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Ich helfe gerne!
- Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- IT-Recht
- Markenrecht
- Urheberrecht & Medienrecht
- Designrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwalt Lars Twelmeier LL.M.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Rechtsanwalt im IT-Recht
Rechtsanwalt Lars Twelmeier wurde 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2010 ist er Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Den Fachanwaltskurs IT-Recht hat er zudem erfolgreich absolviert. Seit dem Start als Anwalt ist die IT-Start-Up-Szene ein Steckenpferd von Rechtsanwalt Lars Twelmeier. Auch mittelständische und große Unternehmen mit über 30.000 Mitarbeitern gehören zu seinen Mandanten, die auf seine fachliche Expertise im vor allem im IT- und Datenschutzrecht vertrauen. In seiner Ulmer Kanzlei sind es in erster Linie IT-Unternehmen und Unternehmen, die Internethandel betreiben, die seiner Expertise als Rechtsanwalt für IT-Recht und IP-Recht vertrauen. Hier erhalten Sie individuelle und persönliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt, der sich den Schutz Ihres Geistigen Eigentums zum Ziel gesetzt hat. In seiner Ulmer Kanzlei berät er Mandanten aus ganz Deutschland und der Schweiz. Markenanmeldungen werden national und international bei allen relevanten Ämtern vorgenommen, sei es beim DPMA in München oder dem EUIPO in Alicante. Herr Rechtsanwalt Twelmeier bietet Ihnen neben umfassender, auch präventiver Beratung die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Übernahme von Schutzrechtsanmeldungen und die engagierte Vertretung in deutschlandweiten und internationalen Verletzungsprozessen. Ihr Unternehmen oder Ihren Internetshop begleitet er von der ersten Idee an mit rechtlichem Rat und übernimmt für Sie auch das Reputationsmanagement. Seine Stärke liegt im Bereich der individuellen IT-Vertragsgestaltung. Aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen, sei es Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klageverfahren, vor allem auch im Wettbewersrecht. Seine Mitgliedschaft in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften und Vereinen gewährleistet eine stete Erweiterung seines Fachwissens und des Netzwerkes seiner Kanzlei – zum Vorteil für seine Mandanten.
Urheberrecht & Medienrecht
Wegen illegalen Filesharings bei einer Internet-Tauschbörse haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz zahlen? Gerne übernehme ich eine eingehende Prüfung Ihres individuellen Falls und zeige Ihnen, wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten. Gleichermaßen berate ich Sie als Urheber eines Werks umfassend über Ihre Rechte, erstelle rechtssichere Lizenzverträge oder helfe Ihnen, erfolgreich gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
IT-Recht
Haben Sie Fragen zum Datenschutz und zur DSGVO? Oder möchten Sie einen Onlineshop eröffnen und benötigen Unterstützung bei der Gestaltung der dafür notwendigen Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung etc.)? Betrifft Ihr Anliegen das Domainrecht? Oder müssen Sie sich gegen eine Abmahnung wegen Filesharings und illegaler Downloads wehren? Gerne bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner im Internet- und Informationstechnologierecht. Ich verfüge über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und kann Ihnen optimal weiterhelfen.
Coaching
Auch helfen wir bei Coaching-Verträgen, bzw. dem Widerruf, der Kündigung, der Anfechtung, der Nichtigkeit des Coaching Vertrages. Hier gibt es unterscheidliches zu beachten, sowohl auf Kundenseite (Umstände, B2B, B2C?) aber auch auf Seiten der Coaches; nicht jeder Coach ist gleich seriös. Und die Rechtsprechung ist im Fluss, insbesondere zum FernUSG.
Wettbewerbsrecht
Ich werde für Sie gerne auch im Wettbewerbsrecht tätig, wenn Ihnen als Unternehmer eine Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung aufgrund eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes droht oder aber falls Sie selbst gegen unlautere Wettbewerbspraktiken eines Mitbewerbers vorgehen wollen. Gerne helfe ich Ihnen mit meiner mehrjährigen Erfahrung ebenso bei der Überprüfung geplanter Werbekonzepte oder neuer Werbemaßnahmen im Hinblick auf ihre Wettbewerbskonformität. Bei mir sind Sie stets in guten Händen, wenn es zu wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten mit Konkurrenten oder den zuständigen Aufsichtsbehörden kommen sollten.
Gewerblicher Rechtsschutz
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz bin ich Ihr fachkundiger Ansprechpartner für verschiedenste Anliegen rund um das Thema immaterielle Güter. Gerne berate ich Sie zu den Schutzmöglichkeiten Ihrer Unternehmenswerte – etwa im Rahmen einer Marke, eines Patents oder eines Geschmacksmusters – und unterstütze Sie bei der entsprechenden Anmeldung. Darüber hinaus helfe ich Ihnen, eine Abmahnung wegen Nachahmung oder Fälschung zu erteilen und eine Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe zu erwirken.
Markenrecht - MARKENANMELDUNGEN
Ein Konkurrent hat Ihre geschützte Marke unerlaubt verwendet, gefälscht, verbreitet oder zugänglich gemacht? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, erteile eine markenrechtliche Abmahnung und erwirke eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für Sie. Gerne übernehme ich auch die Erstellung eines individuellen und rechtssicheren Lizenzvertrags zur Übertragung Ihrer Markenrechte an Dritte.
Designrecht
Wie und wo Sie ein Design anmelden können und was dabei zu beachten ist, erläutere ich Ihnen gerne umfassend. Im Designrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung. Ich bin damit für Sie der optimale Ansprechpartner, wenn Sie gegen Verletzungen Ihres Designschutzes vorgehen möchten. Ebenso stehe ich an Ihrer Seite, wenn Sie z. B. selbst eine Abmahnung im Designrecht erhalten haben.
Patentrecht
Das Patentrecht unterstützt Sie dabei, die individuelle Form von Produkten zu wahren. Lassen Sie Ihre Ideen schützen und sich von mir dabei unterstützen, von der Recherche bis hin zur (regelmäßigen) Anmeldung und Überwachung Ihres Patents. Bei Bedarf unterstütze ich Sie auch bei der Verfolgung von Patentrechtsverletzungen oder umgekehrt, wenn Ihnen ein solcher Rechtsverstoß vorgeworfen wird.
KI-Recht
Immer wichtiger wird das neue Gebiet des KI-Rechts mit den regulatorischen Anforderungen, insbesondere der KI-Verordung (KI-VO) des EU AI-Act.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Pflichtmitgliedschaft)
- Deutscher Anwaltverein DAV
- Ulmer Anwaltverein als regionale Sektion des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht (DAVIT)
- Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien (AGEM)
- FORUM junge Anwaltschaft
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Bewertungen 19
von T. Y. am 08.10.2024 um 14:42 Uhr
von G. D. am 01.09.2024 um 06:33 Uhr
von F. L. am 26.02.2024 um 16:10 Uhr
Rechtstipps 5
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EinleitungKünstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich schnell. Das führt zu neuen rechtlichen Fragen. Die EU hat 2024 eine neue Regel für den Einsatz von KI-Systemen eingeführt. Die KI-Verordnung…

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Kontaktdaten von Lars Twelmeier LL.M.
Adresse
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Der Berufsträger ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zugelassen.
Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwalt Lars Twelmeier
Zuständige berufsständische Kammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart
www.rak-stuttgart.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart
www.rak-stuttgart.de
Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der EG (CCBE)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG
Großer Burstah 3, 20457 Hamburg
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland; im europäischen Ausland sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie mit Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor euroäischen Gerichten erfasst; versichert sind außerdem Haftpflichtansprüche aus weltweiter Tätigkeit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Niederlassungen oder Zweigstellen oder durch im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen im Ausland ausgeübte Tätigkeiten.
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FAQ
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