Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

JURA.CC - Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
JURA.CC - Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
Überlassen Sie im Fall einer Kündigung nichts dem Zufall - gehen Sie von Anfang an die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht mit einem Spezialisten an - so erzielen Sie eine sehr gute Abfindung!
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
HS
von H. S. am 14.04.2025 um 13:40 Uhr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Alle Bewertungen anzeigen (387)

Vertrauen Sie auf den Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. – Ihr kompetenter Partner im Kündigungsschutzrecht

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Ein Kündigungsschreiben in Ihrem Briefkasten wirft Fragen auf und sorgt für Unsicherheit? In solch einer Situation ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Sie kompetent und engagiert unterstützt.

Dr. jur. Jens Usebach LL.M. ist Ihr Spezialist für Kündigungsschutzrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Belangen des Kündigungsschutzes. Als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Schwerpunktkanzlei JURA.CC hat er sich auf Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Abmahnungen spezialisiert. Seine Expertise und sein zielgerichtetes Vorgehen bieten Ihnen die bestmögliche Unterstützung in schweren Zeiten.

Ihr Arbeitsplatz – Ihre Rechte

Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist für jeden Menschen ein einschneidendes Ereignis, das mit zahlreichen Ängsten und Unsicherheiten einhergeht: Wie geht es finanziell weiter? Welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung? Welche Schritte muss ich jetzt unternehmen? In dieser emotionalen und oft auch existenziellen Krise ist es entscheidend, einen klaren Kopf zu bewahren und schnell zu handeln. Dr. Usebach steht Ihnen als vertrauenswürdiger Ansprechpartner zur Seite, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Rettung Ihres Arbeitsplatzes: Dr. Usebach wird alles daran setzen, um die Kündigung abzuwehren und Ihre Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
  • Hohe Abfindungen: Sollte es notwendig sein, wird er sich dafür einsetzen, dass Sie eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten.
  • Optimale Arbeitszeugnisse: Um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sorgt er für ein positives und fair gestaltetes Arbeitszeugnis.

Effiziente Unterstützung – Von der Kündigung bis zur Klage

Sie wissen nicht, was Ihre nächsten Schritte sein sollen? Lassen Sie sich von Dr. Usebach beraten. Er steht Ihnen nicht nur bei der Prüfung der Kündigung zur Seite, sondern begleitet Sie auch durch den gesamten rechtlichen Prozess. In Kündigungsverfahren sind besondere Fristen zu beachten – oftmals haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Hier ist schnelles Handeln gefordert!

Durch eine anwaltliche Vertretung im Gütetermin sichern Sie Ihre Rechte und erhöhen Ihre Chancen auf eine gerechte Lösung. Viele Kündigungen sind nicht gerechtfertigt und können angefochten werden.

Kontaktieren Sie Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

Zögern Sie nicht, die ersten Schritte zu unternehmen! Auf der Webseite der Schwerpunktkanzlei JURA.CC finden Sie umfassende Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Lassen Sie sich in dieser schwierigen Zeit nicht allein – Vertrauen Sie auf die Expertise von Dr. Usebach, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Handeln Sie jetzt, bevor die Zeit gegen Sie arbeitet. Ihre Zukunft und Ihre finanzielle Sicherheit hängen von einer fundierten rechtlichen Beratung ab. Dr. Jens Usebach LL.M. ist bereit, Ihre Stimme zu sein

                                                                                                      

Mehr Informationen erhalten Sie auf  www.JURA.CC


Abfindung, Abfindungsvergleich, Zwischenzeugnis, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Annahmeverzugslohn, Arbeitsvertrag, Arbeitsunfall, Ausschlussfristen, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Entgelt / Lohn / Gehalt, Gehaltspfändung, Urlaub / Resturlaub / Urlaubsabgeltung, Freistellung, Befristung, Krankheit, Kündigung, Kündigungen Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage,  Nebentätigkeit, Weiterbeschäftigung, Versetzung, Umsetzung, Überstunden, Sonderkündigungsschutz, Wettbewerbsverbot, Wiedereinstellung, Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeugnissprache, Mobbing, Diskriminierung, AGG, Antidiskriminierung, Diskriminierungsklage, Diskriminierung, AGG-Klage, Antidiskriminierungsrecht, Antidiskriminierungsgesetz, Schwerbehindertendiskriminierung, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Diebstahl/Betrug durch Mitarbeiter, Kameraüberwachung, Mitarbeiterüberwachung, Überwachung am Arbeitsplatz, Datenschutz, Datenschutzverstoß, Vertrauensbruch, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, Abrechnung, Kassendiebstahl, Einbruch, Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, fristlose Kündigung, Kündigungsschutz, personenbedingt, betriebsbedingt, verhaltensbedingt, krankheitsbedingt, fristlos, außerordentlich, ordentlich, fristgerecht. Entgeltfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Freistellung, Freistellungsanspruch, Beschäftigungsanspruch, Weiterbeschäftigungsanspruch, Wiedereinstellung, Befristung, Entfristung, Entfristungsklage

Dr. jur. Jens Usebach LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Bilder

Bilder

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht

    Fachanwalt für Sozialrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fachanwalt für Sozialrecht
  • Master of Laws (LL.M.)

    Master of Laws (LL.M.)

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Master of Laws (LL.M.)
  • Diplom-Jurist

    Diplom-Jurist

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Diplom-Jurist

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 387

HS

von H. S. am 14.04.2025 um 13:40 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Usebach hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit – konkret bei einer Kündigungsschutzklage – äußerst kompetent und engagiert vertreten. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, in den besten Händen zu sein. Er nahm sich Zeit, mein Anliegen ausführlich zu besprechen, erklärte mir die rechtlichen Zusammenhänge verständlich und entwickelte eine durchdachte Strategie. Besonders beeindruckt haben mich seine fachliche Expertise im Arbeitsrecht, seine ruhige und zugleich entschlossene Art sowie seine Verhandlungsstärke. Dank seiner Unterstützung konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Ich bin äußerst dankbar für die hervorragende Betreuung und kann Dr. Usebach uneingeschränkt weiterempfehlen!
WK

von W. K. am 09.04.2025 um 18:08 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Ich kann Rechtsanwalt Dr. Usebach uneingeschränkt empfehlen! Er hat mich kompetent und mit großem Engagement bei meiner Kündigungsschutzklage vertreten. Dank seiner hervorragenden Arbeit konnte eine attraktive Abfindung erzielt werden – zusätzlich erhielt ich ein sehr gutes Arbeitszeugnis sowie eine sofortige Freistellung. Die Zusammenarbeit war jederzeit professionell, vertrauensvoll und erfolgreich. Vielen Dank!
SK

von S. K. am 30.03.2025 um 10:32 Uhr

Vertretung bei Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Sehr gute Vertretung und Verhandlung mit meinem Arbeitgeber.

Rechtstipps 763

Titelbild
23.04.2025 von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Arbeitsrecht

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist bei Arbeitnehmern oft die Verunsicherung groß: Muss ich unterschreiben? Welche Folgen hat das für mein Arbeitsverhältnis, meine finanzielle

Titelbild
22.04.2025 von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Arbeitsrecht

Ein arbeitsrechtlicher Fachbeitrag zur geplanten Neuregelung der Höchstarbeitszeit im KoalitionsvertragI. Einleitung: Flexibilisierung der Arbeitszeit als politische ZielsetzungDer klassische

Kündigung wegen Currywurst? Rauswurf wegen eines Selfies mit einem Affenbaby? Was auf den ersten Blick nach Comedy klingt, hat oft einen ernsten arbeitsrechtlichen Hintergrund. Denn im deutschen

Kontaktdaten von Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

  • Adresse

    Heumarkt 50
    50667 Köln

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutzrecht
Heumarkt 50
50667 Köln
E-Mail: kanzlei@JURA.CC
Telefon: [0 22 1] 95 81 – 4 3 2 1
Fax: [0 22 1] 95814320
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer:
Zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, Tel. 0221/9730100
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
Fachanwaltsordnung FAO
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft CCBE
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 250.000 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Name und Sitz der Versicherungsgesellschaft: R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Verantwortlich für den Inhalt nach § § 18 Abs. 2 MStV:
Jens Usebach, Heumarkt 50, 50667 Köln
DL InfoV: Jens Usebach, Rechtsanwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
5,0387 Bewertungen

FAQ