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- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich, Rechtsanwalt Martin Vogel, in meiner Kanzlei in Leipzig besonderen Wert.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1998 berate und vertrete ich erfolgreich Mandantinnen und Mandanten auf den Fachgebieten:
- Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Arbeitsentgelt)
- Scheidungsrecht (zB. einvernehmliche Scheidungen)
- Erbrecht (Testament, Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse)
- Unfallschadensrecht
Im Arbeitsrecht übernehme ich die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen oder etwa Verfahren, in denen es um Arbeitsentgelt und Vergütungsfragen geht. Im Familienrecht betreue ich meine Mandantinnen und Mandanten vornehmlich in Scheidungsverfahren, wozu ich auf die weitergehenden Informationen auf meiner Homepage verweisen möchte. Das gilt auch für meine anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht, wo ich Nachlasssachen im persönlichen Bereich bearbeite, Beratungen zu unternehmensnachfolge- oder damit zusammenhängenden erbschaftssteuerrechtlichen Problemen gehören nicht dazu. Ferner berate und vertrete ich Personen, welche bei Unfällen Schäden erlitten haben. Hierzu gehören neben Unfällen im Straßenverkehr auch z.B. solche auf ungesicherten Wegen bei Gefahrenquellen wie Glatteis usw.
Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Leipzig zur Seite. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten besuchen. Für die erste Beratung kalkuliere ich regelmäßig zunächst ½ Stunde mit einem Honorar von 50 EUR zzgl. 19% USt., also 59,50 EUR. Zu einem persönlichen Gespräch rufen Sie bitte einfach vorher an. Ich werde mit Ihnen telefonisch einen passenden Kanzleitermin vereinbaren, damit bei Ihrem Kanzleibesuch sofort Zeit für Sie vorhanden ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken.
Hinweis: Damit Sie in unserem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer. Vielen Dank !
Weitere Informationen finden Sie unter: www.vogel-kanzlei.de
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von R. S. am 15.10.2024 um 17:29 Uhr
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von S. B. am 10.08.2024 um 10:08 Uhr
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Rechtstipps 3

Schulterblick und doppelte Rückschaupflicht gilt auch beim Anfahren im Rahmen des § 10 StVO. § 10 Abs. 1 StVO regelt zum Anfahren vom Straßenrand u.a. folgendes : "Wer ... von anderen Straßenteilen…
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Wenn Massenentlassungen anstehen und die Betriebspartner Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln, werden kündigungswilligen Arbeitnehmern häufig Abfindungen für ein vorzeitiges Ausscheiden…
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Die Äußerung des Arbeitnehmers „... Dann werden wir richtig Freunde“ zum Arbeitgeber berechtigt denselben nicht zur fristlosen Kündigung.Einen interessanten Fall, der an Aktualität nicht verloren…
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