1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden und auswählen
- b)
- Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvorschläge für den Online-Vertrieb ableiten
- c)
- Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwenderfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln
- d)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten
- e)
- technische und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableiten
- f)
- bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme des Online-Vertriebs mit internen und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und Leistungserbringung kontrollieren
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2 | Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen beschaffen, ergänzen und aufbereiten
- b)
- Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufsfördernd präsentieren
- c)
- rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des Sortiments einhalten
- d)
- Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln festlegen
- e)
- Bezahlsysteme auswählen und einsetzen
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| | - f)
- Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der Nutzung prüfen
- g)
- Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nutzungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswerten
- h)
- qualitätssichernde Maßnahmen anwenden
- i)
- bei Preiskalkulationen mitwirken
- j)
- Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten
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3 | Beschaffung unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerungen für Beschaffung ableiten
- b)
- für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten festlegen und deren Bereitstellung sicherstellen
- c)
- Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren
- d)
- Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten
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4 | Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienstleistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen
- b)
- Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benutzerfreundlich gestalten
- c)
- Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System verarbeiten
- d)
- Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzen
- e)
- Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen
- f)
- Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden oder der Kundin anbieten
- g)
- rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhalten
- h)
- Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfassen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen
- i)
- Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin verständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen
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5 | Verträge aus dem Online- Vertrieb abwickeln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des Vertrags informiert wird
- b)
- bei Störungen der Datenübermittlung für die Vertragserfüllung Maßnahmen ergreifen
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| | - c)
- bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
- d)
- waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren
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6 | Kundenkommunikation gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens anpassen
- b)
- Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten
- c)
- rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhalten
- d)
- Schnittstellen von Kommunikationskanälen berücksichtigen
- e)
- Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimierung des Sortiments berücksichtigen
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7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei insbesondere Neukundengewinnung, Bestandskundenbindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen
- b)
- Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielgerichteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge entwickeln
- c)
- Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen sowie Umsetzungsvarianten testen und auswerten
- d)
- Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und Ausspielung von Werbung organisieren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen
- e)
- die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-Vertriebskanal planen und optimieren
- f)
- den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiten
- g)
- rechtliche Regelungen des Online-Marketings einhalten, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz
- h)
- Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobachten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten
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8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
- b)
- Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
- c)
- betriebliche, insbesondere nutzungs- und sortimentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten
- d)
- Statistiken erstellen und auswerten
- e)
- Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolgerungen ableiten
- f)
- betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Vertriebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
- g)
- Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezogenen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende Rückabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
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