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Rechtsanwalt

Jochen Busch-von Krause

Kanzlei Busch-von Krause
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Sie können mich bei Bedarf per E-Mail erreichen oder aber einen Termin für eine Videobesprechung über Zoom oder Skype vereinbaren.
EM
von E. M. am 27.03.2025 um 18:39 Uhr
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Verkehrsrecht
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Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen unten genannten Bereichen. Sie können einen persönlichen Termin vereinbaren. Ich biete aber auch die Abwicklung des Mandats per Email und Telefon an, so dass in den meisten Fällen ein persönlicher Termin nicht erforderlich ist.

Dies sind meine Rechtsgebiete:

Verkehrsrecht

Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht als kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung. 

Mein Fachbereich umfasst:

1. Verkehrsunfallrecht

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet vor allem die Abwicklung der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Dies umfasst die Geltendmachung von Nutzungsausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden und im Einzelfall häufig vieler anderer Schadenspositionen. In diesem Zusammenhang bin ich Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen und setzte mich für Sie mit der Gegenseite und den Ermittlungsbehörden auseinander. Bei Bedarf enpfehle ich Ihnen einen Sachverständigen für die Ermittlung der Schadenshöhe und wickle die Reparatur mit Ihrer Werkstatt ab. Bei einem unverschuldeten Unfall ist meine Leistung für Sie kostenlos.

Das Rechtsgebiet beinhaltet aber auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kaskoversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Berufsgenossenschaft, der Rechtsschtzversicherung und die Auseinandersetzung mit sämtlichen potentiellen Gegnern und Partnern im zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.


2. Verkehrszivilrecht

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet zum Beispiel die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen aus einem Kaufvertrag über einen Pkw wie beispielsweise die Mängelbeseitigung, die Nachlieferung oder den Rücktrit mit anschließender Rückabwicklung des Kaufvertrags. Es beinhaltet aber auch die Befassung mit sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag über einen Pkw, im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Pkw, im Zusammenhang mit der Versicherung eines Pkw und vieles mehr


3. Verkehrsstraf und -ordnungswidrigkeitenrecht

Dieses Rechtsgebiet beinhaltet die Verteidigung in sämtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat wie etwa dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), der Trunkenheit im Straßenverkehr, vorsätzliche oder fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr, Fahren ohne Versicherungsschutz, illegale Autorennen und vieles mehr.

Zudem unterfällt diesem Rechtsgbiet jede Verteidigung in einer Bußgeldsache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wie etwa gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt, Drogenfahrt, unerlaubte Handynutzung, Vorfahrtsverstoß mit und ohne Unfall und vieles mehr. In diesem Bereich kommt es dem Betroffenen häufig darauf an Punkte in Flensburg zu vermeiden oder aber ein angedrohtes Fahrverbot abzuwenden. In diesem Bereich bin ich aufgrund meiner Erfahrung und Ausbildung besonders spezialisiert.


4. Verkehrsverwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst die Vertretung im Zusammenhang mit der Erteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrlerlaubnisbehörde. Dies beinhaltet auch die Vertretung bei der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder der Vorlage eines verkehrspsychlogischen Gutachtens. Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen un Problemen mit Ihrer Fahrerlaubnis und Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Insbesondere im Themenbereicht Medizinalcannabis und der fahrerlaubnisrechtliche Bewertung der Dauermedikation mit Cannabis verfüge ich über Spezialwissen und Erfahrung und einer Vielzahl bearbeiteter Fälle.

Die Kanzlei besteht seit Anfang der 1980er Jahre und war seit jeher auf das Zivilrecht und ausgewählte Bereiche des Straf- und Verwaltungsrechts ausgerichtet. Nachdem ich 2008 meine Ausbildung abgeschlossen hatte, trat ich in die Kanzlei ein und übernahm diese im Frühjahr 2011. 

Ich bin seit Beginn meiner Tätigkeit als Anwalt auf das Verkehrsrechtspezialisiert. Aufgrund dieser Spezialisierung, dem damit verbundenen vertieften Fachwissens und meiner umfangreichen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet wurde mir im August 2014 nach dem Bestehen der Fachanwaltsprüfung der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen. Ich bin Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE) und Vertragsanwalt des verbraucherorientierten Schaden-Management-Services.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.kanzlei-busch.de

Jochen Busch-von Krause ist gelistet in Rechtsanwälte Bremen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Bremischer Anwaltsverein
  • ArGe Verkehrsrecht
  • Vertrauensanwalt des ACE

Bewertungen 125

EM

von E. M. am 27.03.2025 um 18:39 Uhr

Effektivität ohne Schnörkel
Verkehrsrecht
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CS

von C. S. am 28.02.2025 um 10:49 Uhr

Super Leistung!
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Leistung von Herrn Busch-von Krause. Der Kontakt war einfach und unkompliziert. Mein Anliegen wurde geklärt. Ich bin sehr froh und würde mich wieder für diese Kanzlei entscheiden. Vielen Dank!
PS

von P. S. am 06.02.2025 um 13:46 Uhr

Weiß, was er tut
Verkehrsrecht
Herr Busch-von Krause hat uns den Nachwirkungen eines Verkehrsunfalls unterstützt und am Ende eine Einstellung des Verfahrens erwirkt. Damit und auch mit der reibungslosen und unkomplizierten Abwicklung waren wir sehr zufrieden.

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Bei der Beurteilung der Auswirkungen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens mit verkehrsrechtlichem Bezug auf den Punktestand des Mandanten im Fahreignungsregister in Flensburg können immer wieder

Kontaktdaten von Jochen Busch-von Krause

  • Adresse

    An der Lesumer Kirche 12
    28717 Bremen

    6.668,26 km (von Ihrem Standort)

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  • Adresse

    Stau 123
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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Kanzlei-Impressum

Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Besitzer und Verantwortlicher dieses Profils ist
Jochen Busch
An der Lesumer Kirche 12, 28717 Bremen

Telefon 0421 - 632 011
Telefax 0421 - 632 013

info [@] kanzlei-busch [.] de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Jochen Busch
Anschrift wie oben

Berufs-Zulassung:
Jochen Busch ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Zuständige Kammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37
28195 Bremen
Telefon 0421 168 97-0, Telefax 0421 168 97-20
kontakt@rak-bremen.de
www.rak-bremen.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der
Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf
www.brak.de

Pfichtangaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVO)

Diensteanbieter:
Jochen Busch
An der Lesumer Kirche 12, 28717 Bremen

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Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt. Zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen.
Knochenhauerstraße 36/37
28717 Bremen.

Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG, Verwaltungsdirektion Hannover, Schützenallee 5, 30519 Hannover

Widerstreitende Interessen:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme des Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bremen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( § 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden:

schlichtungsstelle@brak.de
www.brak.de
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  • Wie lange dauert es, bis ich von Jochen Busch-von Krause eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Jochen Busch-von Krause stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Jochen Busch-von Krause sind:
    Mo.–Do.: 09:00–13:00
    14:30–18:00
    Fr.: 09:00–13:00.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Jochen Busch-von Krause variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
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    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Jochen Busch-von Krause stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Jochen Busch-von Krause weitere Kontaktwege.