Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.


Überlassen Sie im Fall einer Kündigung nichts dem Zufall - gehen Sie von Anfang an die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht mit einem Spezialisten an - so erzielen Sie eine sehr gute Abfindung!
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Kündigung
am 20.04.2023
Ich hatte das große Glück, von einem äußerst kompetenten und engagierten Anwalt vertreten zu werden, als ich mich mit einer Kündigungsschutzklage auseinand …Weiterlesen
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Schulplatzklage
am 05.02.2023
Herr Usebach hat uns vor einigen Jahren erfolgreich in einer Schulplatzklage vertreten, sehr kompetent, sehr genau, sehr hartnäckig und eine tolle Kommunik …Weiterlesen
Rechtstipps
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Welche Folgen kann eine fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer haben?
(2) Rechtstipp vom 02.05.2023Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar u … Weiterlesen -
Wann sollte ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben?
(3) Rechtstipp vom 01.05.2023Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein schwerwiegender Einschnitt in das eigene Leben , da sie nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch eine existenzielle Bedrohung … Weiterlesen
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Über mich
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten?
Im Briefkasten wartete ein Kündigungsschreiben für Sie?
Sie wissen nicht, was Sie nun machen sollen?
Haben Sie einen Plan?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen plötzlich gekündigt?
Ihr Arbeitgeber hat Sie freigestellt und angekündigt Sie nun zu kündigen?
Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt für jeden Menschen ein einschneidendes Ereignis dar.
Woher kommt nun der Lohn? Bin ich krankenversichert? Wer zahlt meine Miete? Fragen über Fragen!
Lassen Sie sich helfen!
Retten Sie Ihren Arbeitsplatz oder fordern Sie für die Kündigung eine Abfindung!
Informieren Sie sich auf der Webseite über die Schwerpunktkanzlei JURA.CC und zögern Sie nicht die Kontaktaufnahme bei Fragen, denn gerade im Kündigungsfall ist die Zeit regelmäßig ein Faktor, der gegen Sie arbeitet.
Die Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertritt Sie schnell, effizient und hartnäckig.
Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt?
Im Kündigungsverfahren sind besonders kurze Klagefristen zu wahren (3 Wochen).
Zunächst rate ich Ihnen RUHE zu bewahren!
Dann biete ich Ihnen an, sich schnell bei mir zu melden.
Eine anwaltliche Vertretung im Gütetermin ist sowohl für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber sinnvoll.
Viele Kündigungen sind nicht gerechtfertigt und angreifbar – sichern Sie Ihre Rechte!
Wahren Sie als Arbeitnehmer Ihr Recht und lassen Sie sich nicht kündigen – sollte sich die Kündigung nicht abwehren lassen, werde ich versuchen eine möglichst hohe Abfindung für Sie zu erstreiten!
Die kanzlei JURA.CC ist spezialisiert auf die Kündigungsschutzrechte der Arbeitnehmer
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.JURA.CC
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Qualifikationen und Auszeichnungen
Kompetenzen
- Fachanwalt Arbeitsrecht
Sprachen
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Recht international
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Deutsches Recht
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