Die Dienstpflichtigen leisten den Zivildienst in einer dafür anerkannten Beschäftigungsstelle, in einer Zivildienstschule oder in einer Zivildienstgruppe (Dienststellen). Sie können bei dringendem Bedarf auch in der Verwaltung des Zivildienstes beschäftigt werden.
Anwälte zum ErsDiG

Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
26676 Barßel

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Rechtsanwalt Dr. Malte Brix
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