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Rechtsanwältin

und Strafverteidigerin Christina Glück

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner
Strafrecht - und nichts als Strafrecht!
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
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DM
von D. M. am 15.06.2025 um 17:41 Uhr
Vielen Dank
Strafrecht

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Strafrecht – und nichts als Strafrecht



Beratung  |  Strafverteidigung | U-Haft | Revision 


Kompetenz durch Spezialisierung 


Rechtsanwältin Christina Glück ist Strafverteidigern, Fachanwältin für Strafrecht, Rechtsanwältin und Gründerin von GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht.

Mit ihrem Namen verbindet sich das Renommee und der Erfolg der Kanzlei. Durch konsequente, unnachgiebige, aber zugleich auch einfühlsame Verteidigung in tausenden Strafverfahren hat sie sich den Respekt zahlreicher Richter und Staatsanwälte und zugleich die Anerkennung ihrer Mandanten erworben.

Gerade Mandanten, die sich in scheinbar hoffnungslosen Situationen befinden, schätzen die Fähigkeit von Christina Glück den richterlichen Blick auf die menschlichen und sozialen Ursachen und Auswirkungen von persönlichen Fehlverhalten zu lenken.

Rechtsanwältin Christina Glück ist mit ihrem spezialisierten Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten für Strafrecht und Prozessanwälten auf die Beratung und Vertretung in Strafsachen spezialisiert.

Glück -  Kanzlei für Strafrecht verteidigt bundesweit.

Unsere Kanzleisitze befinden sich in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen.

Durch die Konzentration auf die Strafverteidigung ist es uns möglich eine weit überdurchschnittliche Kompetenz zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig auf die Individualität Ihres Falles einzugehen. Daher können wir überdurchschnittliche Verteidigungsergebnisse für Sie erzielen. Nur so wird Mittelmaß vermieden, das dann entsteht, wenn jemand alles macht.

Als Strafverteidigerin verfügt Rechtsanwältin Glück über langjährige Erfahrung aus weit über 7000 Strafverfahren. Sie ist als Fachanwältin für Strafrecht mit allen Bereichen des Strafrechts, der Strafverteidigung und der Strafvollstreckung vertraut.

Neben Mandaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht betreut sie auch Mandate aus dem allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie kann auf eine hochgradige Spezialisierung, langjährige forensische Erfahrungen aus zahlreichen Großverfahren und auf versierte Kooperationspartner zurückgreifen, sowohl in der Individualverteidigung als auch in der Vertretung von Unternehmen gegen strafrechtliche Angriffe.

Rechtsanwältin Glück verteidigt unter anderem in folgenden Bereichen:

Wirtschaftsstrafrecht

Neben der präventiven Beratung von Führungskräften verteidigen wir Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren. Durch unsere Erfahrung aus vielen Großverfahren verfügen wir über ein großes Netzwerk, um die optimale Verteidigungsstrategie und ein schlagkräftiges Verteidigerteam für Sie zusammenzustellen.

Unser Ziel wird immer sein, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Wir scheuen uns aber auch nicht vor einer Konfliktverteidigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft, wenn wir dadurch das beste Ergebnis für Sie erzielen können.


Jugendstrafrecht

Hat Ihr Kind eine Dummheit gemacht, die strafrechtlich geahndet werden soll? Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner im Jugendstrafrecht.

Gerade in diesem Bereich kann – mehr als im Erwachsenenstrafrecht – bereits im Vorverfahren sehr viel unternommen werden, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden und zu verhindern, dass die Zukunft Ihres Kindes verbaut wird.


Betäubungsmittelstrafrecht

Wenn Ihnen der Konsum von Drogen vorgeworfen wird, droht Ihnen neben einer Haftstrafe auch grundsätzlich der Entzug des Führerscheins. Unsere Kanzlei verfügt aus einer Vielzahl von Strafverfahren über Erfahrung und das notwendige Wissen zur aktuellen Rechtsprechung, damit wir auch hier das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.


Vollstreckungsrecht

Nach dem Strafurteil hört unsere Arbeit für Sie nicht auf. Falls Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zur Unterbringung in der Forensik rechtskräftig verurteilt wurden, kämpfen wir weiter um Ihre Freiheit.

Wir stellen für Sie die richtigen Anträge auf Haftentlassung nach der Hälfte oder zwei Dritteln der abgeurteilten Freiheitsstrafe. Bei Unterbringung in der Forensik kümmern wir uns darum, dass Sie in die für Sie beste (forensische) Klinik eingewiesen und so schnell wie möglich wieder entlassen werden.


Steuerstrafrecht

Beim Vorwurf einer steuerstrafrechtlichen Straftat erläutern wir Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entscheiden, müssen die Formalien streng beachtetet werden, anderenfalls ist die Selbstanzeige nicht strafbefreiend.

Es ist dringend zu empfehlen, möglichst bald rechtsanwaltliche Hilfe aufzusuchen und sich zu diesen Fragen beraten zu lassen.


Natürlich verteidigen wir auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts.

Wir sind daher auch kompetenter Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten, Betäubungsmittelsachen, Körperverletzungsdelikten etc. pp. für Sie.


Vita

  • Gründerin von GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht im Jahre 2002

  • Executive Legal Assistant des Vorstands und Gründers eines multi-nationalen Modekonzerns

  • Personal Assistant des Geschäftsführers eines nationalen Elektronik Retailunternehmens

  • Legal Assistant Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (PPP), Würzburg

  • Ass. jur. bei Boesebeck Barz & Partner (heute fusioniert zu Hogan Lovells), Warschau

  • Ass. jur. bei Kubiak, Lukowicz, Zieliński Solicitors, Warschau

  • Ass. jur. bei Dr. Czeszejko-Sochacki, Solicitors, Warschau

  • Rechtsanwältin bei  Möhler & Möhler Rechtsanwälte, Meiningen

  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.


Sonstige Tätigkeiten

  • Referentin für die Ausbildung der Rechtsreferendare für Strafrecht beim Oberlandesgericht Bamberg von 2002 bis 2019

  • Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg von 2008 bis 2018

  • Erste Vorsitzende des Würzburger Anwaltvereins von 2006 bis 2016

  • Betreuung Internetauftritt mehrerer Fachzeitschriften des Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH von 2002 bis 2020


Die Kanzleisitze von Glück - Kanzlei für Strafrecht befinden sich in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Russisch, Albanisch und Polnisch.



Bei drohender Haft, Festnahme oder Hausdurchsuchung sind wir für Sie 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich unter 09721 3881080  oder 0170 2976076 zu erreichen.


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht



Impressum

und Strafverteidigerin Christina Glück ist gelistet in Rechtsanwälte Schweinfurt und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Polnisch
  • Englisch
  • Russisch
  • Albanisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.
  • Mitglied des Verbands Polnischsprachiger Juristen e.V.
  • Mitglied des EDV-Gerichtstags e.V.
  • Mitglied des Schweinfurter Anwaltsvereins e.V.
  • Mitglied des Schweinfurter Strafverteidigernotdienstes
  • Gründungsmitglied des Fördervereins für die Jugendarrestanstalt

Bewertungen 398

DM

von D. M. am 15.06.2025 um 17:41 Uhr

Vielen Dank
Strafrecht
Ich habe mich von Frau Glück beraten und vertreten lassen! Ich bin äußerst zufrieden und kann Frau Glück nur mit bestem Gewissen empfehlen! Vielen Dank!
Herzlichen Dank zurück, für Ihre Bewertung, Ihre Empfehlung und für den Aufwand, der mit der Bewertung verbunden ist. Wir wissen das sehr zu schätzen, wie auch Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

Mit den besten Grüßen
Ihre
Christina Glück
Strafverteidiger
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht
SZ

von S. Z. am 12.05.2025 um 23:21 Uhr

"Sehr"...🙂 -> echter Geheimtipp!
Strafrecht
Frau Glück 🙂 - sehr engagiert - sehr verständnisvoll - sehr kompetent (von mir als Laie zumindest so gesehen) - sehr voraussehend - sehr durchsetzungsfähig - sehr standhaft - ... - ... Dankeschön 😊
Vielen und herzlichen Dank

für Ihre tolle und wunderschöne Bewertung, inhaltlich mit so viel Lob und Empfehlung und äußerlich ein Kunstwerk.

Danke, dass Sie mir Ihr Vertrauen geschenkt haben und danke für Ihr Temperament - es steckt an.

Mit den besten Grüßen
Ihre
Christina Glück
Strafverteidiger
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht
AA

von A. A. am 28.04.2025 um 13:32 Uhr

Einstellung des Verfahrens
Strafrecht
Frau Glück und ihr Team konnten mir in meinem sehr unangenehmen Fall extrem professionell helfen. Schon nach dem ersten Termin wurde mir die Angst durch Frau Glücks äußerst sympathische und hilfreiche Art genommen. Die Einschätzung war sehr professionell und machte sofort deutlich, dass Frau Glück sich meinem Fall ganz ohne Vorurteile widmen wird, um für mich das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Kommunikation war stets sehr angenehm, und auch den Damen am Empfang muss ich ein riesiges Lob aussprechen. Fragen und Anliegen wurden jederzeit auf eine sehr nette Art und Weise beantwortet. Besonders erwähnenswert ist die Transparenz. Man fühlte sich nie vergessen, da sich die Kanzlei eigenständig erkundigte und mich stets informierte, sodass ich diesbezüglich nie selbst nachfragen musste. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Insgesamt bin ich mit der Arbeit der gesamten Kanzlei außerordentlich zufrieden und kann sie nur jedem empfehlen und ans Herz legen.
Tausendfachen Dank an Sie für Ihre tolle Bewertung und Ihre 5 Sterne, wir freuen uns darüber alle sehr und wir wissen die Mühe ehrlich zu schätzen.

Und wir freuen uns mit Ihnen, dass wir Ihnen die Angst nehmen konnten und, vor allem, Ihnen helfen konnten.

Für Sie und Ihre liebe Familie alles Gute wünschend
verbleibe ich mit den besten Grüßen
Ihre
Christina Glück
Strafverteidiger
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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Kontaktdaten von und Strafverteidigerin Christina Glück

  • Adresse

    Sattlerstraße 23
    97421 Schweinfurt

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  • Adresse

    Walther-von-der-Vogelweide-Straße 17
    97074 Würzburg

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  • Adresse

    Am Kirchbrunnen 25
    98617 Meiningen

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Kanzlei-Impressum

Impressum und Anbieterkennzeichnung
nach § 5TMG u.a.


Verantwortliche:
Glück – KANZLEI FÜR STRAFRECHT
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Christina Glück
Sattlerstraße 23 | D-97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 3881080
Fax: 09721 3881083
E-Mail: info@kanzleiglueck.de
www.glück-strafrecht.de
Steuernummer: 249 221 11553
Rechtsanwältin Glück wurde in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.

Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg (zugleich Aufsichtsbehörde).
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon (0951) 98 62 00
Telefax. (0951) 0951/203503
Email: info@rakba.de
 
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherung AG.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
 
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen (einsehbar auch unter www.brak.de, „Berufsrecht“):
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung
bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bamberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de). E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

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und Strafverteidigerin Christina Glück
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