Natürlicher Tod daheim? I Warum die Kriminalpolizei ermittelt I Unschuldigen droht lebenslange Haft

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Ein Nahestehender verstirbt plötzlich in der Urlaubswohnung, im Hotelzimmer, zuhause.

Was geschieht, wenn der gerufene Arzt nicht sofort von einer natürlichen Todesursache ausgeht?

Kann das zu einem Ermittlungsverfahren gegen Angehörige, Nahestehende oder sogar denjenigen führen, der die Sanitäter informiert hat?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.


Eine Ehepaar urlaubt 2 Wochen an der Ostsee in einer hübschen Ferienwohnung. Der Ehemann holt früh Brötchen zum Frühstück, als er zurückkommt sitzt seine Frau bewegungslos und nicht ansprechbar auf der Couch.

Er bettet sie in eine stabile Seitenlage, versucht zu reanimieren und ruft den Notarzt. Weil es sehr eng in der Wohnung ist, legt er sie auf den Boden.

Das Rettungsteam versucht die Wiederbelebung, aber leider erfolglos. Der Notarzt stellt den Tod der Frau fest und kann nicht sofort eine natürliche Todesursache feststellen.

Automatisch wird spätestens jetzt die Kriminalpolizei informiert -oftmals sogar sofort mit dem Notruf.

Die Polizei betrachtet die Wohnung sofort als Tatort und sucht nach Verdächtigen. An erster Stelle: der Ehemann.

Der ist natürlich völlig traumatisiert und steht unter schwerem Schock. Darauf nehmen die Beamten aber ganz sicher keinerlei Rücksicht. Er wird separiert, vernommen - wenn er Glück hat, wird er belehrt, dass er schweigen darf und einen Verteidiger hinzuziehen darf. Aber selbst bei ordnungsgemäßer Belehrung wird er aufgrund des Schocks nicht in der Lage sein, vernünftig zu handeln. Zu dem Schock des Todes der Ehefrau kommt dann der Schock, eines Tötungsdelikts verdächtig zu sein.

Wenn es nicht sofort etwas entlastendes gibt (und das gibt es meistens nicht), wird der Ehemann vorläufig festgenommen und mit auf das Kommissariat genommen. Er wird erkennungsdienstlich behandelt, vielleicht wird sogar eine Speichelprobe entnommen und er wird in einer Zelle untergebracht.

Gleichzeitig wird die Obduktion angeordnet und nur wenn diese eine natürliche Todesursache bestätigt, wird er wieder entlassen.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Ehemann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit spätestens am nächsten Tag in Untersuchungshaft wegen des Verdachts zumindest des Totschlags seiner Frau genommen.

Das gilt immer, wenn ein Angehöriger plötzlich im privaten Raum verstirbt und der Notarzt keine natürliche Todesursache feststellt.

Wenn sich die Unschuld herausstellt bei der Obduktion, also eine natürliche Todesursache doch festgestellt wird, entschuldigt sich übrigens niemand. Der Mann wird einfach vor die Türe des Kommissariats gesetzt. Dappelt traumatisiert und muss sich um sein Weiterkommen selber kümmern!

In München befand sich ein Mann jahrelang in Haft, weil bei der Obduktion keine natürliche Todesursache festgestellt worden war. Erst Jahre später, in einem wiederaufgenommenen Verfahren, wurde er freigesprochen. Welche Martyrium er in der Zeit durchlebt hat, lässt sich nicht in Worte fassen...


Weitere Infos finden Sie in meinem Video und unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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