"Private" whatsapp Nachricht kann zur Kündigung führen

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Auch eine vermeintlich private WhatsApp Unterhaltung kann arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben.


Dies entschied das Bundesarbeitsgericht zuletzt mit Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23.

Ein Arbeitnehmer hatte sich in einer aus 7 Mitgliedern bestehenden privaten Chat-Gruppe beleidigend, rassistisch und zu Gewalt aufstachelnd über Vorgesetzte und andere Kollegen geäußert.

Auf die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger zunächst in 2 Instanzen Erfolg, da die Gerichte ihm einen Vertrauensschutz zugute hielten, auf den er sich in der privaten Chat-Gruppe habe verlassen dürfen.

Dies sah das Bundesarbeitsgericht nun anders und verwies den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz.. 

Dort wird nun zu klären sein, ob der Kläger sich tatsächlich und wenn ja aus welchen Gründen angesichts der Gruppengröße auf den besonderen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation verlassen durfte. 


Dies ist wiederum abhängig vom Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chat-Gruppe. Insbesondere wenn beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Kollegen getätigt werden muss im Prozess also dargelegt werden können, warum man davon ausgehen durfte, dass diese Äußerungen geheim bleiben werden.

Festzuhalten ist somit, dass ein "absoluter" Vertrauensschutz sich nicht allein aus der Kommunikation in einer privaten Chat-Gruppe ergibt bzw. dass diese Kommunikation nicht von vornherein einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.



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