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Mathias Noll

Fachanwalt für Strafrecht Mathias Noll
Fachanwalt für Strafrecht Mathias Noll
www.rechtsanwalt-noll.eu
Eine erfolgreiche Strafverteidigung orientiert sich am Interesse des Mandanten. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung, Strategie und Mut.
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
BK
von B. K. am 30.04.2025 um 07:06 Uhr
Schneller Rückruf - schnelle Klärung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Hatte eine Anfrage geschrieben und umgehend einen Rückruf erhalten, in dem mein Anliegen sofort geklärt werden konnte.

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Mathias Noll!

Fachanwalt für Strafrecht

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, welcher Ihre Interessen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht ohne Kompromiss vertritt und Ihre Rechte engagiert verteidigt? Sie erwarten dabei eine verständliche und faire Beratung? Gleichfalls wünschen Sie sich eine an wirtschaftlichen Maßstäben orientierte Empfehlung als auch Gestaltung des weiteren Vorgehens?

Dann sind Ihre Erwartungen legitim und Sie sind bei mir richtig!  

Mein Tätigkeitschwerpunkt ist seit dem Studium und mehr als 18 Jahren Berufserfahrung sowie als „Fachanwalt für Strafrecht", man mag es kaum glauben, das STRAFRECHT. Besondere Erfahrung habe ich u.a. im Internetstrafrecht, etwa wegen Vorwürfen der Kinderpornografie, hier der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB. 

Ich bin seit mehr als 15 Jahren auch als Dozent für das Brandenburgische Bildungswerk e.V. in Potsdam tätig sowie stellvertretender Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung des Landes Brandenburg und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.  

Auf Grund meiner jahrelangen Tätigkeit und mehr als 1.000 Verteidigungen in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren behaupte ich, dass ich über eine "gewisse" Erfahrung verfüge. In Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten/-innen, Steuerberatern und Partnern verfüge ich zudem über ein breites Netzwerk. So kann ich auf über Jahre gewachsene Kooperationen zurückgreifen, Zusammenarbeit garantieren und Ihnen, für den Fall des Falles auch einen spezialisierten Kollegen/-in empfehlen.

Kontaktieren Sie mich unverbindlich!


Rechtsanwalt Mathias Noll

Eine erfolgreiche Strafverteidigung orientiert sich am Interesse des Mandanten. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung, Strategie und Mut.

Gerade als Beschuldigte(r), Angeschuldigte(r) oder Angeklagte(r) sollten Sie sich unverzüglich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden. Je nach dem, in welchem Verfahrensstadium (Vor-, Zwischen- oder Hauptverfahren) sich dieses befindet, sind verschiedene Wege und Möglichkeiten gegeben, eben jenes so früh wie möglich zur erfolgreichen Beendigung / Einstellung zu bringen.

Dringend abzuraten ist in diesem Zusammenhang vor der immer wieder erlebten Praxis der Mandatierung des langjährigen, zumeist fast ausschließlich zivilrechtlich spezialisierten  "Hausanwalts". Das (Straf-)Verfahren folgt eigenen Regeln, nämlich denen der Strafprozessordnung (StPO). Diese unterscheiden sich erheblich von der Zivilprozessordnung und werden meist eklatant unterschätzt. Dies wiederum führt nicht selten zu nicht korrigierbaren negativen Ergebnissen in Form von (vermeidbaren) strafrechtlichen Verurteilungen. Mit unter können dessen Folgen existentiell sein. Sie gehen ja auch nicht zu Ihrem zweifelsohen geschätzten Allgemeinmediziner, wenn Sie einen Bandscheibenvorfall, einen Herzinfarkt oder den Verdacht auf Hautkrebs haben, sondern eben zum Spezialisten. Deshalb ist mein Motto: "Schuster, bleib bei deinen Leisten, denn weniger ist mehr!"

Oftmals beginnt ein Strafverfahren als sog. Ermittlungsverfahren von Seite der Polizei oder der Staatsanwaltschaft durch ein Beschuldigtenanschreiben oder einer Durchsuchung (ggf. mit Beschlagnahme). Konfrontiert mit dem Tatvorwurf ist zügiges aber überlegtes Handeln geboten. Grundsatz sollte immer sein:

Keine Angaben / Einlassungen zum Tatvorwurf ohne vorherige Einsicht in die Ermittlungsakte!

Der § 137 StPO stellt ausdrücklich klar:

"Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen."

Dieses Recht sollte (fast) ausnahmslos und möglichst frühzeitig wahrgenommen werden. Selbst in einem laufenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht darf es dem Angeklagten nicht verwehrt werden, doch noch einen Verteidiger zu bestimmen


Sollten Sie Beratungsbedarf haben und/oder eine Verteidigung wünschen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin.

Mathias Noll ist gelistet in Rechtsanwälte Potsdam und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Strafverteidigervereinigung des Landes Brandenburg (BStVV)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Bewertungen 36

BK

von B. K. am 30.04.2025 um 07:06 Uhr

Schneller Rückruf - schnelle Klärung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Hatte eine Anfrage geschrieben und umgehend einen Rückruf erhalten, in dem mein Anliegen sofort geklärt werden konnte.
Gerne. Vielen lieben Dank!
KR

von K. R. am 01.04.2025 um 08:25 Uhr

Sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Noll war sehr sachlich und hatte mich auch sehr gut beraten !
Vielen lieben Dank!
DB

von D. B. am 28.11.2024 um 08:42 Uhr

Absoluter Top Anwalt! Sehr zu empfehlen.
Strafrecht
Nachdem das Verfahren nun einige Jahre zurück liegt, möchte ich mich an dieser Stelle nochmal für die ausgezeichnete Betreuung meines Anliegens bedanken. Durch das wirklich professionelle und zügige Vorgehen konnte das Verfahren letztlich eingestellt werden. Herzlichen Dank nochmals!
Vielen lieben Dank!

Kontaktdaten von Mathias Noll

  • Adresse

    Schopenhauerstr. 27
    14467 Potsdam

    6.965,32 km (von Ihrem Standort)

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Mathias Noll
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FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Mathias Noll möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Mathias Noll über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Mathias Noll eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Mathias Noll stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Mathias Noll variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Mathias Noll aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Mathias Noll stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Mathias Noll weitere Kontaktwege.