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Timo Winter

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NH
von N. H. am 17.10.2024 um 17:09 Uhr
Kündigung nach Elternzeit und während der Betriebsratsgründung
Arbeitsrecht
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir 2 Tage nach Wiederkehr aus der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung angedroht und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Hier habe ich bereits der Kanzlei Heese & Nied bzw. Herrn Winter ein Mandat…

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Rechtsanwalt Timo Winter

Herr Winter kommt aus Würzburg und ging dort zur Schule. Nach dem Abitur absolvierte er ein Jahr lang ein Wirtschaftsstudium an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Nach seinem Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München schloss er sein Referendariat in Würzburg mit großem Prädikat ab. Seitdem ist er als Rechtsanwalt zugelassen und promoviert an der der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Besondere Kenntnisse des Sozialrechts konnte Herr Winter durch seine Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik erwerben.

Arbeitsrecht

Herr Winter berät Sie als Arbeitnehmer:in zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Fragen zum Arbeitszeugnis und zum Urlaubsrecht. Ein besonderes Augenmerk seiner Tätigkeit liegt im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht. Hier berät er Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen über alle Fragen der Mitbestimmung, aber auch Wahlvorstände für alle Fragen rund um die Wahl. 

Herr Winter ist auch Referent zu arbeitsrechtlichen Fragen und gibt Schulungen für Betriebsräte, insbesondere für Betriebsratswahlen. Er hat den Lehrgang für die Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich abgeschlossen.

Erbrecht

Wenn Sie Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses benötigen, können Sie sich gerne an Herrn Winter wenden. Er bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung zu den Themen Erbverzicht, Testament oder Erbenhaftung und beantworte Ihre Rechtsfragen dazu. In diesem Zusammenhang übernimmt er auch die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und klärt Sie über die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung auf. Darüber hinaus bietet er Hinterbliebenen eine ausführliche Rechtsberatung und vertrete die Interessen von Erbengemeinschaften, wenn es um die Erbauseinandersetzung geht. Er hat den Lehrgang für die Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ erfolgreich abgeschlossen.

Herr Winter ist auch Referent zu erbrechtlichen Themen wie „Erben und Vererben“, „Vollmachten und Verfügungen“ oder „Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten“ für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf diesem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!

Timo Winter ist gelistet in Rechtsanwälte Würzburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Spanisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltverein
  • Gewerkschaft IG Metall

Bewertungen 5

NH

von N. H. am 17.10.2024 um 17:09 Uhr

Kündigung nach Elternzeit und während der Betriebsratsgründung
Arbeitsrecht
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir 2 Tage nach Wiederkehr aus der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung angedroht und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Hier habe ich bereits der Kanzlei Heese & Nied bzw. Herrn Winter ein Mandat erteilt. Da vor Kenntnisnahme der (zunächst ordentlichen) Kündigung gemeinsam mit Kollegen ein Wahlaufruf zur Betriebsratsgründung erfolgte, reagierte der Arbeitgeber wenige Tage später auch mit einer fristlosen Kündigung. Auf Nachfrage wurden personenbezogene Gründe vorgegeben (vorsätzliche oder grob fahrlässige Schlechtarbeit mit sehr fadenscheinigen Begründungen). Zudem wurden auf gleicher Basis noch diverse Vertragsstrafen gefordert. Herr Winter hat mich während der Wochen bis zum Gütetermin gut betreut und auch auf den Termin sehr gut vorbereitet. Er hat auch das vermeintliche "Ass im Ärmel" der Gegenseite vorab in Erfahrung gebracht (verhaltensbezogene Kündigung aufgrund angeblicher privater Nutzung eines Diensthandys). Beim Gütetermin selbst hat Herr Winter selbstbewusst mein Anliegen vertreten und auch dem vorlauten Strafverteidiger der Gegenseite Paroli geboten. In Summe kam ein für mich (und sicher auch für den ehemaligen Arbeitgeber) zufriedenstellender Vergleich heraus und ich muss mich nicht noch über mehrere Instanzen mit dem alten Arbeitgeber vor Gericht herumschlagen. Besten Dank für die kompetente Unterstützung!
JK

von J. K. am 05.11.2023 um 20:18 Uhr

Kündigung in der Elternzeit
Arbeitsrecht
Nach dem ersten Schock nach der Kündigung innerhalb der Elternzeit, stand mir Herr Winter immer mit Rat zur Seite. Nach Erläuterung des Geschehens hatte er schnell eine Lösung parat und kümmerte sich gezielt um die Umsetzung. Es war gewiss kein einfacher Fall, aber wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Vielen Dank für Ihre ganzen Bemühungen und ihre herzliche zielgerichtete Art. Ich habe meine Entscheidung mich für diesen Rechtsanwalt entschieden zu haben nie bereut und kann Herr Winter nur herzlichst weiterempfehlen.
AA

von A. A. am 28.09.2023 um 13:15 Uhr

Ausgezeichnete Ethik und Professionalität
Arbeitsrecht
Vor kurzem ist es passiert (Juni 2023), dass das Unternehmen, für das ich seit 3 Jahren arbeite, mich über die Kündigung meines Vertrages informiert hat. Herr Winter nahm meinen Antrag an und reichte die entsprechende Behauptung beim Arbeitsgericht im Würzburger Gericht ein. Während des Prozesses bis zum Abschluss des Prozesses war ich mit Exzellenz und Professionalität vertreten. Ich empfehle Herrn Winter sehr, wenn das Ziel darin besteht, Gerechtigkeit und Fairness vor dem Gesetz zu gewährleisten.

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Rechtsanwalt Heese spezialisierte sich auf das Gebiet des Arbeitsrechts, Rechtsanwalt Nied auf das allgemeine Zivilrecht mit den Schwerpunkten Eherecht und Familienrecht, Erbrecht und Urheberrecht.

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Telefax: 0931. 64711
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www.heese-nied.de

Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (www.rakba.de) und Rechtsanwälte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de.

Unsere Berufshaftpflichtversicherung haben wir bei der Allianz Versicherungs AG, Versicherungsschein-Nr. HV 450/7408088 abgeschlossen.
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