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Rechtsanwälte Heese & Nied

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von N. H. am 17.10.2024 um 17:09 Uhr
Kündigung nach Elternzeit und während der Betriebsratsgründung
Arbeitsrecht
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir 2 Tage nach Wiederkehr aus der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung angedroht und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Hier habe ich bereits der Kanzlei Heese & Nied bzw. Herrn Winter ein Mandat…

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Rechtsanwälte Heese & Nied

Seit 1986 besteht die damals neu gegründete Kanzlei im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld. Schon bald zeichneten sich die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten ab. 

Rechtsanwalt Heese spezialisierte sich auf das Gebiet des Arbeitsrechts, Rechtsanwalt Nied auf das allgemeine Zivilrecht mit den Schwerpunkten Eherecht und Familienrecht, Erbrecht und Urheberrecht.

Wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten und der ist, so meinen wir, in einer kleinen Kanzlei viel leichter zu wahren als in einer großen Firma.

Sollten Sie ein Rechtsproblem auf einem anderen Gebiet als den von uns vertretenen haben, sind wir Ihnen bei der Hilfe nach einem geeigneten Kollegen oder einer geeigneten Kollegin gerne behilflich.

Gerne können Sie uns direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen.

Rechtsanwälte Heese & Nied ist gelistet in Rechtsanwälte Würzburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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NH

von N. H. am 17.10.2024 um 17:09 Uhr für Rechtsanwalt Timo Winter

Kündigung nach Elternzeit und während der Betriebsratsgründung
Arbeitsrecht
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir 2 Tage nach Wiederkehr aus der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung angedroht und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Hier habe ich bereits der Kanzlei Heese & Nied bzw. Herrn Winter ein Mandat erteilt. Da vor Kenntnisnahme der (zunächst ordentlichen) Kündigung gemeinsam mit Kollegen ein Wahlaufruf zur Betriebsratsgründung erfolgte, reagierte der Arbeitgeber wenige Tage später auch mit einer fristlosen Kündigung. Auf Nachfrage wurden personenbezogene Gründe vorgegeben (vorsätzliche oder grob fahrlässige Schlechtarbeit mit sehr fadenscheinigen Begründungen). Zudem wurden auf gleicher Basis noch diverse Vertragsstrafen gefordert. Herr Winter hat mich während der Wochen bis zum Gütetermin gut betreut und auch auf den Termin sehr gut vorbereitet. Er hat auch das vermeintliche "Ass im Ärmel" der Gegenseite vorab in Erfahrung gebracht (verhaltensbezogene Kündigung aufgrund angeblicher privater Nutzung eines Diensthandys). Beim Gütetermin selbst hat Herr Winter selbstbewusst mein Anliegen vertreten und auch dem vorlauten Strafverteidiger der Gegenseite Paroli geboten. In Summe kam ein für mich (und sicher auch für den ehemaligen Arbeitgeber) zufriedenstellender Vergleich heraus und ich muss mich nicht noch über mehrere Instanzen mit dem alten Arbeitgeber vor Gericht herumschlagen. Besten Dank für die kompetente Unterstützung!
SH

von S. H. am 04.06.2024 um 06:20 Uhr für Rechtsanwältin Marion Deinzer

Unkomplizierte Hilfe
Arbeitsrecht
Sehr unkomplizierter uns freundlicher Kontakt. Frau Deinzer gab mir ausführliche Informationen und auch auf Rückfragen meinerseits kam immer eine ausführliche Antwort. Danke!
JK

von J. K. am 05.11.2023 um 20:18 Uhr für Rechtsanwalt Timo Winter

Kündigung in der Elternzeit
Arbeitsrecht
Nach dem ersten Schock nach der Kündigung innerhalb der Elternzeit, stand mir Herr Winter immer mit Rat zur Seite. Nach Erläuterung des Geschehens hatte er schnell eine Lösung parat und kümmerte sich gezielt um die Umsetzung. Es war gewiss kein einfacher Fall, aber wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Vielen Dank für Ihre ganzen Bemühungen und ihre herzliche zielgerichtete Art. Ich habe meine Entscheidung mich für diesen Rechtsanwalt entschieden zu haben nie bereut und kann Herr Winter nur herzlichst weiterempfehlen.

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Kanzlei Heese & Nied
Julius-Echter-Straße 8
97084 Würzburg-Heidingsfeld

Telefon: 0931. 65802
Telefax: 0931. 64711
E-Mail: kanzlei@heese-nied.de
www.heese-nied.de

Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (www.rakba.de) und Rechtsanwälte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de.

Unsere Berufshaftpflichtversicherung haben wir bei der Allianz Versicherungs AG, Versicherungsschein-Nr. HV 450/7408088 abgeschlossen.
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    Mo.–Di., Do.: 08:30–12:30
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    Mi.: 08:30–12:30
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