Früher in Rente und nebenher arbeiten? Corona-Regel verlängert!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach wie vor beherrscht Corona die Nachrichten. Nachdem das Thema Corona 2021 auch die Deutsche Rentenversicherung erreicht hatte, hatte eine neue Regelung bewirkt, dass ein vorzeitiger Rentenbeginn durchaus lukrativer werden konnte. Diese Regelung wurde nun bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Und mehr noch: Die neue Ampel-Koalition überlegt, die Sonderregelung dauerhaft einzuführen.

Worum geht es? Viele Leute wollen früher in Rente gehen und nebenher noch arbeiten. Der zusätzliche Verdienst kann grundsätzlich dazu verwendet werden, die bestehende Rente zu erhöhen. Normalerweise ist aber der Verdienst, der neben der Rente erzielt wird, auf 6.300,00 € pro Kalenderjahr begrenzt. Alles was darüber geht, wird mit bis zu 40% auf die Rente angerechnet und alles was über einen weiteren Betrag geht, dem sog.
Hinzuverdienstdeckel, wird voll auf die Rente angerechnet. Im Ergebnis kann es passieren, dass man sich dann sozusagen seine eigene Rente wegarbeitet. Nicht so aber im zweiten Coronajahr 2021 und nun auch nicht im Jahr 2022:

Auch im Jahr 2022 wird die sog. Hinzuverdienstgrenze auf 46.060,00 € angehoben, den sog. Hinzuverdienstdeckel gibt es auch dieses Jahr nicht. Das bedeutet für viele, dass sie früher in Rente gehen können und nebenbei nahezu unverändert weiterarbeiten können. So kann es durchaus lukrativ sein, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen und beispielsweise schon ein Jahr Rente zu beziehen. Diese unterliegt zwar einem Abschlag pro Monat in Höhe von 0,3 Prozentpunkten, die Abschläge können allerdings durch den normalen Verdienst stärker als sonst ausgeglichen werden. Ihr Vorteil: Sie hätten dann beispielsweise für ein Jahr schon einen vollen Auszahlungsbetrag der Rente. Auch steuerlich kann ein vorzeitiger Rentenbeginn vorteilhaft sein.

Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060,00 € ist bisher, nachdem sie 2021 eingeführt wurde, nochmal für das Jahr 2022 verlängert worden. Ob die Regelung auf Dauer bleibt, ist noch nicht sicher. Genaueres hat hierzu die neue Bundesregierung noch nicht mitgeteilt. Allerdings soll laut Koalitionsvertrag die bisherige Regelung „entfristet“ werden. Was das genau heißt, ist noch nicht klar.

Falls auch Sie einen früheren Rentenbeginn in Betracht ziehen, berate ich Sie hierzu gerne. Wir können dann auch eine Kontenklärung vornehmen und vor allem überprüfen, ob die hierfür benötigte Wartezeit erreicht ist. Auch über die sozialversicherungsrechtlichen Bezüge eines Rentenbezuges bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit sowie die steuerlichen Folgen berate ich Sie gerne umfassend. Gerade hier liegt auch der Vorteil gegenüber einer Beratung der
Deutschen Rentenversicherung, die auf viele Zusammenhänge nicht hinweist oder bezüglich steuerlicher Fragen nicht hinweisen darf.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema