bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
für im Ausland lebende Deutsche
– Erstausfertigung –
An die Gemeindebehörde | Bitte
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | |||
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | |||||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland | |||||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | |||
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland | |||||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||
Ich bin im Besitz eines | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||
von (ausstellende Behörde) | |||||||
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||
oder | |||||||
oder | |||||||
oder | In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | ||||||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | |||||||
(Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Ort, Staat) | |||||||
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite
der Erstausfertigung
Muster für amtliche Vermerke
1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | |||||
(Gemeindebehörde) | ||||||
Begründung | ||||||
(Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |||||
2 | Antragseingang | |||||
am (Datum) | 21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | ||||
= | ||||||
3 | Status als Deutscher nachgewiesen | |||||
4 | 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet | |||||
5 | Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG | |||||
6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | |||||
6.1 | Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union | |||||
6.2 | oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | |||||
innerhalb der letzten 25 Jahre | ||||||
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | ||||||
6.3 | oder Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | |||||
7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | |||||
§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG | ||||||
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | ||||||
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | ||||||
8 | Erledigung des Antrages | |||||
Bezeichnung des Wahlbezirks | ||||||
Wahlscheinnummer | ||||||
Briefwahlunterlagen per Luftpost am (Datum) | den Bundeswahlleiter am (Datum) | |||||
für im Ausland lebende Deutsche
– Zweitausfertigung –
An die Gemeindebehörde | Bitte
| ||
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | |||
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | |||||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland | |||||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | |||
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland | |||||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||
Ich bin im Besitz eines | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||
von (ausstellende Behörde) | |||||||
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||
oder | |||||||
oder | |||||||
oder | In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | ||||||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | |||||||
(Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Ort, Staat) | |||||||
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||
Vom Antragsteller nicht absenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt | Rückseite der Zweitausfertigung | |
Datenerfassungsstelle für den Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Postfach 170377 53029 Bonn | ||
Betr.: Register nach § 17 Abs. 5 EuWO | ||
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. | ||
Name und Anschrift der Gemeindebehörde sowie Bundesland, bei kreisangehörigen Gemeinden auch der Name des Kreises | ||
Ort, Datum | ||
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | ||
i. A. | ||
zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus | |
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
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Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt. | |
Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland
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Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
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Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland | |
Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin. | |
Für Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung (EuWO). | |
Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat). | |
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland | |
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter | |
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter | |
Angaben nur für | |
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. | |
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
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besitzen. | |
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. | |
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. | |
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter | |
Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. | |
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
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Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen. | |
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. | |
Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen. | |
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter | |
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter |
Anwälte zum EuWO 1988
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
46395 Bocholt
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
45657 Recklinghausen
Rechtsanwalt Arne Michels
44892 Bochum