Corona-Unterstützungen Antragsfristen - Zugangsvoraussetzungen

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat die Antragsfristen für die Corona-Unterstützungen wie folgt verlängert:                         Für Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021
Für November- / Dezemberhilfen bis zum 30. April 2021

Klargestellt ist nun auch, dass die Überbrückungshilfe II nur beantragt werden kann, wenn der Antragsteller Verluste (ungedeckte Fixkosten) erwirtschaftet hat. Hierzu hatte es Irritationen gegeben, weswegen die Antragstellungen durch die prüfenden Dritten vorübergehend eingestellt worden waren.

Die für NRW, im Rahmen der Überbrückungshilfe II, gewährte Plushilfe (zur Deckung der Kosten der Lebenshaltung) erfordet keine Verlustnachweise, ist aber über die Überbrückungshilfe II zu beantragen.

Als Fortschreibung der Überbrückungshilfe II kommt die Überbrückungshilfe III.
 Diese kann zurzeit aber noch nicht beantragt werden.  

Antragsberechtigt werden sein:
Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro im Jahr 2020 für den Programmzeitraum Januar bis Ende Juni 2021.

Voraussetzungen u. a.:
April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten Umsatzrückgänge von mindestens 50 Prozent oder im gesamten Zeitraum von durchschnittlich mindestens 30 Prozent, im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019. In diesem Fall erhalten sie einen Zuschuss zu den Fixkosten in allen Monaten im Zeitraum Januar bis Juni 2021 und rückwirkend für Dezember 2020, in denen sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent haben (Fixkostenzuschuss maximal 200.000 Euro pro Monat). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen und ist unabhängig davon, ob in diesen Monaten eine bundesweite Schließung besteht.  

Eingebunden wird die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbständige".  Zu den im Rahmen der Neustarthilfe zu berücksichtigenden Kosten sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. 

Weitere Informationen gebe ich gerne, wenn die Anträge durch das BMWI frei geschaltet sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt | Mediator Frank Löwe

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten