1 | Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Entwicklungsumgebungen entsprechend den technischen und gestalterischen Vorgaben festlegen und einrichten
- b)
- Daten, insbesondere Bild-, Ton-, Animations- und 3D-Modell-Daten, mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen nach konzeptionellen Vorgaben zusammenführen
- c)
- virtuelle Umgebung entsprechend dem ausgewählten immersiven Medium nach konzeptionellen Vorgaben gestalten
- d)
- Audioverhalten und -positionen festlegen und einbinden
- e)
- Elemente der Benutzeroberfläche erstellen und einbinden
- f)
- virtuelle Kameras auswählen und einbinden
- g)
- Beleuchtungskonzepte und visuelle Effekte mithilfe von Lichtobjekten und Schattierungsmethoden umsetzen
- h)
- Interaktionen und Interaktions-Feedback mithilfe von visuellen Skripten erstellen und einbinden
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- i)
- Simulationen physikalischer Einflüsse mithilfe der Entwicklungsumgebungen anwenden
- j)
- Skripte anpassen und anwenden
- k)
- immersive Anwendungen entsprechend dem Evaluationskonzept prüfen und optimieren
- l)
- Benutzerführung, Anleitungen und Aufgaben für Nutzerinnen und Nutzer erstellen
- m)
- immersive Anwendungen ausgeben und Qualitätssicherung durchführen
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2 | iteratives Entwickeln von Prototypen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Konzeption und Gestaltung in elementaren Prototypen umsetzen
- b)
- Prototypen nach Vorgaben für das Benutzererlebnis
gestalten - c)
- Interaktionsdesigns in Prototypen umsetzen
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- d)
- Evaluationskonzepte im Team entwickeln
- e)
- Benutzeroberflächen gestalten und Inhalte nach Strukturvorgaben einfügen
- f)
- Tests von Prototypen durchführen und Testergebnisse in die Weiterentwicklung einbringen
- g)
- funktionale Prototypen in die Produktionsphase überführen und iterativ weiterentwickeln
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3 | Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Daten übernehmen, konvertieren und für die Weiterbearbeitung vorbereiten
- b)
- 3D-Daten und -Hintergründe aus Objektdatenbanken beziehen und nach konzeptionellen Vorgaben aufbereiten
- c)
- statische und bewegte reale Objekte sowie 2D- und 3D-Umgebungen mit verschiedenen Techniken erfassen
- d)
- grundlegende 3D-Modellierung und 3D-Skulpturierung von Körpern vornehmen, 3D-Daten und Dateiformate anwendungsbezogen evaluieren und anpassen
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- e)
- Modelle auf das UV-Koordinatensystem projizieren
- f)
- Texturen aus Texturdatenbanken beziehen, fotografisch generieren und manuell erstellen
- g)
- Texturen für unterschiedliche Materialeigenschaften erstellen, 3D-Strukturen mithilfe von Texturen optimieren
- h)
- 3D-Daten und Texturen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
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4 | Gestalten und Umsetzen von Animationen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Objekte für die Animation vorbereiten
- b)
- Animationstechniken nach konzeptionellen und technischen Vorgaben auswählen, Animationen erstellen und visuelle Effekte ergänzen
- c)
- digitale Skelette erstellen und an 3D-Modelle binden
- d)
- Animationsdaten auf die zu animierenden Objekte anwenden
- e)
- Animationen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
| 10 | |
5 | Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Bild- und Tonaufnahmegeräte auswählen und einsetzen
- b)
- Perspektiven, Bewegungen und Einstellungsgrößen für Bild, Ton und Szene auswählen und einsetzen
- c)
- Unterschiede von konventionellen und immersiven Formaten berücksichtigen
- d)
- konventionelle und immersive Formate aneinander angleichen und Übergänge schaffen
- e)
- Bild und Ton aufzeichnen, live übertragen und anpassen
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6 | Gestalten von immersiven Klangwelten (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Audio-Direkt- und -Diffus-Signale aufnehmen
- b)
- Audiodaten unter Berücksichtigung von dramaturgischen Anforderungen übernehmen und für die Weiterbearbeitung vorbereiten
- c)
- Audiomaterial anlegen, arrangieren und eine Mischung unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption erstellen und nach klangästhetischen Gesichtspunkten beurteilen und anpassen
- d)
- Audiodaten unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen für den weiteren Erstellungsprozess zur Verfügung stellen
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7 | Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Streaming-, Distributions- und Cloud-Lösungen produktionsbezogen konfigurieren und anwenden
- b)
- Projekte für Online- und Offline-Plattformen exportieren und publizieren
- c)
- Streaming- und Metadaten in Echtzeit aufzeichnen und archivieren
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8 | Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- zu erstellende Produktion unter inhaltlichen, gestalterischen, technischen und distributiven Gesichtspunkten bewerten
- b)
- inhaltliche Konzeptionen für Projekte, insbesondere Zielformulierungen und Interaktions- und Kollaborationskonzepte, im Team entwickeln
- c)
- lineare und nichtlineare Planungselemente unter Berücksichtigung technischer, gestalterischer und wirtschaftlicher Vorgaben entwickeln
- d)
- Stimmungsbilder, insbesondere durch Charaktere und virtuelle Umgebungen, entwickeln
- e)
- immersive Dramaturgie mithilfe von 3D-Darstellungen sowie von Bild-, Ton- und Interaktionsebenen optimieren
- f)
- technische Konzepte erstellen, dabei Anforderungen festlegen und einzusetzende Werkzeuge auswählen
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9 | Beraten von Kundinnen und Kunden (§ 5 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- Kundengespräche vorbereiten, insbesondere Motivation und Anwendungsszenarien recherchieren
- b)
- Präsentationen von Anwendungsszenarien entwickeln
- c)
- Kundengespräche durchführen, dabei Anwendungsszenarien demonstrieren und präsentieren
- d)
- Ergebnisse der Gespräche dokumentieren, mit Kundinnen und Kunden abstimmen und reflektieren, Angebotserstellung und Konzeption vorbereiten
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10 | Validieren und Abschließen von Aufträgen (§ 5 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
- Prototypen und finale Anwendungen mit verschiedenen Endgeräten und Eingabemethoden testen
- b)
- finale Anwendungen durch Auftraggeber abnehmen lassen
- c)
- finale Anwendungen entsprechend den Auftragsvorgaben bereitstellen und veröffentlichen
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