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Rechts- und Fachanwalt

Jan Weller

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  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
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IW
von I. W. am 03.06.2025 um 11:37 Uhr
Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Weller

Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei K3S Rechtsanwälte.

Qualifiziert. Zuverlässig. Engagiert


Rechtsanwalt Jan Weller

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Weller ist seit 1996 zur Anwaltsschaft zugelassen. Der Fachanwaltstitel wurde nach Abschluss des entsprechenden Fachanwaltslehrganges verliehen. Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt den Nachweis umfangreicher theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen voraus, die durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen und ständige Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind.


Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt Weller Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen fundierte Unterstützung. Er prüft oder erstellt für Sie Arbeitsverträge, setzt sich mit Abmahnungen sowie Kündigungen auseinander und bietet Ihnen außerdem engagierte Vertretung im Zuge von Kündigungsschutzverfahren. Darüber hinaus beschäftigt sich Rechtsanwalt Weller mit Aufhebungsverträgen und Zeugnissen oder setzt für Sie als Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung durch. Auch in den Nebengebieten des Arbeitsrechts wie beispielsweise dem Urlaubsrecht, Befristungsrecht oder Teilzeitrecht werden Sie beraten.

Zivilrecht, allgemeines Vertragsrecht und Schadensersatzrecht

Von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über die Überprüfung von Verträgen bis hin zur Durchsetzung Ihrer entstandenen Ansprüche im Zuge eines Zivilprozesses - Rechtsanwalt Weller berät aufgrund jahrelanger Erfahrung auch außerhalb des Arbeitsrechts.

Verkehrsrecht

Als Vertrauensanwalt des ACE Autoclub Europa e.V. unterstützt Sie Rechtsanwalt Weller bei der Durchsetzung Ihrer entstandenen Ansprüche nach Verkehrsunfällen, befasst sich für Sie mit Führerscheinsachen und übernimmt Ihre Vertretung bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten.

Sozialrecht

Abgelehnte Bescheide oder die Streichung beantragter Leistungen können weitreichende Folgen haben. Gerne beantwortet Rechtsanwalt Weller Fragen rund um die Durchsetzung von Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente, begleitet im Verfahren zur Anerkennung des Behinderungsgrades (GdB) oder berät bei Rückforderungsbegehren.


Kontakt

Über Ihren Fall werden sie ausführlich sprechen können. Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten werden besprochen. Als Partner der Kanzlei K3S Rechtsanwälte kann Rechtsanwalt Weller sofern erforderlich auf die Expertise seiner 16 Anwaltskollegen/innen zurückgreifen.

Mit Kanzleien in Filderstadt, Ostfildern und Reutlingen ist er für Sie problemlos erreichbar.

Gemeinsam werden sie eine Lösung finden!


Weitere Informationen zur Tätigkeit des Rechtsanwalts erhalten Sie unter:

www.arbeitsrecht-filderstadt.de

www.k3s-rechtsanwaelte.de/anwaelte/rechtsanwalt-jan-weller

Jan Weller ist gelistet in Rechtsanwälte Filderstadt und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Vorstandsmitglied ACE Kreis Göppingen-Esslingen

Bewertungen 52

IW

von I. W. am 03.06.2025 um 11:37 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Ich möchte meine äußerst positive Erfahrung mit Herr Weller im Bereich Arbeitsrecht teilen. Er hat mich in meinem Fall vor Gericht sehr kompetent vertreten. Besonders beeindruckt hat mich seine fundierte Fachkenntnis im Arbeitsrecht sowie seine klare und verständliche Kommunikation. Er hat meine Interessen stets engagiert und professionell vertreten, was letztlich zu einem guten Ergebnis geführt hat. Ich fühle mich durch seine Unterstützung bestens aufgehoben und kann ihn jedem, der rechtlichen Beistand im Arbeitsrecht benötigt, wärmstens empfehlen. Vielen Dank für die großartige Arbeit!
SS

von S. S. am 28.05.2025 um 10:13 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre hervorragende Begleitung während meiner arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bedanken. In einer für mich sehr belastenden und emotional schwierigen Zeit war Ihre ruhige, sachliche und zugleich empathische Art eine große Stütze. Sie haben es geschafft, mir inmitten all der Unsicherheit Klarheit, Orientierung und Stabilität zu geben – das war für mich mindestens genauso wertvoll wie Ihre fachliche Kompetenz. Mit großer Souveränität, Weitsicht und juristischem Know-how haben Sie die Verhandlung geführt – das Ergebnis spricht für sich. Ich bin sehr erleichtert und weiß Ihre Unterstützung und Ihr Engagement aufrichtig zu schätzen. Es ist beruhigend zu wissen, dass es Anwälte gibt, die nicht nur fachlich, sondern auch menschlich so überzeugend arbeiten. Ich werde Sie jederzeit und mit bestem Gewissen weiterempfehlen – und sollte ich wieder rechtliche Unterstützung benötigen, weiß ich genau, an wen ich mich wenden werde. Vielen Dank für alles!
IS

von I. S. am 22.04.2025 um 18:35 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Weller hat mich bei einer Kündigungsschutzklage betreut und ein tolles Ergebnis erreicht. Er war immer sehr gut erreichbar. Bei den Verhandlungen war Her Weller sehr kompetent, sachlich und ruhig. Die ganze Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber war für mich sehr belastend. Durch seine Worte und ruhige Art hat mir H.Weller Kraft gegeben nicht aufzugeben. Ich werde H. Weller mit besten Gewissen weiter empfehlen.

Rechtstipps 6

Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
(7)25.10.2023 von Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
Arbeitsrecht

Auch eine vermeintlich private WhatsApp Unterhaltung kann arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben.Dies entschied das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR

Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
(4)22.12.2022 (aktualisiert am 14.11.2023) von Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
Arbeitsrecht

Verjährung von Urlaub nur wenn der Arbeitgeber auch darauf hinweist Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung.Allerdings beginnt die dreijährige

Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
(1)14.05.2020 von Rechts- und Fachanwalt Jan Weller
Arbeitsrecht

Was bei einer Kündigung wegen Corona rechtlich zu beachten ist:Die Corona-Krise setzt das Arbeitsrecht und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft!Es gelten weiterhin die

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Die Anschrift der für unsere Kanzlei und die dort tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zuständige Rechtsanwaltskammer lautet:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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70173 Stuttgart
(Dietmar Straub, Jürgen Staufer, Frank Schwemmle, Albert Lichtenberger, Michael Rall, Jan Weller, Dr. Nils Schmid, Achim Eberle, Bernd Bauer, Cansu Ferhatoglu, Florian Mertens, Markus Nowroth, Fabian Kienzle, Vivien Dolde-Gass, Katharina Meyer-Bochmann, Steffen Pieper)
Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf für folgende Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:
  • Dietmar Straub
  • Frank Schwemmle
  • Albert Lichtenberger
  • Michael Rall
  • Jan Weller
  • Dr. Nils Schmid ab 01.07.2011
  • Achim Eberle
  • Florian Mertens
  • Cansu Ferhatoglu
  • Alexander Waibl
  • Markus Nowroth
  • Fabian Kienzle
  • Steffen Pieper
sowie bei der Allianz Versicherungs-AG, Uhlandstraße 2, 70182 Stuttgart für folgende Rechtsanwälte:
Jürgen Staufer
Dr. Nils Schmid bis 30.06.2011
Bernd Bauer
sowie bei der Axa Versicherung, Köln
Vivien Dolde-Gass
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Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Hinweis zur alternativen Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung und § 36 VSBG
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