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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

HT

von H. T. am 04.04.2018 um 15:40 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr RA Wuppermann agiert schnell, klar und direkt und baut hierbei trotz angespannter Sachlage zeitnah ein konstruktives Arbeits- und Vertrauensverhältnis mit allen Vertragspartei auf.

Seine fachlich kompetente Vertragsgestaltung und seine empathische Herangehensweise haben zu einer sehr zufriedenstellenden und schellen Einigung geführt.

Herr RA Wuppermann hält auch nach Vertragsabschluss eigeninitiativ und regelmäßig die Einhaltung der Vereinbarungen nach.

Ich habe Herrn RA Wuppermann bereits anderen Senior Executives aus meinem Netzwerk gerne weiterempfohlen.
Die Bewertung macht mich sehr froh und dankbar, weil ich mich und meine Art zu Agieren gut getroffen fühle. Mir ist nicht nur wichtig, ein gutes Ergebnis zu erreichen, sondern dabei meine Mandantin / meinen Mandanten in seiner Situation wahrzunehmen und ihr / ihm so viele Sorgen wie möglich abzunehmen! Hier ist das gut gelungen, weil ein belastbares Vertrauensverhältnis entstanden ist.

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
RH

von R. H. am 27.03.2018 um 20:19 Uhr

Erbrecht Erklärung
Erbrecht
Sehr gut.
Gegenstand der Beratung war das Testament des Schwiegervaters und dessen Auswirkungen; zwar ist der Ehemann zum Alleinerben eingesetzt, aber die Stiefmutter hat das Recht des Nießbrauchs auf sämtlichen Immobilien - darunter mehrere Zinshäuser. Anlass der Beratung war u.a., dass der Schwiegervater in dem Testament seinen Enkelsohn als Ersatzerben benannt hat. Hieraus hat die Mandantin fälschlicherweise geschlossen, dass der Erbe (ihr Ehemann) die von ihm zu treffenden Entscheidungen mit seinem Sohn abstimmen müsse. Auch wenn dies nicht zutrifft, so ist die Situation des Erben schon ohnehin schwierig genug, weil ihm der Erblasser keine freien Mittel hinterlassen hat, mit denen er für den Erhalt der Zinshäuser sorgen könnte. Hieraus entsteht die wenig vorteilhafte Notwendigkeit, in Abstimmung mit der Nießbrauchsberechtigten Immobilien zu verkaufen und dabei ihr Recht abzulösen.

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Erbrecht
TE

von T. E. am 23.03.2018 um 14:38 Uhr

Betriebsbedingte Kündigung/ Verhandlung Abfindung/ Zeugnisfragen/ Arbeitsrechtsschutz, etc
Arbeitsrecht
Ich habe Herrn Wuppermann schon mehrfach für arbeitsrechtliche Themen konsultiert und stets eine professionelle Begleitung und kompetente Beratung erhalten.
Er nimmt sich viel Zeit für die Beantwortung von Fragen und klärt sehr genau über relevante Sachverhalte auf. Auch aus vergangener Erfahrung empfehle ich Herrn Wuppermann für arbeitsrechtliche Themen sehr. Er ist stets ansprechbar und kümmert sich zügig.
Die Beratung und Begleitung dieser Mandantin erstreckt sich tatsächlich bereits über einige Jahre! Eine frühe Kontaktaufnahme bei auftauchenden Problemen hat sich bewährt. Dabei ist im Arbeitsrecht unbedingt eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, weil üblicherweise die Kosten des eigenen Anwalts vom Mandanten selbst getragen werden müssen. Dass der Arbeitgeber sich dazu bereit erklärt, auch diese Kosten zu übernehmen, ist eher die Ausnahme.

Danke für die gute Bewertung!
Johannes Wuppermann/ Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
TS

von T. S. am 20.03.2018 um 15:54 Uhr

Bestmögliche Unterstützung
Arbeitsrecht
Äusserst kompetent in fachlicher und menschlicher Dimension.
Behält stets den Überblick, sehr strukturiert arbeitend,
Kommunikation hervorragend und zeitnah,
auf Augenhöhe mit dem Mandanten -
Fazit besser geht nicht.
Eindeutige Empfehlung.
Ein herzliches Dankeschön
Der Arbeitgeber hat es darauf angelegt, den Mandanten durch eine fristlose Kündigung um sein Gehalt für die letzten drei Monate zu bringen und sich zusätzlich geweigert, bei offensichtlich vorliegenden Voraussetzungen einen vereinbarten Bonus auszuzahlen. Einsichtsbereitschaft war auf Arbeitgeberseite nicht vorhanden! Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit bestand in der Stärkung des Mandanten, dem ich leider die mit dem ein Jahr dauernden Prozess verbundenen Sorgen nicht ersparen konnte. Der Mandant hat sein Geld in vollem Umfang erhalten, der Arbeitgeber hat alles bezahlt. Nur die Kosten der I. Instanz musste mein Mandant selbst tragen, weshalb ich immer den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehle.

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
MR

von M. R. am 19.03.2018 um 15:23 Uhr

Mitarbeiterinformation zum Firmenverkauf
Arbeitsrecht
Die Mitarbeiterinformationen zur Firmenveräußerung
wurden von Herrn Wuppermann schnell und umfangreich
zur Verfügung gestellt.
Thema Betriebsübergang und Information der betroffenen Mitarbeiter

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
SE

von S. E. am 19.03.2018 um 07:53 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr RA Wupperman verfügt nicht nur über ein ausgezeichnetes Fachwissen, sondern auch über langjährige Erfahrung in Bezug auf das Arbeitsrecht. Er stellt sich jeder Frage ernsthaft und detailliert und trat gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber souverän und kompetent auf. Das Ergebnis seiner Verhandlungen erfüllte voll und ganz meine Erwartungen. Ich würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Eine sehr angespannte Situation: Der Vorgesetzte will anders, Wertschätzung null, Motivation zum Teufel!
Bleiben Sie entspannt! Lassen Sie den Vorgesetzten kommen und zweifeln nicht an Ihren Fähigkeiten! Vor einer Eskalation holen Sie sich anwaltliche Hilfe, zuerst nur im Hintergrund und zum geeigneten Zeitpunkt durch Ihre Vertretung! So gelingt in der Regel entweder eine Deeskalation oder das Herbeiführen einer einvernehmlichen Regelung, wie in dem hier bewerteten Fall! Für die gute Bewertung bin ich dankbar!

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
AL

von A. L. am 18.03.2018 um 11:34 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Wuppermann war für mich eine große Stütze in undurchschaubaren Umständen. Er hat umfassend recherchiert, erfolgreich verhandelt und viel Zeit und Geduld für mich gehabt und mir somit Ruhe und Sicherheit zurückgegeben. Ich habe mich bestens vertreten und aufgehoben gefühlt. Ganz herzlichen Dank!
Arbeitgeber fusioniert, Mitarbeiterin ist langzeitkrank, Sozialplan liebt vor, aber nicht nachvollziehbare Angebote des Arbeitgebers verunsichern! Zusätzliches Problem: Die Erkrankung hing mit dem Arbeitsplatz zusammen! Hier hat die Einigung zu einer großen Erleichterung führen und eine Sperrzeit vermieden werden können! Mir ist es wichtig, in einer so angespannten Situation den Druck aufzufangen und Perspektiven zu eröffnen!

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
BR

von B. R. am 18.03.2018 um 11:18 Uhr

Sehr gut vertreten, vollkommen zufrieden
Arbeitsrecht
Herr Wuppermann hat mich sehr gut beraten und vor dem Arbeitsgericht sehr gut vertreten. Ich bin mit dem Ausgang der Verhandlung vollkommen zufrieden und würde Hernn Wuppermann jederzeit wieder beauftragen.
Hier ging es um ein Arbeitsverhältnis mit Entsendung ins Ausland: Der hierfür befristete Arbeitsvertrag wurde vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt mit der Begründung, die von dem Arbeitnehmer geführte Filiale im Ausland werde aufgelöst. Neben einer vernünftigen Abfindung konnte durchgesetzt werden, dass dem Arbeitnehmer die ersparten Rückkehrkosten - der Arbeitnehmer hat sich zum Bleiben entschieden - ausgezahlt worden sind sowie die vom Arbeitgeber gezahlte Mietkaution am Entsendeort abgetreten worden ist. Ein insgesamt vertretbares wirtschaftliches Ergebnis und die Basis für einen beruflichen Neuanfang im Ausland.

Johannes Wupermmann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
CH

von C. H. am 18.03.2018 um 02:49 Uhr

persönlich und verbindlich
Arbeitsrecht
Erfahrung,persönliches Engagement,Unaufgeregtheit in der Verhandlung.Das sind die Erfolgsfaktoren von J.Wuppermann. Ein Anwalt, den man sich an die Seite wünscht, um Nachts gut zu schlafen. Danke!
Eine langjährige und erfolgreiche Karriere als Leiterin mehrerer Filialen eines Filialunternehmens geht zu Ende, weil der Inhaber und Boss mit der offenen Kritik seiner leitenden Mitarbeiterin nicht umgehen kann. Ohne jedes Augenmaß wird erst die Nutzung des Dienstwagens vertragswidrig eingeschränkt und dann die Leitung einer Filiale entzogen. Schließlich sieht er sich berechtigt zur Kündigung. Dies gibt dann ausreichend Stoff, die Dinge wieder geradezurücken, aber verständlicherweise nicht innerhalb des Unternehmens!

Immer wieder stelle ich fest, dass mangelnde Führungskompetenz die Ursache für Benachteiligung, Herabsetzung und schließlich den Rechtsstreit über eine Kündigung sind.

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
JT

von J. T. am 17.03.2018 um 15:47 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Ich danke Herrn Wuppermann für die kompetente Unterstützung. Er hat meine Interessen bei der Aufhebung des Arbeitsvertrages bestens vertreten. Vielen Dank!
Das Angebot eines Aufhebungsvertrages nach fünf Jahre dauernder Beschäftigung verknüpft mit der Androhung einer personenbedingten Kündigung konnte im Sinne des Mandanten dahin verbessert werden, dass die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert und gleichzeitig vereinbart wurde, dass der Mandant mit einem einseitigen Lösungsrecht und einer Kapitalisierung etwa ersparter Gehälter die größt mögliche Flexibiliät im Hinblick auf ein neues Arbeitsverhältnis erhalten hat. Zur Vereinbarung gehörte weiter die Erteilung eines guten Zeugnissses.

Johannes Wuppermann/Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993