

- Steuerrecht
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Zivilrecht
- Wirtschaftsrecht
- Mediation
In meiner Kanzlei wird stets der enge und vertrauensvolle Kontakt zu jedem einzelnen Mandanten gepflegt. Dabei wird Ihr Fall diskret behandelt. Zunächst versuche ich, Ihren Fall außergerichtlich zu lösen. Mit Nachdruck kämpfe ich aber natürlich auch für Ihre Interessen vor dem zuständigen Gericht.
Während meiner Arbeit als Rechtsanwalt habe ich zahlreichen Ratsuchenden zu ihrem Recht verholfen. Mit Einsatzbereitschaft und Entschiedenheit vertrete ich Sie in Ihren rechtlichen Anliegen. Bei meiner Tätigkeit sehe ich stets die Person hinter dem Fall und gehe auf jedes Anliegen individuell ein. Der Erfolg der Kanzlei Insolvenzberatung f. Selbständige | kl. Unternehmen | Privatpersonen gibt mir darin Recht. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und mir Ihr Rechtsproblem zu erläutern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Ich helfe Ihnen!
Hilfreiche Ratschläge zu häufigen Rechtsproblemen finden Sie in meinen verschiedenen Rechtstipps. Ich bin stolz auf die positiven Rezensionen, die ich bisher erhalten habe. Meine Bewertungen verschaffen Ihnen einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeit.
Sie möchten Kontakt aufnehmen? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktinformationen unter „Kontakt“. Bei Notfällen erreichen Sie mich auch unter folgender Nummer 0173 4635284 (25 Stunden, 7 Tage die Woche). Lassen Sie sich vor Ort beraten.
Lesen Sie, in welchen Rechtsbereichen ich meine Mandanten schwerpunktmäßig vertrete. Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen dabei ist? Gerne können wir besprechen, ob eine Beauftragung möglich ist.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Als langjähriger Insolvenzverwalter stehe ich heute Unternehmen, Privatpersonen und Gläubigern gleichermaßen vor bzw. in einem laufenden Insolvenzverfahren kompetent zur Seite. Bei der Schuldnervertretung gehört die Vertretung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und das Aufstellen eines Schuldenbereinigungsplans ebenso zu meiner Tätigkeit wie die Antragstellung bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem vertrete ich auch Gläubiger in den Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzverfahren ihrer Vertragspartner oder Kunden und wahre durchsetzungsstark ihre Rechte gegenüber dem verantwortlichen Insolvenzverwalter oder vor dem zuständigen Insolvenzgericht. Darüber hinaus setze ich mich ebenso mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz auseinander.
Steuerrecht
Meine Schwerpunkte liegen hier in der Beratung von Geschäftsführern zu steuerrechtlichen Haftungen. Auch als Privatperson sind Sie bei mir mit Ihrem steuerrechtlichen Anliegen genau richtig – ich setze mich gegenüber dem Finanzamt oder den Finanzgerichten für Ihre Rechte und Interessen ein.
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts, das alle Regelungen der Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei steht die Verteidigung Ihrer Privatrechte und Interessen im Alltag im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Wünschen Sie beispielsweise die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, die Durchsetzung / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, können Sie sich stets an mich wenden. Des Weiteren liefere ich Ihnen, als langjähriger aktiver Reiter und Züchter kompetente und aussagekräftige Rechtsberatung im Pferderecht.
Mediation
Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator setze ich meine mediative Kompetenz gerne ein, um Streitigkeiten so zu lösen, dass Ihre Interessen und Bedürfnisse ohne Inanspruchnahme von Gerichten gewahrt werden.
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- Deutsch
Bewertungen 43
von P. M. am 29.01.2025 um 16:05 Uhr

Vorbereitende Maßnahmen:
Prüfung, ob eine Einstellung mit Gläubigerzustimmung dem Schuldner Vorteile verschaffen könnte
Schritt 1: Information an das Insolvenzgericht, den Insolvenzverwalter und Abstimmung zum Ablauf des Einstellungsverfahrens
Schritt 2: Erfolgreiche Durchsetzung von Einsprüchen gegen Schätzungsbescheide der Finanzbehörden
Schritt 3: Erfolgreiche Einholung unwiderruflicher Verpflichtungen aller Gläubiger, nach Zahlungen die notwendigen Zustimmungserklärungen zur Einstellung des Insolvenzverfahrens abzugeben.
Schritt 4: Zahlungen auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Gläubigerforderungen von dritter Seite
Schritt 5: Einstellungsantrag zum Insolvenzgericht einreichen.
Schritt 6 : Feststellung der Gerichtskosten, Verwaltervergütung (Masseverbindlichkeiten)
Schritt 7 : Ausgleich dieser Masseverbindlichkeiten von dritte Seite
Schritt 8 : Gerichtlicher Einstellungsbeschluss
Begleitende Maßnahmen: Regelmäßige Abstimmungen mit dem Insolvenzverwalter
Motivation, die Einstellung anzustreben:
Es galt Vermögenswerte des Schuldners zu retten. Wäre das Insolvenzverfahren fortgeführt worden, wäre Sachvermögen zu verwerten gewesen. Der Gegenwert dafür hätte nicht nur die Verwaltervergütung in die Höhe getrieben. Der zu erwartende Verwertungserlös war höher als die Summe der Gläubigerforderungen und Masseverbindlichkeiten. Es hätte also einen Übererlös gegeben, der nach Verfahrensbeendigung an den Schuldner auszukehren gewesen wäre.
Der Wert des durch die Verfahrenseinstellung geretteten Sachvermögens war wesentlich höher als die Summe der bezahlten Gläubigerforderungen und Massekosten.
Erreicht worden ist eine win-win Situation. Die Gläubiger haben 100 % Ihrer Forderungen bezahlt bekommen, dem Schuldner sind erhebliche Vermögenswerte erhalten geblieben.
Das Verfahren bietet sich aber auch an, wenn ein Dritter als Finanzier zur Verfügung steht und den Gläubigern eine Zahlungsquote angeboten werden kann, die nachhaltig über jener liegt, die im Insolvenzverfahren zu erwarten wären.
von A. B. am 25.01.2025 um 12:38 Uhr
von F. M. am 29.10.2024 um 15:37 Uhr
Rechtstipps 12

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