AVAG 2001 - Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
- Teil 1
Allgemeines
- Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
- § 3 AVAG 2001 - Zuständigkeit
- § 4 AVAG 2001 - Antragstellung
- § 5 AVAG 2001 - Zustellungsempfänger
- § 6 AVAG 2001 - Verfahren
- § 7 AVAG 2001 - Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 8 AVAG 2001 - Entscheidung
- § 9 AVAG 2001 - Vollstreckungsklausel
- § 10 AVAG 2001 - Bekanntgabe der Entscheidung
- Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
- Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 5
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 18 AVAG 2001 - Beschränkung kraft Gesetzes
- § 19 AVAG 2001 - Prüfung der Beschränkung
- § 20 AVAG 2001 - Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
- § 21 AVAG 2001 - Versteigerung beweglicher Sachen
- § 22 AVAG 2001 - Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 23 AVAG 2001 - Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 24 AVAG 2001 - Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
- § 27 AVAG 2001 - Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- § 28 AVAG 2001 - Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- § 29 AVAG 2001 - Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
- Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
- Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
- Abschnitt 1
- Teil 2
Besonderes
- Abschnitt 1
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
- Abschnitt 2
(weggefallen)
- Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
- Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Abschnitt 5
(weggefallen)
- Abschnitt 6
Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
- Abschnitt 8
Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Abschnitt 1