Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt

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Wie schnell hat man eine Unfallversicherung abgeschlossen?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen verlässlichen Schutz, denn diese zahlt nur bei Arbeitsunfällen und selbst da ist sie um keine Ausrede verlegen. Oder wer hat schon etwas von einer Gelegenheitsursache gehört? Wer sich privat verletzt und bleibende Schäden davonträgt, hofft auf seine Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung versichert Unfälle, wie sie eben meistens vorkommen, der Fall vom Trampolin, das Ausrutschen bei Glatteis, der Umgang mit der Flex. Statistisch ist eine unfallbedingte Invalidität unwahrscheinlich, doch umso einschränkender für die Betroffenen.

Die Unfallversicherung zahlt im besten Fall eine fixe Summe oder sogar eine Rente für eine Haushaltshilfe, die besondere Therapie oder den häuslichen Umbau.

Nicht alles ist ein Unfall

Als Unfall wird definiert, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Krankheiten dagegen sind nicht versichert. Ein schwerer Schlaganfall mit bleibender Behinderung ist also kein Unfall und damit nicht: "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft“. 

Doppelte Auszahlung nach Arbeitsunfall möglich

Erleidet eine Person hingegen einen Unfall nach der versicherungsrechtlichen Definition, kann sie sogar doppelt abkassieren. Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung hindern die Geltendmachung aus der privaten Unfallversicherung nicht, denn diese ist in der Regel weiter gefasst und schließt Arbeitsunfälle mit ein.

Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit

Die Unfallversicherung deckt die Berufsunfähigkeit als Risiko nicht ab. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in der Regel sehr viel teurer.

Nach einem Unfall genau prüfen

Nach einem Unfall ist die Police genau zu prüfen. Zahlt sie zu wenig oder überhaupt nicht, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. In der Regel prüft dieser die Police kostengünstig im Rahmen einer Erstberatung, wägt mit Ihnen die Optionen ab und schlägt Ihnen ein sinnvolles Handeln vor.  

Sollten Sie in solchen Fällen Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da.

Ihr KANZLEI BREITER Team

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt.



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