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Rechtsanwältin

Joana Kammer

KANZLEI KAMMER
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www.kanzlei-kammer.de
In Ihrem Interesse: KANZLEI KAMMER in Landau in der Pfalz
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
SB
von S. B. am 30.03.2025 um 06:37 Uhr
Frau Kammer war die richtige Wahl
Allgemeines Vertragsrecht
Frau Kammer hat sofort geantwortet und sich unserem Anliegen angenommen. Die Kommunikation war hervorragend. Jetzt brauchen wir nur noch einen positiven Abschluss

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Herzlich willkommen 

auf dem anwalt.de Profil von Frau Rechtsanwältin Joana Kammer. 

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Landau in der Pfalz bietet Ihnen neben umfassender Beratung präzise Entscheidungshilfen und eine effektive Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Dabei verliert sie bei ihrer Lösung nie Ihre wirtschaftliche Situation aus dem Blick. 

Frau Rechtsanwältin Joana Kammer - Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Kammer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und absolvierte dann den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken. Im Anschluss an ihre Zulassung zur Anwaltschaft sammelte sie von 2007 bis 2016 umfassende juristische Berufserfahrung in zwei Wirtschaftsrechtskanzleien, bevor sie sich im August 2016 mit der Gründung ihrer eigenen Kanzlei selbstständig machte. 

Arbeitsrecht

Fachanwältin Kammer erstellt und prüft auf diesem Rechtsgebiet die verschiedensten Verträge (z. B. Arbeitsvertrag, Vorstandsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertretervertrag, etc.) und berät Sie umfassend zu Ansprüchen auf Lohn, Gehalt, Sozialleistungen oder Urlaub. Zudem werden Sie von ihr rechtlich begleitet, wenn es um Kündigung, Mobbing oder Gleichbehandlungsfragen geht. Die Fachanwältin vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. 

Baurecht & Architektenrecht

Im Baurecht und Architektenrecht kann es aufgrund zahlreicher Sachverhalte zu zeit- und kostenintensiven Konflikten kommen. Besonders oft hilft Frau Rechtsanwältin Kammer hier Mandanten, die ein Anliegen bezüglich Bau(träger)verträgen nach BGB und VOB/B haben, ihre Vergütungsansprüche geltend machen wollen oder die Verantwortung für die Beseitigung von Baumängeln klären möchten. 

Forderungseinzug & Inkassorecht

Überlassen Sie die schnelle und effiziente Beitreibung Ihrer ausstehenden Forderungen Frau Rechtsanwältin Kammer. Sie zieht vom anwaltlichen Mahnschreiben zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Ermittlung des Schuldners oder der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens alle Register, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. 

Allgemeines Vertragsrecht

Ein rechtssicherer Vertrag ist als Grundlage Ihrer geschäftlichen Tätigkeit unabdingbar. Deswegen ist es ratsam, Ihren Vertrag von Frau Rechtsanwältin Kammer prüfen, modifizieren, erläutern oder auch gestalten zu lassen. Hat Ihr Vertragspartner gegen eine vertragliche Vereinbarung verstoßen? Frau Rechtsanwältin Kammer setzt sich für Ihre Rechte ein!

Internationales Wirtschaftsrecht

In Kooperation mit einer polnischen Anwaltskanzlei unterstützt Frau Rechtsanwältin Kammer gerne die Gestaltung aller wichtigen Dokumente für die Expansion Ihres Unternehmens nach Polen. Sie und ihre polnischen Kooperationspartner übernehmen  darüber hinaus sämtliche rechtliche Formalitäten im Zuge Ihrer Investition und stehen  Ihnen bei Gründung, Umwandlung, Restrukturierung oder Liquidation mit Rat und Tat zur Seite.


TIPP: Nach Vereinbarung auch gerne Beratung bei Ihnen vor Ort; ansonsten erfolgen Besprechungen in der ebenfalls in Landau gelegenen Zweigstelle Max-von-Laue-Str. 2a (www.kanzlei-kammer.de/willkommen/zweigstelle). Darüber hinaus bietet Rechtsanwältin Kammer auch eine kostenlose telefonische Erstberatung zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen an. Vereinbaren Sie hierzu bitte einfach per E-Mail (erstberatung@kanzlei-kammer.de) einen unverbindlichen Rückruf.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-kammer.de

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  • Deutsch

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SB

von S. B. am 30.03.2025 um 06:37 Uhr

Frau Kammer war die richtige Wahl
Allgemeines Vertragsrecht
Frau Kammer hat sofort geantwortet und sich unserem Anliegen angenommen. Die Kommunikation war hervorragend. Jetzt brauchen wir nur noch einen positiven Abschluss
Herzlichen Dank!
HP

von H. P. am 27.11.2021 um 13:16 Uhr

Beratung Zwangsvollstreckung
Forderungseinzug & Inkassorecht
Klare Analyse und überzeugende fachliche Antwort,
durch aussergewöhnlich rasche Reaktion Erleichterung vom grossen emotionalen Druck,
alles gepaart mit freundlicher empathischer Kommunikation.
Ich bin Frau Kammer sehr dankbar und würde mich jederzeit sehr gerne wieder an Sie wenden.
Herzlichen Dank!
NL

von N. L. am 15.11.2018 um 09:15 Uhr

Sehr freundlich und kompetent
Arbeitsrecht
Unser Anliegen wurde bestens abgewickelt.
Herzlichen Dank!

Kontaktdaten von Joana Kammer

  • Adresse

    Hamburger Str. 43
    76829 Landau in der Pfalz

    7.922,71 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

KANZLEI KAMMER

Rechtsanwältin Joana Kammer


Kontakt:

Hamburger Str. 43

76829 Landau in der Pfalz


Tel.: 06341 7006043

Fax: 06341 9380923

info@kanzlei-kammer.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE306945491


Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Rechtsanwältin Kammer ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, zentrale@rak-zw.de, www.rak-zw.de.


Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG

Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart


Mitversichert sind Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug soweit es sich handelt um

* die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen und türkischen Gerichten; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 Zivilprozessordnung);

* die Beratung und die Beschäftigung, die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts einschließlich des Rechts der Türkei;

*eine im europäischen Ausland oder in der Türkei vorgenommenen Tätigkeit.

Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeder Art oder durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt werden, sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert.


Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.


Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

* Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

* Berufsordnung (BORA),

* Fachanwaltsordnung (FAO),

* Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),

*Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden: www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht.


Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.


Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r-org.


Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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FAQ

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    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Joana Kammer möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Joana Kammer über ihr Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Joana Kammer eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Joana Kammer stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Joana Kammer variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.