

Überlassen Sie im Fall einer Kündigung nichts dem Zufall - gehen Sie von Anfang an die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht mit einem Spezialisten an - so erzielen Sie eine sehr gute Abfindung!
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über mich
Vertrauen Sie auf den Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. – Ihr kompetenter Partner im Kündigungsschutzrecht
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Ein Kündigungsschreiben in Ihrem Briefkasten wirft Fragen auf und sorgt für Unsicherheit? In solch einer Situation ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Sie kompetent und engagiert unterstützt.
Dr. jur. Jens Usebach LL.M. ist Ihr Spezialist für Kündigungsschutzrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Belangen des Kündigungsschutzes. Als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Schwerpunktkanzlei JURA.CC hat er sich auf Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Abmahnungen spezialisiert. Seine Expertise und sein zielgerichtetes Vorgehen bieten Ihnen die bestmögliche Unterstützung in schweren Zeiten.
Ihr Arbeitsplatz – Ihre Rechte
Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist für jeden Menschen ein einschneidendes Ereignis, das mit zahlreichen Ängsten und Unsicherheiten einhergeht: Wie geht es finanziell weiter? Welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung? Welche Schritte muss ich jetzt unternehmen? In dieser emotionalen und oft auch existenziellen Krise ist es entscheidend, einen klaren Kopf zu bewahren und schnell zu handeln. Dr. Usebach steht Ihnen als vertrauenswürdiger Ansprechpartner zur Seite, um folgende Ziele zu erreichen:
- Rettung Ihres Arbeitsplatzes: Dr. Usebach wird alles daran setzen, um die Kündigung abzuwehren und Ihre Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
- Hohe Abfindungen: Sollte es notwendig sein, wird er sich dafür einsetzen, dass Sie eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten.
- Optimale Arbeitszeugnisse: Um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sorgt er für ein positives und fair gestaltetes Arbeitszeugnis.
Effiziente Unterstützung – Von der Kündigung bis zur Klage
Sie wissen nicht, was Ihre nächsten Schritte sein sollen? Lassen Sie sich von Dr. Usebach beraten. Er steht Ihnen nicht nur bei der Prüfung der Kündigung zur Seite, sondern begleitet Sie auch durch den gesamten rechtlichen Prozess. In Kündigungsverfahren sind besondere Fristen zu beachten – oftmals haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Hier ist schnelles Handeln gefordert!
Durch eine anwaltliche Vertretung im Gütetermin sichern Sie Ihre Rechte und erhöhen Ihre Chancen auf eine gerechte Lösung. Viele Kündigungen sind nicht gerechtfertigt und können angefochten werden.
Kontaktieren Sie Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Zögern Sie nicht, die ersten Schritte zu unternehmen! Auf der Webseite der Schwerpunktkanzlei JURA.CC finden Sie umfassende Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Lassen Sie sich in dieser schwierigen Zeit nicht allein – Vertrauen Sie auf die Expertise von Dr. Usebach, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Handeln Sie jetzt, bevor die Zeit gegen Sie arbeitet. Ihre Zukunft und Ihre finanzielle Sicherheit hängen von einer fundierten rechtlichen Beratung ab. Dr. Jens Usebach LL.M. ist bereit, Ihre Stimme zu sein
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.JURA.CC
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von H. S. am 14.04.2025 um 13:40 Uhr
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Gesetzliche Berufsbezeichnung:
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Zuständige Kammer:
Zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, Tel. 0221/9730100
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
Fachanwaltsordnung FAO
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft CCBE
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/).
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 250.000 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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