Bewertungen von Kanzlei Manz
Bewertungen
von Y. A. am 17.02.2024 um 22:00 Uhr für Kanzlei Manz
von J. S. am 17.02.2024 um 21:53 Uhr für Kanzlei Manz
von P. T. am 27.11.2023 um 14:23 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von A. J. am 26.11.2023 um 12:16 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von B. M. am 10.10.2023 um 15:33 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von H. M. am 26.09.2023 um 19:08 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von D. N. am 17.08.2023 um 13:17 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von D. M. am 17.07.2023 um 15:22 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von U. T. am 07.07.2023 um 18:53 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
von S. N. am 05.07.2023 um 12:23 Uhr für Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
Wir wollen kurz die Gelegenheit nutzen und die kostenfreie Ersteinschätzung und die kostenpflichtige Erstberatung erläutern:
Im Arbeitsrecht bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an, die in einigen Angelegenheiten durchaus ausreichend für den Ratsuchenden ist. Anhand des geschilderten Sachverhaltes geben wir unsere Einschätzung ab, die unverbindlich ist und ohne eine Sichtung von Unterlagen erfolgt.
Bei der Erstberatung (190€ zzgl.19%) sichten und prüfen wir die Unterlagen des Mandanten und beraten dann ausführlich zu allen Fragen. Wir geben alle Informationen an die Hand, damit der Mandant die Angelegenheit eigenständig lösen kann. Sollte sich der Mandant dann in einem Zeitfenster von 3 Monaten für eine Vertretung durch Kanzlei MANZ entscheiden, dann rechnen wir die Erstberatungsgebühr auf die dann weiterhin entstehenden Gebühren an.