
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Herzlich willkommen bei Herrn Fachanwalt Frank Scherf
In der Kanzlei Marschke & Kollegen in Berlin Friedrichshain werden Sie seit mehr als 25 Jahren kompetent, professionell und engagiert vertreten. Herr Rechtsanwalt Frank Scherf betreibt kontinuierliche Weiterbildung und kann seine Mandanten so optimal bei ihren sämtlichen Rechtsproblemen betreuen.
Auf Ihren Besuch freut sich:
Rechtsanwalt Frank Scherf
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Scherf absolvierte eine Ausbildung zum Kfz-Schlosser, bevor er sich dem Studium der Rechtswissenschaften widmete. Er erhielt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1997 und ist nun seit fast 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 führt er außerdem den Fachanwaltstitel für Strafrecht, seit 2010 den für Verkehrsrecht.
Verkehrsrecht
Wenn sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, denken die wenigsten Menschen daran, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dabei wäre genau dies oft sehr hilfreich, um sich gegen die Tricks und Tücken von Haftpflichtversicherern zur Wehr zu setzen. Herr Fachanwalt Scherf berät Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche auf Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten etc. und ist Ihnen dabei behilflich, alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Er unterstützt Sie beim Hinzuziehen eines unabhängigen Gutachters, analysiert die Situation hinsichtlich der Haftungsfrage und leistet Ihnen auch in jeglichen sonstigen betreffenden Rechtsproblemen – z. B. rund um die Themen Fahrerlaubnisentzug, EU-Führerschein, MPU, Rotlichtverstoß oder Blitzer – umfassenden Rechtsrat.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten, weil Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben? Auch bei solchen oft als „klein" abgetanen Delikten ist es oft hilfreich, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Nach Akteneinsicht kann Herr Rechtsanwalt Scherf durch detaillierte Prüfung der Umstände in vielen Fällen eine Milderung des Bußgeldbescheids erwirken.
Strafrecht
Bereits seit der Zulassung als Rechtsanwalt befasst sich Herr Fachanwalt Scherf schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Strafrechts. Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, benötigen Sie unbedingt einen erfahrenen und fachkundigen Rechtsanwalt, der Sie bereits während des Ermittlungsverfahrens kompetent berät, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, die zu einem für Sie ungünstigen Ausgang des Rechtsproblems führen könnten. So kann ihm die Akteneinsicht beispielsweise einen besseren Überblick über den Sachverhalt verschaffen als dies Ihnen persönlich möglich wäre. Auf dieser Grundlage kann er in manchen Fällen sogar die Einstellung des Verfahrens bewirken oder Sie andernfalls optimal im gerichtlichen Verfahren vertreten. Gerne übernimmt Herr Rechtsanwalt Scherf auch die Vertretung der Nebenklage, beispielsweise in Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs.
Arzthaftungsrecht
Sie sind als Arzt Beschuldigter in einem Arzthaftungsprozess? Herr Rechtsanwalt Scherf vertritt Sie fachkompetent bei sämtlichen Verfahren wegen Verstößen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht, ob Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Versäumnis der Dokumentationspflicht. Darüber hinaus beantwortet er auch Ihre Fragen rund um das Thema Arzthaftpflichtversicherung.
Mietrecht
Streitigkeiten mit Vermietern oder Mietern sind eine der häufigsten Ursachen für Rechtsprobleme überhaupt. Herr Rechtsanwalt Scherf erklärt Ihnen, wie Sie solchen Streitigkeiten schon frühzeitig vorbeugen können und übernimmt in diesem Rahmen beispielsweise die Überprüfung Ihres Mietvertrags. Gerne setzt er sich auch bei ungerechtfertigten Mieterhöhungen, bei Mängeln an der Wohnsache oder bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen für Ihre Interessen ein.
Insolvenzrecht
Im Bereich des Insolvenzrechts ist Herr Rechtsanwalt Scherf neben der Schuldnerberatung auch bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen behilflich. Er setzt sich für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Gläubigern ein Konzept zur Schuldenrückzahlung. Darüber hinaus prüft er die Ansprüche der Gläubiger auch auf etwaige abgelaufene Fristen, erwirkt den Einzug noch ausstehender Ansprüche aus Vertragsverhältnissen und übernimmt im Ernstfall auch die Beantragung des Insolvenzverfahrens.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Beratungstermin unter der Rufnummer 030/9204860. Alternativ können Sie auch gerne die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Räumlichkeiten der Kanzlei befinden sich in der Berliner Allee 62-66 in Berlin-Weißensee. Sie gelangen über die nahegelegenen U-Bahn-Stationen „Antonplatz" und „Albertinenstraße" dorthin. Vor der Kanzlei stehen Ihnen Parkmöglichkeiten, unter anderem auch ein Behindertenparkplatz, zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kanzlei: www.anwalt-muk.de
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