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Rechtsanwalt

Claus Centorbi

Bei Familien- oder Erbangelegenheiten habe ich auch stets das Menschliche im Blick!
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
KW
von K. W. am 09.06.2024 um 19:46 Uhr
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Herzlich willkommen!

In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen gerne behilflich. Sei es auf Deutsch oder auf Italienisch.



Familienrecht 

Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als erfahrener Anwalt unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.

Erbrecht 

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Wenn Sie den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks planen, berate ich Sie im Vorfeld ausführlich zu den wichtigsten rechtlichen Schritten. Darunter zählen ebenso die rechtssichere Ausgestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Pachtverträgen. Außerdem zeige ich Ihnen mögliche Vertragsklauseln auf. Sind an der erworbenen Immobilie im Nachhinein Mängel aufgetaucht, unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung bzw. Schadensersatz. Auch wenn es um die Eintragung von Hypotheken oder die Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen geht, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Des Weiteren verfüge ich über weitreichende Kenntnisse beispielsweise bezüglich der Themen Nießbrauch und Wegerecht.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht 

Im Mietverhältnis kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter? Als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht trete ich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen im Raum stehen. Ihr gutes Recht vertrete ich zudem im Wohnungseigentumsrecht mit persönlichem Engagement – sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie vor Problemen rund um Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Teilungserklärung stehen!



Umfassende Rechtsberatung

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1996 setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft, gerne auch auf Deutsch, Englisch und Italienisch, ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Gerne begrüße ich Sie in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei. Sie können mir aber auch jederzeit eine Mail schreiben oder mich anrufen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Vollständige Transparenz

Besondere Flexibilität und Transparenz bietet unsere Kanzlei Gräf & Centorbi mit der Online-Akte. Diese erlaubt es den Mandanten - per Mausklick und rund um die Uhr - Einsicht in ihre persönlichen Unterlagen zu nehmen.

Hohe Beratungs- und Branchenkompetenz

Die 2003 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi ist eine national und international ausgerichtete Sozietät, die ihre Mandanten kompetent berät und vertritt. Die Kanzlei ist Teil des internationalen Netzwerks der Coface Deutschland und Partner für die Bundesrepublik Deutschland. Darüber kooperiert die Sozietät mit Anwaltskanzleien und Inkassogesellschaften auf der ganzen Welt. Wir sind zudem Mitglied des Kooperationsnetzwerks Consultant Group und unterhalten hierüber enge Kontakte zu nationalen und internationalen Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Claus Centorbi ist gelistet in Rechtsanwälte Mainz und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

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KW

von K. W. am 09.06.2024 um 19:46 Uhr

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Die Beratung war für mich sehr wichtig. Bin sehr zufrieden. Meine Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet.
Vielen Dank für die positive Bewertung und viel Erfolg.
DK

von D. K. am 24.07.2020 um 18:16 Uhr

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Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Centorbi vertritt uns seit Jahren erfolgreich in diversen Rechtsgebieten und stets gemäß der Überschrift unserer Bewertung!

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Kanzlei-Impressum

Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschäftsführende Gesellschafter:

Rechtsanwalt Guido Gräf
Rechtsanwalt Dominik Gräf
Rechtsanwalt Claus Centorbi
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Christofsstraße 5
55116 Mainz
Telefon (0 61 31) 211 35 – 0
Fax (0 61 31) 211 35 – 29

E-Mail: info@gc-kanzlei.de

USt-IdNr.: DE249615799

Rechtsform, Register
Die Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer B 42002.

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs.2 MStV:
Rechtsanwalt Dominik Gräf
www.rakko.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Gesellschaft und die einzelnen Rechtsanwälte der Gesellschaft sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz

Rheinstraße 24
56068 Koblenz
Telefon (02 61) 303 35 – 0
Fax (02 61) 303 35 – 66
Web www.rakko.de

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Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht bei der ERGO-Versicherungs-AG über eine Versicherungssumme von € 2.500.000. Die Versicherungsnummer lautet: SV073753885. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt somit den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Die einzelnen Rechtsanwälte der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft unterhalten darüber hinaus jeweils weitere Berufshaftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von je € 500.000 bei der ERGO-Versicherungs-AG. Der Versicherungsschutz umfasst jeweils Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt somit den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

ERGO
Versicherung AG
Regionaldirektion ERGO AO
Industriestr. 36
55543 Bad Kreuznach

Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichten Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Multidisziplinäre Tätigkeit/Berufliche Gemeinschaften
Die Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich zur dauerhaften Berufsausübung mit Herrn Rechtsanwalt Carl Christian Müller und der GC-Treurat Steuerberatungsgesellschaft in Form einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ist untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirks Koblenz (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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