Achtung VERKEHRSKONTROLLE! I Was darf ich ? I Was sind meine Rechte? I Was sind meine Pflichten?

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Auf der Rückfahrt von einem Festbesuch werden Sie von der Verkehrspolizei angehalten für eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Sie haben etwas Alkohol getrunken – künftig vielleicht auch einen legalen Joint geraucht.

Müssen Sie den Aufforderungen der Beamten folgen?

Müssen Sie sich äußern?

Müssen Sie das Auto verlassen?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.


Auf der Rückfahrt nach einem Festbesuch, bei dem der Fahrer 2 Schoppen Wein getrunken hatte, beginnt eine Verkehrskontrolle.

Das Fahrzeug wird an den Rand gewunken, ein Beamter tritt an das Fenster des Fahrers und fordert ihn auf, den Motor abzustellen. Er bitte um Fahrzeugpapiere, Führerschein und Personalausweis.

Die Personalien werden erfragt und oftmals wird der Fahrer gebeten, Warndreieck und Verbandskasten zu zeigen. 

Das dient nur einem Ziel: zu sehen, wie der Fahrer sich bewegt, ob er beim Gehen und Bewegen Anzeichen von vorangegangenem Konsum berauschender Mittel zeigt.

Das ist nämlich das Einfalltor für eine Alkoholkontrolle.

Selbst wenn der Fahrer sich weigert, kann die Polizei ihn zu einer Kontrolle auffordern. Nämlich einer Atemalkoholkontrolle. Sollte sich dann der Konsum zeigen (und zwar egal in welcher Höhe), muss der Fahrer aussteigen und mit auf die Wache kommen.

Oftmals wird der Konsum von Cannabis unterstellt und der Fahrer aufgefordert, eine Urinprobe direkt am Straßenrand abzugeben.

DAS MÜSSEN SIE NICHT!!!

Davon raten wir auch ab! Diese Probe nutzt nichts...

Ist sie negativ, behaupten die Beamten, der Test wäre unsicher und nehmen Sie mit auf die Wache.

Ist sie positiv werden Sie definitiv mitgenommen.

Nun kommt ein Arzt ins Spiel. Er spricht mit Ihnen, stellt Ihnen Fragen und macht Tests mit Ihnen. Danach nimmt er Ihnen Blut ab.

Wenn es einen Jourdienst beim Amtsgericht gibt, muss vorher ein Richter diese Entnahme genehmigen. Wenn es diesen Dienst nicht gibt, darf die Entnahme ein Staatsanwalt anordnen. Das alles telefonisch.

Der Arzt füllt ein langes Formular aus und hält alles fest, auch seine subjektiven Eindrücke von Ihnen.

Wenn Sie das alles brav mitgemacht haben, können Sie hinterher richtige Probleme bekommen.


Gerade bei der sogenannten Trunkenheitsfahrt sind die Werte des Rauschmittels, das im Blut festgestellt wird, erheblich. Geringe Werte sind entweder straffrei oder nur mit Bußgeld (und Fahrverbot) belegt – höhere Werte führen zu Strafen und zum Entzug der Fahrerlaubnis, besonders wenn nur Alkohol betroffen ist.


Unser Rat: Bleiben Sie passiv. Sie müssen keine Aussage machen, Sie müssen nicht sagen, ob und was Sie getrunken haben. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Was das ist steht im § 111 OWiG.

Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit

Mehr nicht. Sie müssen nicht freiwillig aus dem Auto aussteigen, um an Ihren Kofferraum zu gehen. Wenn Sie Mitfahrer haben: lassen Sie diese aussteigen.

Sie müssen nicht am Straßenrand eine Urinprobe abgeben, Sie werden sowieso mit auf die Wache genommen. Ersparen Sie sich das und gehen Sie mit auf die Wache.

Sie müssen beim untersuchenden Arzt keine Angaben machen und Sie müssen auch keine Tests mitmachen.

Sie sind der Beschuldigte, der Staat führt gegen Sie ein Verfahren und der Staat muss Ihnen beweisen, dass Sie einen Fehler begangen haben – Sie müssen bei dem Beweis nicht mithelfen.

Gerade beim Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol ist Ihr Schweigerecht wichtig. Denn die Berechnung, wann in Ihrem Körper wieviel Promille enthalten sind, ist kompliziert. Wenn die Blutentnahme erst Stunden nach dem Trinkend durchgeführt wird, dann kann der Wert im Blut viel höher sein, als er zum Zeitpunkt der Fahrt war. Diese Berechnung zählt. Wenn Sie aber fleißig mitmachen und reden, droht die Gefahr, dass die Beamten und der Arzt vermerken, dass Sie eindeutig unter dem Einfluss von Alkohol standen. Das führt zur Fahruntüchtigkeit, unabhängig von der Promillezahl und gefährdet Ihre Fahrerlaubnis.


Darum gilt auch hier unser Rat: Schweigen ist Gold, Sie müssen nicht mitmachen und ganz wichtig: Sie müssen nichts unterschreiben. Niemand nimmt Ihre Hand und führt den Kugelschreiber zu 3 Kreuzen.


Weitere Infos finden Sie in meinem Video und unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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