
Bewertungen von Jochen Sauer
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66 Bewertungen
Klärung Vorgehensweise gegen gewerblichen Vermieter
von H. K. am 21.05.2022
Ein sehr sympathischer Mensch. Hat mir sehr detailliert und sachlich meine Möglichkeiten aufgezeigt, was wiederum eine mögliche falsche Vorgehensweise ausschließt. Ich kann Herrn Jochen Sauer absolut empfehlen.
Forderung von unbezahlten Rechnungen
von R. H. am 16.05.2022
Ich wandte mich an Jochen Sauer, da ich Hilfe benötigte als ein Kunde von mir seine Rechnungen nach mehrfacher Aufforderung nicht bezahlte. Nach einem spontanen, unverbindlichen Beratungsgespräch leitete er alles unkompliziert in die Wege, um mir bei meinem Problem zu helfen. Bei jedem Anliegen konnte ich mich an Jochen Sauer wenden und erhielt stets zügig eine Rückmeldung. Dank der von ihm eingeschalteten Gerichtsvollzieherin habe ich nun den gesamten offenen Betrag erhalten und würde mich immer wieder an ihn wenden.
Sehr emfehlenswert bei Maklerstreitigkeiten
von M. R. am 16.02.2022
Herr Sauer hat uns kompetent und feundlich beraten, ist sehr ehrlich und hat einen guten Vergleich für uns erwirkt. Ich schätze (da wir uns gerade in Südamerika befinden und nicht zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland kommen wollten), daß wir mit ihm einen noch besseren Ausgang der Angelegenheit erreicht hätten!
Top Beratung
von C. B. am 03.02.2022
Sehr zufrieden mit der kompetenten Beratung von Herrn Sauer.
Selbst offene Fragen nach dem Termin in der Kanzlei wurden sehr schnell, ausführlich und fachkompetent per E-Mail beantwortet.
Herzliche Empfehlung, wir werden Herrn Sauer bei Bedarf erneut kontaktieren.
Selbst offene Fragen nach dem Termin in der Kanzlei wurden sehr schnell, ausführlich und fachkompetent per E-Mail beantwortet.
Herzliche Empfehlung, wir werden Herrn Sauer bei Bedarf erneut kontaktieren.
Guter Anwalt
von T. L. am 23.12.2021
Einwandfreie und unkomplizierte Bearbeitung
Beratung
von D. A. am 26.11.2021
Sehr schnelle Terminvergabe.
Er hat uns sehr kompetent, freundlich und fachlich beraten. Wir würden ihn weiterempfehlen und bei anderen Fragen wieder kontaktieren.
Er hat uns sehr kompetent, freundlich und fachlich beraten. Wir würden ihn weiterempfehlen und bei anderen Fragen wieder kontaktieren.
Erbangelegenheiten
von R. P. am 06.08.2021
Sehr gute fachliche Beratung,immer gut zu erreichen,sehr freundlich und sehr verständliche Ausdrucksweise.Immer wenn wir einen Anwalt benötigen ist Herr Sauer für uns die erste Anlaufstelle.
Sehr kompetenter und sehr natürlich nicht überheblich !!!!
von J. W. am 12.07.2021
Herr Jochen Sauer hat mich jetzt das 2 Mal beraten ohne das etwas nicht geklärt oder nicht beantwortet gewesen wäre...sehr nett freundlich war auch persönlich am Telefon als ich den Termin abgemacht hatte Respekt von Mir.Ich kann Herr Jochen Sauer jeder Zeit empfehlen volle Punktzahl von mir.
Mietrecht
von M. S. am 25.06.2021
Herr Sauer ist ein guter Zuhörer. Er nimmt sich Zeit und gibt Ratschläge.
Nach der Erstberatung habe ich bereits Vertrauen aufgebaut.
Nach der Erstberatung habe ich bereits Vertrauen aufgebaut.
Einfach perfekt!!!
von M. B. am 31.05.2021
Herr Sauer hat mich klar und sicher und dazu schnell und freundlich beraten. Schon beim 1. Telefongespräch fühlte ich mich verstanden und das blieb auch so, einfach kompetent.
In meiner heiklen, sensiblen Mietsache war er mir eine wirklich große Hilfe. Vielen Dank.
M. Becker
In meiner heiklen, sensiblen Mietsache war er mir eine wirklich große Hilfe. Vielen Dank.
M. Becker
Erbrecht / Kaufvertrag mit möglichen Auswirkungen sowie verschiedenen Steuer-Modellen
von M. E. am 11.01.2021
Sehr positiver Umgang mit Kunden. Hier wird geballte Ladung an Wissen vermittelt und kompetent auf Fragen geantwortet. Darüber hinaus werden auch Hinweise und mögliche Auswirkungen besprochen.
Auf weitere Rückfragen nach dem Termin, wird sich ebenfalls Zeit genommen.
Ich habe mich sehr wohl gefühlt und mir wurde geholfen. Daher kann ich Hr. J. Sacher als Rechtsanwalt und auch die Kanzlei (zum Thema Steuer-Modellen) empfehlen.
Auf weitere Rückfragen nach dem Termin, wird sich ebenfalls Zeit genommen.
Ich habe mich sehr wohl gefühlt und mir wurde geholfen. Daher kann ich Hr. J. Sacher als Rechtsanwalt und auch die Kanzlei (zum Thema Steuer-Modellen) empfehlen.
Besten Dank für Ihren Hinweis.
von C. M. am 11.12.2020
Mich hat vor allem überrascht,
dass Sie geantwortet haben.
Besten Dank dafür!
dass Sie geantwortet haben.
Besten Dank dafür!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Ich antworte in der Regel auf jede Nachricht innerhalb von 24 Stunden während Werktagen.
Ich antworte in der Regel auf jede Nachricht innerhalb von 24 Stunden während Werktagen.
Top zügig geantwortet
von S. D. am 05.11.2020
Sehr rasch geantwortet
Kein Hochgestochener Schnösel
von H. B. am 02.10.2020
Ich würde gerne 10 Sterne geben!!
Bei Herrn Jochen Sauer ist man in den allerbesten Händen!! Er ist absolut ehrlich und verspricht keine Sterne vom Hinmel!
Er sagt klip und klar was geht und was nicht!!
Ebenso ist er fast immer telefonisch erreichbar und falls er wirklich mal nicht da ist bekommt man zeitnah einen Rückruf!
E-Mails werden mega schnell beantwortet!!
Ich suchte schon immer nach genau so einem Anwalt, der sich nicht hinter einer Sekretärin verstecken muss!! 👌👌👌👌 Der einem auf Augenhöhe gegenüber steht und einen nicht von oben herab behandelt!!
Bei Herrn Jochen Sauer ist man in den allerbesten Händen!! Er ist absolut ehrlich und verspricht keine Sterne vom Hinmel!
Er sagt klip und klar was geht und was nicht!!
Ebenso ist er fast immer telefonisch erreichbar und falls er wirklich mal nicht da ist bekommt man zeitnah einen Rückruf!
E-Mails werden mega schnell beantwortet!!
Ich suchte schon immer nach genau so einem Anwalt, der sich nicht hinter einer Sekretärin verstecken muss!! 👌👌👌👌 Der einem auf Augenhöhe gegenüber steht und einen nicht von oben herab behandelt!!
Super Service
von M. D. am 17.09.2020
Wir können Herrn Sauer nur empfehlen. Super Beratung, sehr kompetent und jederzeit erreichbar!
Rückzahlung der Mietkaution
von A. B. am 15.09.2020
Sehr schnelle Antwort, auch wenn diese nicht so ausfiel wie von mir erwartet.
Einsicht Nebenkostenbelege
von A. G. am 06.05.2020
Herr Sauer vertritt uns sehr engagiert und hat innerhalb kürzester Zeit ein für uns sehr zufriedenstellendes (Zwischen-)Ergebnis erreicht (auch wenn die Sache schlussendlich noch nicht vollständig erledigt ist). Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Herr Sauer und werden ihn auch zukünftig mit der Betreuung unserer Angelegenheiten betrauen.
Eigenbedarfskündigung
von M. M. am 17.03.2020
Herr Sauer nahm die Kündigung vor und setzte diese auch später bei Gericht durch.
Viele Dank
Viele Dank
ebay Kauf nicht geliefert
von B. S. am 04.12.2019
Herr Sauer hat mich gut und schnell beraten und dank seiner Hilfe konnte ich selbst tätig werden und mein Recht durchsetzen.
Scheidung und Unterhalt.
von M. C. am 17.10.2019
Leider muss ich die bisher sehr guten Bewertungen relativieren. Zumindest in meinem Fall. Herr Sauer reagierte in meinen Angelegenheiten, viel zu zurückhaltend und ohne jeglichen Biss, den ein gewiefter Anwalt haben sollte. Die Auseinandersetzungen mit der Gegenseite waren kraftlos und daher war auch der gegnerische Anwalt durchgehend unbeeindruckt. Über ein Jahr voller Fristen, die ohne jegliche Ergebnisse im Sand verliefen. Fazit: Herr Sauer mag für harmlosere Fälle, mit ein wenig Schriftverkehr geeignet sein, hat aber gegen ausgefuchste Anwälte, keine Chance.
Positiv ist allerdings zu erwähnen, dass man Herrn Sauer sehr gut persönlich erreichen kann, um kurzfristig etwas zu besprechen.
Positiv ist allerdings zu erwähnen, dass man Herrn Sauer sehr gut persönlich erreichen kann, um kurzfristig etwas zu besprechen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Bewertung, welche ich leider nicht ganz nachvollziehen kann, da Sie mich viermal hintereinander mit unterschiedlichen Angelegenheit beauftragt haben, obwohl ein Anwaltswechsel möglich gewesen wäre.
Wenn ich mich richtig erinnere, beauftragten Sie mich Ende September 2017 mit der Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt. Da Sie meine Dienste nicht aus eigener Tasche bezahlen konnten und für diese Angelegenheit keine Rechtsschutzversicherung eintrat, musste zunächst ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Dennoch konnte das erste Aufforderungsschreiben Anfang Oktober 2017 an den Gegner versandt werden. Rund zwei Wochen später erhielten wir bereits die Antwort und es flossen erste Unterhaltszahlungen. Im Dezember teilten Sie mir mit, dass einige Verpflichtungen Ihres Ehemannes weggefallen seien, weshalb wir noch am 06.12.2017 enen erhöhten Unterhalt geltend machten. Nachdem Ihr Ehemann die Frist nicht einhielt, wurde eine diesbezügliche Klage bei gericht im Januar eingereicht. Auch hier musste zuerst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, was natürlich etwas Zeit und Ihre Mitarbeit in Anspruch nimmt. Das Klageverfahren wurde dann im März abgeschlossen und Sie erhielten den Unterhalt.
Im Mai 2018 sollte ich für Sie den Scheidungsantrag einreichen, was auch geschah. Die Scheidung erfolgte dann im September 2018. Auch hier musste zunächst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, da Sie zur eigenständigen Zahlung nicht in der Lage waren. Die Dauer der gerichtlichen Verfahren kann ich leider nicht beeinflussen.
Im Dezember 2018 beauftragten Sie mich mit der Berechnung und Geltendmachung von Aufstockungsunterhalt. Hierzu mussten wir Ihren Ex-Mann zur Auskunft auffordern. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde auch hier ein Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht, welchen wir gewonnen haben.
Im Januar 2019 beauftragten Sie mich dann mit der Zwangsvollstreckung bezüglich einen kleinen Teils von Unterhalt, welcher nicht bezahlt wurde. Dieser Antrag wurde eingereicht und vom Gerichtsvollzieher bearbeitet.
Die Bilanz zeigt also, dass wir sämtliche Anträge bei Gericht durchsetzen konnten und der "ausgefuchste" gegnerische Kollege verloren hat.
Korrekt ist, dass ich sämtliche Angelegenheiten nüchtern und ohne Polemik bearbeite. Ich möchte meinen Mandanten die realistischen Erfolgsaussichten darlegen und hiermit bei der Abwägung der nächsten Schritte helfen. Aus meiner Sicht ist es meinen Mandanten nicht nützlich, wenn überhastet und lautstark Klagen eingereicht werden und diese, wegen unterlassener Fristsetzung, verloren gehen. Die gegnerischen Kollegen und auch die Richter lassen sich von haltlosem und lautstarkem Vortrag sicher nicht beeindrucken. Der Vortrag sollte daher werthaltig sein und nicht nur bissig. Aus diesem Grund wäge ich ruhig die Chance ab und empfehle dann den erfolgversprechensten Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Sauer
vielen Dank für Ihre Bewertung, welche ich leider nicht ganz nachvollziehen kann, da Sie mich viermal hintereinander mit unterschiedlichen Angelegenheit beauftragt haben, obwohl ein Anwaltswechsel möglich gewesen wäre.
Wenn ich mich richtig erinnere, beauftragten Sie mich Ende September 2017 mit der Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt. Da Sie meine Dienste nicht aus eigener Tasche bezahlen konnten und für diese Angelegenheit keine Rechtsschutzversicherung eintrat, musste zunächst ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Dennoch konnte das erste Aufforderungsschreiben Anfang Oktober 2017 an den Gegner versandt werden. Rund zwei Wochen später erhielten wir bereits die Antwort und es flossen erste Unterhaltszahlungen. Im Dezember teilten Sie mir mit, dass einige Verpflichtungen Ihres Ehemannes weggefallen seien, weshalb wir noch am 06.12.2017 enen erhöhten Unterhalt geltend machten. Nachdem Ihr Ehemann die Frist nicht einhielt, wurde eine diesbezügliche Klage bei gericht im Januar eingereicht. Auch hier musste zuerst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, was natürlich etwas Zeit und Ihre Mitarbeit in Anspruch nimmt. Das Klageverfahren wurde dann im März abgeschlossen und Sie erhielten den Unterhalt.
Im Mai 2018 sollte ich für Sie den Scheidungsantrag einreichen, was auch geschah. Die Scheidung erfolgte dann im September 2018. Auch hier musste zunächst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, da Sie zur eigenständigen Zahlung nicht in der Lage waren. Die Dauer der gerichtlichen Verfahren kann ich leider nicht beeinflussen.
Im Dezember 2018 beauftragten Sie mich mit der Berechnung und Geltendmachung von Aufstockungsunterhalt. Hierzu mussten wir Ihren Ex-Mann zur Auskunft auffordern. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde auch hier ein Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht, welchen wir gewonnen haben.
Im Januar 2019 beauftragten Sie mich dann mit der Zwangsvollstreckung bezüglich einen kleinen Teils von Unterhalt, welcher nicht bezahlt wurde. Dieser Antrag wurde eingereicht und vom Gerichtsvollzieher bearbeitet.
Die Bilanz zeigt also, dass wir sämtliche Anträge bei Gericht durchsetzen konnten und der "ausgefuchste" gegnerische Kollege verloren hat.
Korrekt ist, dass ich sämtliche Angelegenheiten nüchtern und ohne Polemik bearbeite. Ich möchte meinen Mandanten die realistischen Erfolgsaussichten darlegen und hiermit bei der Abwägung der nächsten Schritte helfen. Aus meiner Sicht ist es meinen Mandanten nicht nützlich, wenn überhastet und lautstark Klagen eingereicht werden und diese, wegen unterlassener Fristsetzung, verloren gehen. Die gegnerischen Kollegen und auch die Richter lassen sich von haltlosem und lautstarkem Vortrag sicher nicht beeindrucken. Der Vortrag sollte daher werthaltig sein und nicht nur bissig. Aus diesem Grund wäge ich ruhig die Chance ab und empfehle dann den erfolgversprechensten Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Sauer
Kauf bei Ebay wird nicht geliefert
von B. T. am 08.10.2019
Herr Sauer hat mich gut beraten und dank seiner Hilfe konnte ich selbst tätig werden und mein Recht durchsetzen.
Rückzahlung der Mietkaution
von J. W. am 01.10.2019
Herr Sauer hat mich sehr gut und sachlich beraten. Die Angelegenheit wurde durch seine Vertretung sehr schnell und unkompliziert erledigt.
Vielen Dank dafür. Ich kann Herrn Sauer als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.
Vielen Dank dafür. Ich kann Herrn Sauer als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.
Eigenbedarfskündigung
von D. P. am 24.07.2019
Sehr sachliche, ehrliche und freundliche Heransgehensweise des Sachverhaltes. Während der Klage immer erreichbar und stets um eine schnelle Klärung bemüht. Ausserordentlich empfehlenswert!
.......
von A. B. am 13.03.2019
Sehr gute Beratung ,danke .
ebay Ware nicht erhalten
von R. N. am 04.03.2019
Die Antwort war sehr hilfreich und ich benote sie positiv.
Die Kosten für ein Verfahren übersteigen weit den Warenwert.
Die Kosten für ein Verfahren übersteigen weit den Warenwert.