1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
| während der gesamten Ausbildung
|
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
- Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
- Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
|
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
| | - d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| |
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
- Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
- b)
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör unter Berücksichtigung des Fertigungsauftrags auswählen und bereitstellen
- c)
- Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
| 2 | |
- d)
- Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen und dokumentieren und Fertigungstermine berücksichtigen
- e)
- Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
| | 3 |
6 | Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
- b)
- Zusatzeinrichtungen anbringen und einsetzen sowie Funktionen prüfen
- c)
- Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen einrichten, Funktionen prüfen sowie Maschinen und Anlagen bedienen
- d)
- Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen und Parameter korrigieren
- e)
- Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und Wartungspläne berücksichtigen
- g)
- vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und deren Austausch veranlassen
| 4 | |
7 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
- Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten, Informationsstrukturen nutzen und Datenschutz beachten
- b)
- technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien, handhaben und umsetzen
- c)
- Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten
| 2 | |
- d)
- Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
- e)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden, branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
- f)
- Informationsfluss mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und Abstimmungen treffen
- g)
- auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren und Datenschutz beachten
- h)
- branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
| | 7 |
8 | Kundenorientierung und internationale Geschäfts- beziehungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
- durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
| 2 | |
- b)
- Gespräche mit Geschäftspartnern und anderen Beteiligten führen
- c)
- Kundenanforderungen bei der Durchführung von Aufträgen beachten und umsetzen
- d)
- kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Geschäftspartnern, insbesondere für Auslandskontakte, berücksichtigen
- e)
- Richtlinien für internationale Geschäftsbeziehungen beachten
| | 3 |
9 | Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
- Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)
- Zwischenkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen und ausbesserungsfähige Fehler beheben
- c)
- Qualitätsmängel ermitteln und Toleranzbereiche beachten
| 4 | |
- d)
- Endkontrollen durchführen, insbesondere Qualitätsausfall, Fertigmaße, Verarbeitung und Etikettierung prüfen, sowie Verarbeitungsrichtlinien und Auszeichnungsvorschriften berücksichtigen
- e)
- Begleitpapiere bearbeiten und Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren
- f)
- Reklamationen bearbeiten
| | 5 |