltendmachung der verschiedenen Ansprüche. Die immer komplizierter werdende Rechtsprechung erfordert es mittlerweile bereits bei Blechschäden, dass beginnend ab dem ersten Schreiben an die gegnerische Versicherung die komplexe Rechtslage beachtet wird. Beginnen Sie in der Schadensregulierung nicht selbst, sondern lassen Sie sich von Anfang an kompetent helfen. Nur so erhalten Sie in den verschiedenen Schadensbereichen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden, Sachschaden usw.) das, was Ihnen zusteht. Gerade schwerverletzte Personen müssen sich darauf verlassen können, dass sie erforderlichenfalls auch über Jahre hinweg bei einer Schadensabwicklung begleitet werden. Bei Großschäden gehört hierzu natürlich auch die Kapitalisierung und Abfindung zukünftiger Ansprüche unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen usw.
Ich bin außergerichtlich und gerichtlich für Sie tätig, sofern Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Vollkaskoversicherung haben.Zuletzt betreue ich alle Beteiligten bei Kraftfahrzeugkauf, Leasing und Repa-raturverträgen. Ich kümmere mich um die Durchsetzung sowie der Rückabwicklung des Kauf- und Leasingvertrages, z. B. weil die Angaben zum Kilometerstand unzutreffend waren oder das Fahrzeug Mängel aufweist. Sofern Sie der Verkäufer des Fahrzeuges sind, unterstütze ich Sie dabei, unberechtigte Ansprüche der Käufer zurückzuweisen.
Bank- und Grundstücksrecht
Meine Tätigkeit im Insolvenzrecht bringt einen ständigen Bezug zu Immobilien und Banken mit sich. Besicherung, Grundschuld, Sicherungszweckerklärung, Bürgschaft, Mithaftung usw. sind hier die wichtigsten Themen. Längst nicht jede verschuldete Immobilie ist wirklich verloren. Ich konzipiere wirtschaftlich vernünftige Gesamtlösungen und vertrete Sie erforderlichenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Auch für Banken bin ich gerichtlich und außergerichtlich mit der Geltendmachung von Forderungen und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen befasst.
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AG Memmingen PR 31
Mitglieder der Partnerschaft:
Christian Stalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Thomas Pfaudler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Roland Veh, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Of Counsel:
Wilhelm F. Ceelen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Max Hutter, Rechtsanwalt
Aufsichtsbehörde :
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwalts-kammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, die als Aufsichtsbehörde
für sie zuständig ist.
Anschrift:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 089/532944-0
Fax: 089/532944-28
Internet: www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht, wenn diese Verbrauchter sind, auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung gemäß § 1 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO). Diese finden Sie im Internet über die Homepage www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de; per Email ist diese unter der Adresse schlichtungsstelle@s-d-r.org zu erreichen. Die postalische Anschrift lautet: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG erklären wir, dass wir zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitschlichtung nicht verpflichtet und nicht bereit sind.
Berufsbezeichnungen:
Die Berufsbezeichnung 'Rechtsanwalt' wurde uns aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und eines besonderen Zulassungsverfahrens von dem Justizministerium durch die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts München zuerkannt.
Berufsrechtliche Regelungen:
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 12.05.2004 (BGBl. I 2004 Seiten 718 ff ) (RVG)
Berufsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA) sowie
Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer (FAO) vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241),
Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE),
alle jeweils in der aktuell geltenden Fassung, siehe unter
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(dort rechts oben unter Informationspflichten gemäß § 5 TMG)
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