
- Schwerbehindertenrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
Über mich
In meiner Kanzlei in Rostock stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Ich freue mich Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z.B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder, wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.
Mietrecht
Im Mietverhältnis kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter? Als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht trete ich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen im Raum stehen.
Behindertenrecht
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Angelegenheiten rund um die Feststellung des Grades der Behinderung sowie der Zuerkennung einzelner Merkzeichen. Aufgrund meiner vergangenen Tätigkeit im Landesamt für Gesundheit und Soziales Rostock habe ich mich nunmehr auf Sachverhalte aus dem speziellen Rechtsgebiet des Schwerbehindertenrechts spezialisiert.
Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit (ohne Mehrkosten) vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.
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von I. H. am 16.04.2025 um 22:40 Uhr
von H. Y. am 10.04.2025 um 22:35 Uhr
von N. Z. am 10.04.2025 um 15:22 Uhr
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