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Rechtsanwalt

Laszlo Nagy

www.nzp.de
  • Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Maklerrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Schiedsgerichtsbarkeit
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von M. Y. am 08.06.2021 um 08:49 Uhr
Zuverlässig
Allgemeine Rechtsberatung
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Seit über 20 Jahren mit Sitz in Nürnberg in den Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, bundesweit;
Vorsitzender des Schiedsgerichts der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement DGP
Seminarreferent Internationales Vertriebsrecht Deutsches Anwaltsinstitut DAI
Seminarreferent Wirtschaftsrecht, Int. Prozessrecht, Rechtsanwaltskammer Nürnberg u. München
Nachtragsliquidator von Gesellschaften
Privatdozent UN-Kaufrecht Staatl. Universität von Pécs, H








Rechtsanwalt Laszlo Nagy

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

seit über 20 Jahren bundesweit und im europäischen Ausland Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Haftung von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten, Vertragsgestaltung und Prozessführung - auch in Schiedsverfahren;

Darüber hinaus Schiedsrichteramt in nationalen und in internationalen Schiedsverfahren in Handelssachen; Herr Nagy ist Vorsitzender des Schiedsgerichts der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement sowie ständiger Schiedsrichter am Internationalen Schiedsgericht der Ungarischen IHK Budapest; Weiterhin ist er Nachtragsabwickler bzw. Notgeschäftsführer von Kapitalgesellschaften im Auftrag von Registergerichten sowie Dozent von Anwaltsseminare der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und München (Internationales Vertriebsrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht) und an der Universität von Pécs in Ungarn.

Vorsitzender des Schiedsgerichts der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement

2015:  Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
2014:  Ausgewählte Kanzlei in Deutschland 2014, Bereich internationale Schiedsverfahren (GlobalLawExperts©)
2013:  Deutsche Boutique-Kanzlei des Jahres 2013 im Bereich internationales Recht (Acquisition International©)

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge:


•    Vertriebsrecht National Und International (seminarbegleitende Schrift für DAI 2020)
•    Grundzüge des Wiener UN-Kaufrechts CISG 2019 (seminarbegleitende Schrift für die Universität von Pécs , H
Besonderheiten der Prozessführung bei ausl. Parteibeteil
•    Auslandsgeschäft: Andere Länder, anderes Recht in WiM, Das Wirtschaftsmagazin der IHK Nürnberg
     für Mittelfranken, Ausgabe 12/2013
•    Das Neue Wettbewerbsrecht In China, 2014 (seminarbegleitende Schrift für die MANAGEMENTCIRCLE AG)
•    Rechtsvergleichung neues ung. Haftungsrecht/Haftungssystematik des CISG bei Vertragsverletzung, 2016
•    Grundzüge des Internationalen Vertriebsrechts, 2017 (seminarbegleitende Schrift für die Rechtsanwaltskammern
     Nürnberg und München)



Handelsrecht & Gesellschaftsrecht


Besonders virulent in diesem Bereich ist die Geschäftsführerhaftung bzw. Vorstandshaftung in der Krise des Unternehmens - mit oder ohne Corona-Krise. Die Beratung in diesem Bereich ist praktisch immer nur so gut, wie die Kenntnisse des Beraters im Bilanz- und im Insolvenzrecht. Das wird in der Anwaltschaft oft übersehen. Denn vor der Haftungsfrage stehen meistens die lästigen bilanzrechtlichen Bewertungsfragen, die aber z.B. über die Überschuldungsfrage und somit über die Insolvenzantragspflicht entscheiden.
Weitere Kernstärke von uns sind das gesamte Vertriebsrecht, u.a. der Abfindungsanspruch des Handelsvertreters u.a., der Vertragshändler, Kommissionär, das Franchise-Recht, und das Alles auch international-rechtlich, wenn das Geschäft Landesgrenzen überschreitet.


Internationales Wirtschaftsrecht

Die Öffnung der Märkte zieht zwangsläufig nach sich, dass Unternehmer zunehmend auch Firmengruppen bilden, die Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder andere Beteiligungen im Ausland haben. Wir haben das hierbei erforderliche Know-how in den internationalen Regelungen und nationalen Gesetzen, um grenzüberschreitende Gesellschafterprobleme zu lösen.
Die Gestaltung von Vertriebsverträgen mit Auslandsbezug gehört ebenso wie die Begleitung bei Vertragsverhandlungen zu meinem Leistungsspektrum.

Internationales Recht

Das Wichtigste: Es gibt gar kein "Internationales Recht". Es gibt immer nur auf nationaler Ebene das Recht zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts, also welches Recht anzuwenden ist, wenn die Vertragsparteien aus unterschiedlichen Sitzstaaten keine Rechtswahl getroffen haben. Und dieses Versäumnis kommt in der Außenwirtschaft sehr oft vor. Wir helfen, es richtig zu machen.

Insolvenzrecht

Neben der Geschäftsführerhaftung bzw. Vorstandshaftung ist Insolvenzrecht mit ein Kernbereich unserer Praxis und betrifft u.a. den Gläubiger, z.B. Lieferanten, Gesellschafter z.B. bei der Auswirkung von Hin- und Herzahlungen auf die Kapitalaufbringung bzw. -Erhaltung, häufig auch im Zusammenhang mit der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, insbesondere bei Auszahlung an Gesellschafter und/oder Lieferanten in der Unternehmenskrise. Besondere Kenntnisse des Bilanzrechts;
Zunehmend rückt in der Praxis auch das Internationale Insolvenzrecht in den Fokus, z.B. infolge von Sitzverlegung ins Ausland oder der Verlegung des Verwaltungssitzes. Eine sachgerechte Beratung der Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafter) einer Gesellschaft mit Auslandsbezug muss inzwischen auch in der Lage sein, die Grundsätze des Internationalen Insolvenzrechts zu berücksichtigen.

Wirtschaftsrecht

Mit besonderem Augenmerk auf vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Vertriebsverträgen; Darüber hinaus gehören auch die Regelungen über die Herstellung u. Lieferung von Waren, zollrechtliche Bestimmungen sowie die Regelungen für Unternehmen, die im Inland oder Ausland tätig sind oder ins Ausland verkaufen. Herr Rechtsanwalt Nagy berät Unternehmen verschiedenster Unternehmensrechtsformen aus dem In- und Ausland. Durch seine langjährigen Erfahrungen und den damit einhergehenden umfassenden Kenntnissen kann er seinen Mandanten eine lösungsorientierte und innovative Beratung und Vertretung anbieten.

Maklerrecht

Das Maklerrecht hält insbesondere für den Makler einige Tücken bereit, die zum Wegfall der Maklerprovision führen können. Beispiel: Wird der Makler für beide Seiten als Vermittlungsmakler tätig, muss er sich nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ganz weit, im Ganzen aus den Preisverhandlungen raushalten, sonst folgt strafweise die Verwirkung. Anderes Beispiel: Der Nachweismakler hat keinen Anspruch auf Provision, wenn er nicht die vollständigen Kontaktdaten des Verkäufers herausgibt, was aber in der Praxis meistens zurückgehalten wird. Wir haben einige überraschende Urteile erstritten.



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Kontakt
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung vorab an die Kanzlei. Dies können Sie telefonisch, per E-Mail oder über die Kontaktmöglichkeiten des anwalt.de-Profils erledigen.

Anfahrtsinformationen / Parkmöglichkeiten
Die Kanzlei liegt zentral in Nürnberg gelegen und ist mit den Buslinien 36, 37, 46, 47 und 94 (Haltestelle: Rathaus) in nur wenigen Minuten zu erreichen. Bei Anreise mit dem Pkw stehen Ihnen an der Kanzlei entsprechende Parkplätze zur Verfügung.



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Laszlo Nagy ist gelistet in Rechtsanwälte Nürnberg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Ungarisch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Russisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Englisches Recht
  • Österreichisches Recht
  • Schweizer Recht
  • Ungarisches Recht
  • Amerikanisches Recht

Mitgliedschaften

  • Vorsitzender des Schiedsgerichts der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement
  • Ständiger Schiedsrichter des Handelsschiedsgerichts MKIK
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Bewertungen 12

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von M. Y. am 08.06.2021 um 08:49 Uhr

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Allgemeine Rechtsberatung
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von E. G. am 08.06.2020 um 06:49 Uhr

Telefonischer Rückruf
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Hat mir das Basiswissen in Sachen Kundenberatung vermittelt
Besten Dank, Herr Geier! Nagy
AB

von A. B. am 18.05.2020 um 12:52 Uhr

Kaufvertrag
Maklerrecht
Herr Anwalt Nagy handelte sehr professionell und ist gut über unseren Fall informiert geworden. Beeindruckend war der Ansatz des Kunden. Obwohl wir uns in einer kritischen Situation befanden, gelang es ihm durch seine Ruhe zu verstehen, dass sein Ansatz erfolgreich sein kann und wir ihm das ganze Vertrauen geben können. Seine Professionalität war unser Erfolg. Vielen Dank auf diese Weise.

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In unseren Büroräumen in Nürnberg steht Ihnen unser Team aus Rechtsanwälten mit Engagement und Durchsetzungsvermögen zur Seite. Wir erarbeiten auch bundesweit schnelle und effiziente Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Gerne beraten wir Sie in deutscher, ungarischer, englischer, spanischer, russischer oder französischer Sprache in den genannten Rechtsgebieten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. In unserer barrierefreien Kanzlei stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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E-Mail: info@nzp.de
Telefon: +49 911 93 600 90

Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen – Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE), Fachanwaltsordnung (FAO), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) – sind abrufbar auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, www.rak-nbg.de
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis, etwa in Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen unabhängig von der Höhe des Streitwerts. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, http://www.s-d-r.org.
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist aufrufbar
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