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Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? Zahlt der Arbeitgeber nicht?
Haben Sie Probleme mit Arbeitslosengeld? Jobcenterleistung? Grundsicherung?
Rufen Sie noch heute an. Kostenlos erhalten Sie eine telefonischen Ersteinschätzung.
Wir vertreten bundesweit! Bereits seit 2010 arbeiten wir vollständig elektronisch.
Aktuell finden alle Besprechungstermine telefonisch statt!
Sie können uns hierzu nach Rücksprache vorab Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax und per Post zukommen lassen oder in den Briefkasten werfen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 06222/935588-0 oder per E-Mail unter mail@kanzlei-breiter.de.
In Ihrem und unserem Interesse handeln wir umsichtig und danken für Ihre Mithilfe!
Ihr Team der Kanzlei Breiter
Herzlich Willkommen
in unserer Kanzlei im Herzen von Wiesloch. Wir sind insgesamt 5 Berufsträger.
Frau Rechtsanwältin Oster, Gründerin und Inhaberin der Kanzlei berät Sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht vor allem in Überscheidungen dieser Rechtsgebiete umfassend und kompetent.
Herr Rechtsanwalt Andresen ist als Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner bei Problematiken mit jeglichen Behörden und bearbeitet schwerpunktmäßig Angelegenheiten betreffend BaföG, Kindergeld, und Statusfeststellungsverfahren.
Besuchen Sie gerne auch die einzelnen Profile unserer Rechtsanwälte um mehr über den Werdegang und die entsprechende Arbeit zu erfahren.
Arbeitsrecht: Wenn Sie Ihre Kündigung nicht kampflos akzeptieren wollen!
Liegt die Abmahnung oder Kündigung auf dem Tisch, geht das an kaum jemanden spurlos vorbei. Dabei kommt es gerade in dieser Situation darauf an, Ruhe zu bewahren und die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Befristung voll auszuschöpfen.
Unterstützt werden Sie dabei von den Rechtsanwälten der Kanzlei Breiter, die Ihnen weiterhin bei Themen wie Kurzarbeitergeld, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis und Befristung kompetenten juristischen Beistand leisten. Selbstverständlich können Sie sich auch dann auf das Kompetenzzentrum aus Wiesloch verlassen, wenn Sie Fragen zu Mobbing, Wiedereingliederung, Elternzeit oder Urlaub haben und sich professionell vertreten wissen wollen.
Sozialrecht: Gerade in schwierigen Zeiten braucht man Unterstützung!
Kommt es zum Streit zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger, zieht letzterer ohne anwaltliche Hilfe oft den Kürzeren – zu groß ist das Gefälle in Wissen, Ressourcen und Erfahrung.
Wichtige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Pflegegeld werden dann unter häufig sehr fadenscheinigen Gründen abgelehnt, was für viele Leistungsempfänger eine Katastrophe darstellt. In dieser Situation helfen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Breiter und kämpfen für Ihre Rechte bezüglich Kindergeld, Pflegeleistungen, Krankengeld oder Verletztengeld.
Sie können auch dann auf sie zählen, wenn es um die Feststellung des Grads der Behinderung geht, Ihre Grundsicherung in Gefahr ist oder Sie mit Sanktionen konfrontiert werden.
Versicherungsrecht: Weil Versicherungen sich selbst als erstes versichern.
Frau Rechtsanwältin Oster betreut Sie auch bei Streitigkeiten mit Versicherungen. Zu diesen zählen:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Private Pflegeversicherung
- Private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Kfz-/Kaskoversicherung
- Hausratversicherung
Und viele mehr. Bitte besuchen Sie auch die weiteren Profile der Kanzlei Breiter hier auf anwalt.de:
- Frau Rechtsanwältin Cornelia Oster
- Herr Rechtsanwalt Christoph Andresen
Die Terminvereinbarung: zur Vereinbarung eines Termins können Sie sich sowohl telefonisch als auch per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Unser Sekretariat ist bestens ausgebildet und hilft Ihnen bereits umfassend bei den ersten Schritten bis zur Rechtsberatung in unserem Haus.
Ihre Anfahrt: Die Bushaltestelle „Ringstraße“ wird von zahlreichen Buslinien bedient und ist etwa 100 Meter von unserer Kanzlei entfernt. Bei der Anfahrt mit dem PKW stehen Ihnen ausreichend Stellplätze im Palatin Kongresshotel zur Verfügung. Dieses befindet sich direkt neben unserem Gebäude.
Hier geht es zur Internetpräsenz der Kanzlei Breiter: www.kanzlei-breiter.de
Kollegen der Kanzlei 3
Rechtsanwältin
Cornelia Oster Link in einem neuen Tab öffnen4,9/561 BewertungenFachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht- 5,0/513 BewertungenFachanwalt für Sozialrecht
Qualifikationen und Auszeichnungen
ISO Zertifizierung
Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die im Qualitätsmanagement die ISO 9001 Zertifizierung erhalten haben. Darauf sind wir stolz!
Sprachen
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- Gebärdensprache
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Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
- Anwaltverein Heidelberg e.V.
Bewertungen 111
von M. T. am 06.03.2025 um 11:34 Uhr für Rechtsanwalt Christoph Andresen
von M. H. am 15.02.2025 um 11:36 Uhr für Rechtsanwältin Cornelia Oster

von L. H. am 29.01.2025 um 21:06 Uhr für Rechtsanwältin Cornelia Oster
Rechtstipps 3

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Berufsbezeichnungen
Unsere Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Die Berufsbezeichnungen “Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” sowie „Fachanwalt/Fachanwältin“ wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer
Die für unsere Rechtsanwälte zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Reinhold-Frank-Str. 72
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Tel.: 0721/25340
Fax: 0721/26627
Email: info@rak-karlsruhe.de
Gebühren- und Berufsordnungen
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.März 2000 (BGBI. I S. 1 82)
Der Volltext der betreffenden Vorschriften ist über folgenden Link abrufbar; Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter „Angaben gemäß § 5 TMG“: http://www.brak.de/seiten/06.php.
Hinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Berufshaftpflichtversicherung wird bei HDI unterhalten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Büros oder Kanzleien, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und der Tätigkeit des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
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